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Full text: Standard

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Teil A - R a h m e n b e d i n g u n g e n 
Jeweils vier Monate nach Abschluss eines Jahrganges der Basisuntersuchung ist ein Gutach 
ten vorzulegen, in dem etwaige tatsächliche Veränderungen, aber auch Veränderungen in der 
Auswirkungsprognose, darzustellen sind. 
13.2 Monitoring 
Die Ergebnisse des Monitorings sind der Planfeststellungs-ZGenehmigungsbehörde jährlich 
jeweils vier Monate nach Abschluss des Jahrgangs vorzulegen. In den Ergebnissen ist eine 
Dokumentation des Zustands, der Entwicklung und der Veränderungen vor, während und 
nach der Bauphase darzustellen. 
Auf der Grundlage der Ergebnisse entscheidet die Planfeststellungs-/Genehmigungsbehörde 
über Art und Umfang der Fortsetzung der weiteren Untersuchungen. Soweit die für die Unter 
suchungen verantwortliche Antragstellerin bzw. Planfeststellungsbeschluss-ZGenehmigungs- 
inhaberin keinen von der Mitteilung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen und 
dem StUK abweichenden Vorschlag für die weiteren Untersuchungen unterbreitet, bleibt es 
bei den bis dahin getroffenen Regelungen und den im StUK aufgeführten Untersuchungszeit 
räumen.
	        
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