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Full text: Standard Konstruktion

Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
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4.3 Konstruktionsphase 
4.3.1 Vorbemerkungen 
In den folgenden Betrachtungen wird davon ausgegangen, dass mit Beginn der Konstruk 
tionsprüfung der WEA-Typ ausgewählt wurde und für selbigen ein gültiges Offshore-Typenzer- 
tifikat vorliegt. Für eine Pilotanlage oder für eine aufgrund zeitlicher Vorgaben nicht oder noch 
nicht typenzertifizierte Neuentwicklung ist nach Klärung im Einzelfall die Vorlage eines ande 
ren geeigneten Zertifikats für die RGB zulassungsfähig. 
Nach Vorliegen der Prüfberichte für Standortbedingungen, Lastannahmen und Tragstruktur 
wird in der Regel die Konformitätsbescheinigung für die Rotor-Gondel-Baugruppe vom Prüf 
beauftragten ausgestellt. Das Ausstellen der Konformitätsbescheinigung bildet den Ab 
schluss der Konstruktionsprüfung. 
Voraussetzung für das Ausstellen der Konformitätsbescheinigung ist, dass die RGB (Betriebs- 
führungs- und Sicherheitssystem, Maschine, Rotor, E-Technik) gegenüber der bereits typen 
zertifizierten Offshore-WEA unverändert ist, dass die standortspezifischen Lasten für die RGB 
nicht die zulässigen Lasten der Typenzertifizierung überschreiten und der Einfluss mariner 
Umgebungsbedingungen durch Klimatisierung, Korrosionsschutz u.a. in der Typenzertifizie 
rung bereits berücksichtigt wurden. 
4.3.2 Anforderungen und erforderliche Nachweise 
Aufbauend auf den Standortbedingungen und den Entwurfsgrundlagen sowie dem Betriebs- 
führungs- und Sicherheitskonzept der Offshore-WEA sind die auslegungsrelevanten stand 
ortbezogenen Lastfälle zu definieren. Der Umfang der Lastfalldefinitionen wird vom Prüfbeauf 
tragten bewertet. Es wird empfohlen, die Bewertung der Lastfälle durch den Prüfbeauftragten 
durchführen zu lassen, bevor die Simulation und Berechnung der Lastannahmen beginnt, um 
Mehrfachsimulationen zu vermeiden. Es sind alle Lastfälle zu berücksichtigen, die zum Nach 
weis der strukturellen Integrität der Offshore-WEA erforderlich sind. 
Grundsätzlich wird zwischen Betriebsfestigkeitslasten zum Nachweis der Betriebsfestigkeit 
und Extremlasten zum Nachweis der allgemeinen Standsicherheit (Festigkeit, Stabilität, 
äußere Standsicherheit) unterschieden. Die Betriebsfestigkeitslasten müssen den Betrieb der 
Offshore-WEA über die designierte Lebensdauer von mindestens 20 Jahren repräsentieren. 
Liegt die designierte Lebensdauer unterhalb der Genehmigungsdauer von 25 Jahren, so ist 
rechtzeitig vor Ablauf der designierten Lebensdauer ein Nachweis über den Weiterbetrieb ein 
zureichen (z. B. in Anlehnung an „DNV-GL-Richtlinie für den Weiterbetrieb von WEA“). Die Ex 
tremlasten müssen alle Ereignisse erfassen, die unter Beachtung der Wahrscheinlichkeit ihres 
gleichzeitigen Auftretens zu den höchsten Lasten führen können (z. B. „50-Jahres-Bö“, die 
„50-Jahres-Welle“, extreme Schräganströmung des Rotors, Schiffsanprall durch Service 
schiff, Eisdruck). 
Die Kombination von externen Bedingungen und Anlagenzuständen ist für das jeweilige Pro 
jekt und den Standort entsprechend den oder erforderlichenfalls in Anlehnung an die gültigen 
Richtlinien und Normen darzustellen und zu begründen. Die Teilsicherheitsfaktoren der Einwir 
kungen der verwendeten Regelwerke sind zu beachten. Die Berechnungsmethoden, z. B. 
Simulationsverfahren, Anzahl der Realisierungen und Kombination von Wind- und Wellenlas 
ten, sind zu beschreiben, ggf. vereinfachende Annahmen sind zu begründen. 
Nach Festlegung und Bewertung der Lastfalldefinitionen sind Lastberechnungen unter Berück 
sichtigung der kompletten Strukturdynamik durchzuführen und dem Prüfbeauftragten zur Prü 
fung vorzulegen. Der Prüfbeauftragte prüft die Plausibilität der Lastannahmen und der Ergeb
	        
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