Anhang
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Anhang 2: Zustimmung im Einzelfall (ZIE)
Anhang 2-1: Allgemeine Verfahrenshinweise
2-1.1 Grundlage
2-1.1.1 Erfordernis einer Zustimmung im Einzelfall
Das Bauordnungsrecht unterscheidet zwischen geregelten und nicht geregelten Bauproduk
ten oder Bauarten. Für die Verwendung von ungeregelten Bauprodukten oder Bauarten in der
ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beim BSH als
zuständiger Zulassungsbehörde zu erlangen, wobei die Zustimmung im Einzelfall der Ver-
wendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis für den Antragsgegenstand ist.
Der Antragsteller ist verpflichtet, nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten zu benennen. Sie
ersetzt nicht die ggf. notwendige bautechnische Prüfung durch den Prüfsachverständigen.
Innerhalb eines Projekts werden grundsätzlich unterschiedliche Bauarten, beispielsweise bei
Windenergieanlage und Umspannwerk, als unabhängige Verfahrensgegenstände angesehen.
2-1.1.2 Antrag auf Zustimmung im Einzelfall
Die ZiE wird projektbezogen erteilt. Ein Antrag auf Zustimmung im Einzelfall kann immer nur
für die Verwendung bzw. Anwendung eines bestimmten nicht geregelten Bauproduktes bzw.
einer bestimmten nicht geregelten Bauart bei einem konkreten Bauvorhaben gestellt werden.
2-I.2 Generelle Verfahrensweise
Die ZiE ist für jeden Einzelfall beim BSH durch den Bauherrn bzw. dessen benannten Stellver
treter zu beantragen. Hierzu hat er sich eines geeigneten, für den Zulassungsgegenstand
kompetenten Sachverständigen als Gutachter zu bedienen. Dieser hat folgende Aufgaben
und Verantwortlichkeiten:
Schritt 1
Erarbeitung eines Konzeptpapiers zur geplanten Vorgehensweise für den Nachweis des
Antragsgegenstandes. Dieses sollte im Regelfall mindestens umfassen:
• Eine ausführliche Beschreibung des Antragsgegenstandes. Das ungeregelte Bauprodukt
bzw. die ungeregelte Bauart sind konkret darzustellen.
• Eine genaue Darlegung der als wesentlich angesehenen Anforderungen an den Antragsge
genstand. Ggf. sind hier Bezüge und Abgrenzungen zu für den Untersuchungsgegenstand
relevanten bauaufsichtlich eingeführten technischen Regelwerken vorzunehmen.
• Das zur Erlangung der ZiE vorgesehene Untersuchungs- und Nachweiskonzept in thema
tisch vollständiger, aber kurzer Darstellung.
• Zur verbindlichen Festlegung des Anforderungskatalogs und des Untersuchungsaufwands
für die ZiE ist frühzeitig eine Abstimmung mit dem Gutachter, dem Prüf beauftragten, dem
BSH und der BAM durchzuführen.
Schritt 2
Vorlage eines unabhängigen Gutachtens zur Darlegung der vollständigen Erfüllung der Anfor
derungen. Der Gutachter hat eine verbindliche und eindeutige Aussage darüber zu treffen, ob
aus seiner fachlichen Sicht eine Zustimmung im Einzelfall empfohlen werden kann.