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Full text: Standard Konstruktion

Anhang 
93 
Anhang 2: Zustimmung im Einzelfall (ZIE) 
Anhang 2-1: Allgemeine Verfahrenshinweise 
2-1.1 Grundlage 
2-1.1.1 Erfordernis einer Zustimmung im Einzelfall 
Das Bauordnungsrecht unterscheidet zwischen geregelten und nicht geregelten Bauproduk 
ten oder Bauarten. Für die Verwendung von ungeregelten Bauprodukten oder Bauarten in der 
ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beim BSH als 
zuständiger Zulassungsbehörde zu erlangen, wobei die Zustimmung im Einzelfall der Ver- 
wendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis für den Antragsgegenstand ist. 
Der Antragsteller ist verpflichtet, nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten zu benennen. Sie 
ersetzt nicht die ggf. notwendige bautechnische Prüfung durch den Prüfsachverständigen. 
Innerhalb eines Projekts werden grundsätzlich unterschiedliche Bauarten, beispielsweise bei 
Windenergieanlage und Umspannwerk, als unabhängige Verfahrensgegenstände angesehen. 
2-1.1.2 Antrag auf Zustimmung im Einzelfall 
Die ZiE wird projektbezogen erteilt. Ein Antrag auf Zustimmung im Einzelfall kann immer nur 
für die Verwendung bzw. Anwendung eines bestimmten nicht geregelten Bauproduktes bzw. 
einer bestimmten nicht geregelten Bauart bei einem konkreten Bauvorhaben gestellt werden. 
2-I.2 Generelle Verfahrensweise 
Die ZiE ist für jeden Einzelfall beim BSH durch den Bauherrn bzw. dessen benannten Stellver 
treter zu beantragen. Hierzu hat er sich eines geeigneten, für den Zulassungsgegenstand 
kompetenten Sachverständigen als Gutachter zu bedienen. Dieser hat folgende Aufgaben 
und Verantwortlichkeiten: 
Schritt 1 
Erarbeitung eines Konzeptpapiers zur geplanten Vorgehensweise für den Nachweis des 
Antragsgegenstandes. Dieses sollte im Regelfall mindestens umfassen: 
• Eine ausführliche Beschreibung des Antragsgegenstandes. Das ungeregelte Bauprodukt 
bzw. die ungeregelte Bauart sind konkret darzustellen. 
• Eine genaue Darlegung der als wesentlich angesehenen Anforderungen an den Antragsge 
genstand. Ggf. sind hier Bezüge und Abgrenzungen zu für den Untersuchungsgegenstand 
relevanten bauaufsichtlich eingeführten technischen Regelwerken vorzunehmen. 
• Das zur Erlangung der ZiE vorgesehene Untersuchungs- und Nachweiskonzept in thema 
tisch vollständiger, aber kurzer Darstellung. 
• Zur verbindlichen Festlegung des Anforderungskatalogs und des Untersuchungsaufwands 
für die ZiE ist frühzeitig eine Abstimmung mit dem Gutachter, dem Prüf beauftragten, dem 
BSH und der BAM durchzuführen. 
Schritt 2 
Vorlage eines unabhängigen Gutachtens zur Darlegung der vollständigen Erfüllung der Anfor 
derungen. Der Gutachter hat eine verbindliche und eindeutige Aussage darüber zu treffen, ob 
aus seiner fachlichen Sicht eine Zustimmung im Einzelfall empfohlen werden kann.
	        
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