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Teil A - R a h m e n b e d i n g u n g e n
Jeweils vier Monate nach Abschluss eines Jahrganges der Basisuntersuchung ist ein Gutach
ten vorzulegen, in dem etwaige tatsächliche Veränderungen, aber auch Veränderungen in der
Auswirkungsprognose, darzustellen sind.
13.2 Monitoring
Die Ergebnisse des Monitorings sind der Planfeststellungs-ZGenehmigungsbehörde jährlich
jeweils vier Monate nach Abschluss des Jahrgangs vorzulegen. In den Ergebnissen ist eine
Dokumentation des Zustands, der Entwicklung und der Veränderungen vor, während und
nach der Bauphase darzustellen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse entscheidet die Planfeststellungs-/Genehmigungsbehörde
über Art und Umfang der Fortsetzung der weiteren Untersuchungen. Soweit die für die Unter
suchungen verantwortliche Antragstellerin bzw. Planfeststellungsbeschluss-ZGenehmigungs-
inhaberin keinen von der Mitteilung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen und
dem StUK abweichenden Vorschlag für die weiteren Untersuchungen unterbreitet, bleibt es
bei den bis dahin getroffenen Regelungen und den im StUK aufgeführten Untersuchungszeit
räumen.