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Teil A - R a h m e n b e d i n g u n g e n
12.1.2 Avifauna/Marine Säugetiere
• Flugzeugzählungen:
Die Größe des Untersuchungsgebiets muss mindestens 2000 km 2 betragen. Der Windpark
soll in der Mitte des Untersuchungsgebiets liegen. Der Abstand zwischen den Windpark
seiten und dem Rand des Untersuchungsgebiets soll grundsätzlich mindestens 20 km
betragen.
• Schiffszählungen:
Das Untersuchungsgebiet muss mindestens 200 km 2 umfassen. Der Abstand zwischen den
Windparkseiten und dem Rand des Untersuchungsgebietes soll grundsätzlich mindestens
4 km betragen.
12.2 Referenzgebiete
Referenzgebiete dienen im Rahmen der Untersuchung der einzelnen Schutzgüter als Ver
gleichsraum für deren jeweilige Entwicklung ohne den Einfluss des Windparks. Zusätzlich
können dadurch die Auswirkungen von Offshore-WEA und der Gebietsschließung für be
stimmte weitere Nutzer (z. B. Fischerei) erkennbar gemacht werden.
Referenzgebiete sollen außerhalb von Vorhabensgebieten für weitere Bauvorhaben liegen.
Darüber hinaus sollen sie auch noch für später zu realisierende Vorhaben geeignet sein. Die
natürlichen Randbedingungen im Referenzgebiet (Lage, Strömungsverhältnisse, Wassertiefe,
Sedimentbeschaffenheit, Größe, Artenspektrum und Individuendichte) müssen dem jewei
ligen Vorhabensgebiet weitgehend entsprechen. Auch die anthropogenen Eingriffe im Refe
renzgebiet sollen, soweit möglich, mit Ausnahme der Fischerei, der Bauaktivitäten und des
Betriebes der WEA, mit denen im Baugebiet vergleichbar sein.
Ist das Referenzgebiet Teil eines anderen Vorhabensgebiets, so muss gewährleistet sein, dass
das Referenzgebiet während des Untersuchungszeitraums nicht bebaut wird.
12.2.1 Benthos/Fische
Die Lage der Referenzgebiete für Benthos und Fische müssen sich weitgehend decken. Die
Größe des Referenzgebiets muss der Größe des Vorhabensgebiets entsprechen. Bei sehr
heterogener abiotischer Beschaffenheit des Vorhabensgebiets (z. B. unterschiedliche Sedi
mentbeschaffenheit, Hydrographie oder Wassertiefe) soll ein Referenzgebiet mit möglichst
ähnlicher Beschaffenheit gefunden werden. Ist dies durch die Wahl eines einzelnen Referenz
gebiets nicht möglich, kann das Referenzgebiet auch durch einzelne, kleinere Gebiete reprä
sentiert werden, die in ihrer Summe der Habitatstruktur des Baugebiets entsprechen. Hierbei
ist auf eine möglichst enge räumliche Bindung der Einzelgebiete zu achten.
Das Referenzgebiet soll in der Nähe des Vorhabensgebiets liegen, jedoch muss es möglichst
frei von Störungen durch das Vorhabensgebiet (Bau-/Betriebsgeräusche, Trübungsfahnen)
sein. Wie weit die Auswirkungen der WEA auf die einzelnen Schutzgüter reichen, kann oftmals
erst während der Bau-/Betriebsphase ermittelt werden. Es muss daher eine Mindestentfer
nung von 1 km eingehalten werden.