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Full text: Standard

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Teil A - R a h m e n b e d i n g u n g e n 
12.1.2 Avifauna/Marine Säugetiere 
• Flugzeugzählungen: 
Die Größe des Untersuchungsgebiets muss mindestens 2000 km 2 betragen. Der Windpark 
soll in der Mitte des Untersuchungsgebiets liegen. Der Abstand zwischen den Windpark 
seiten und dem Rand des Untersuchungsgebiets soll grundsätzlich mindestens 20 km 
betragen. 
• Schiffszählungen: 
Das Untersuchungsgebiet muss mindestens 200 km 2 umfassen. Der Abstand zwischen den 
Windparkseiten und dem Rand des Untersuchungsgebietes soll grundsätzlich mindestens 
4 km betragen. 
12.2 Referenzgebiete 
Referenzgebiete dienen im Rahmen der Untersuchung der einzelnen Schutzgüter als Ver 
gleichsraum für deren jeweilige Entwicklung ohne den Einfluss des Windparks. Zusätzlich 
können dadurch die Auswirkungen von Offshore-WEA und der Gebietsschließung für be 
stimmte weitere Nutzer (z. B. Fischerei) erkennbar gemacht werden. 
Referenzgebiete sollen außerhalb von Vorhabensgebieten für weitere Bauvorhaben liegen. 
Darüber hinaus sollen sie auch noch für später zu realisierende Vorhaben geeignet sein. Die 
natürlichen Randbedingungen im Referenzgebiet (Lage, Strömungsverhältnisse, Wassertiefe, 
Sedimentbeschaffenheit, Größe, Artenspektrum und Individuendichte) müssen dem jewei 
ligen Vorhabensgebiet weitgehend entsprechen. Auch die anthropogenen Eingriffe im Refe 
renzgebiet sollen, soweit möglich, mit Ausnahme der Fischerei, der Bauaktivitäten und des 
Betriebes der WEA, mit denen im Baugebiet vergleichbar sein. 
Ist das Referenzgebiet Teil eines anderen Vorhabensgebiets, so muss gewährleistet sein, dass 
das Referenzgebiet während des Untersuchungszeitraums nicht bebaut wird. 
12.2.1 Benthos/Fische 
Die Lage der Referenzgebiete für Benthos und Fische müssen sich weitgehend decken. Die 
Größe des Referenzgebiets muss der Größe des Vorhabensgebiets entsprechen. Bei sehr 
heterogener abiotischer Beschaffenheit des Vorhabensgebiets (z. B. unterschiedliche Sedi 
mentbeschaffenheit, Hydrographie oder Wassertiefe) soll ein Referenzgebiet mit möglichst 
ähnlicher Beschaffenheit gefunden werden. Ist dies durch die Wahl eines einzelnen Referenz 
gebiets nicht möglich, kann das Referenzgebiet auch durch einzelne, kleinere Gebiete reprä 
sentiert werden, die in ihrer Summe der Habitatstruktur des Baugebiets entsprechen. Hierbei 
ist auf eine möglichst enge räumliche Bindung der Einzelgebiete zu achten. 
Das Referenzgebiet soll in der Nähe des Vorhabensgebiets liegen, jedoch muss es möglichst 
frei von Störungen durch das Vorhabensgebiet (Bau-/Betriebsgeräusche, Trübungsfahnen) 
sein. Wie weit die Auswirkungen der WEA auf die einzelnen Schutzgüter reichen, kann oftmals 
erst während der Bau-/Betriebsphase ermittelt werden. Es muss daher eine Mindestentfer 
nung von 1 km eingehalten werden.
	        
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