78
Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
• konzeptionelle Berücksichtigung der folgenden Bereiche: Explosionsschutzbereiche, Lärm-
bereiche, Flucht- und Rettungswege, Winsch- und Hubschrauberbereich, Kranbereiche,
Sicherheitsbereiche für die Elektrotechnik, Steuerungs- und Fernwirksysteme sowie Kom-
munikationssysteme. Diese konzeptionellen Erläuterungen sind ebenso wie die unter Kapi
tel 5.2.1 angegeben thematischen Vorschläge zu handhaben und dienen der frühzeitigen
konstruktiven Berücksichtigung der sicherheitsbezogenen Belange, welche spätestens zur
Konstruktionsphase im Detail darzustellen sind. Diese konzeptionellen Erläuterungen sind
mit dem Prüfbeauftragten abzustimmen, der dazu einen Prüfbericht (Dok.-Nr. 510) erstellt
(siehe Kap. 5.2.4)
• Zeichnerische Darstellung der Vorentwürfe.
5.2.4 Einzureichende Unterlagen für die 1. Freigabe
[Dok.-Nr. 510] Prüfbericht des Prüfbeauftragten zur funktionalen Beschreibung der Off-
shore-Station.
[Dok.-Nr. 511]
[Dok.-Nr. 512]
[Dok.-Nr. 513]
[Dok.-Nr. 514]
[Dok.-Nr. 515]
Entwurfsgrundlage (Design Basis)
Prüfbericht zu Dok.-Nr. 511
Vorentwurf
Prüfbericht zu Dok.-Nr. 513.
Konformitätsbescheinigung zur Festlegung der Entwurfsgrundlagen
5.3 Konstruktionsphase
5.3.1 Vorbemerkung
Für die Auslegung der Betriebsstruktur der Offshore-Station (Topside) ist die Ermittlung aller
einwirkenden Lasten auf die Betriebs- und Tragstruktur der Offshore-Station erforderlich.
Hierzu zählen insbesondere die Lasten und Abmessungen der elektrotechnischen Anlagen,
der technischen Ausrüstung, der Rettungsausrüstung sowie der Tank- und Bunkeranlagen mit
ihren jeweiligen Inhalten. Ferner sind ggf. konstruktive Maßnahmen, die sich aus der Gefähr
dungsbeurteilung wie z. B. der Lagerung gefährlicher Güter ergeben, zu berücksichtigen.
In den folgenden Unterkapiteln werden die aus Sicht der Prüfbeauftragten dafür erforderlichen
Unterlagen (Konzepte), die zur Prüfung beim Prüfbeauftragten einzureichen sind, aufgeführt
und beschrieben. Eine Vorlage dieser Unterlagen beim BSH ist nicht erforderlich.
5.3.1.1 Lasthandhabungskonzept
Das Lasthandhabungskonzept umfasst die nachfolgend aufgeführten Punkte:
• Die sich aus der vorgesehenen Bemannung ergebenden baulichen Maßnahmen (Kabinen,
Ruheräume, Messe etc.) einschl. der geplanten Frequentierung und der sich daraus erge
benden Lasten sind darzustellen.
• Mindestanforderungen an Transport und Handhabung von Materialien und Betriebsflüssig
keiten
Es sind die für Wartung und Instandsetzung notwendigen Parameter des jeweiligen Systems
anzugeben. Diese Parameter sind bei der Auslegung der Tragkonstruktion der Betriebsstruk
tur (Topside) zu berücksichtigen. Die Grundlage für die Systemauslegungen entspricht den
Herstellerangaben der Komponenten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und
Vorschriften des Arbeitsschutzes.