Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
67
Entwurfsannahmen und -Voraussetzungen erforderlichen Feststellungen zu treffen und für
den geotechnischen Installationsbericht zu dokumentieren.
3.4.4 Geotechnische Unterlagen für die Betriebsfreigabe
[Dok.-Nr. 340]
[Dok.-Nr. 341]
[Dok.-Nr. 342]
[Dok.-Nr. 343]
Geotechnische Bestandsdokumentation gemäß Kapitel 3.3.3.2,
Bericht über die Ergebnisse der dynamischen Pfahlprobebelastungen,
Ergänzungsberichte zum Geotechnischen Entwurfsbericht und geprüfte
sonstige Berichte entsprechend den Maßgaben des BSH,
Prüfbericht(e) zu Dok.-Nr. 340, 341 und 342.
3.5 Betrieb
3.5.1 Vorbemerkungen
Grundsätzlich unterliegen Gründungselemente nach ihrer sach- und fachgerechten Installa
tion während des Betriebes der Anlagen keinen besonderen betrieblichen Anforderungen.
Zur Überprüfung des Gesamtverhaltens der Gründungselemente während der Betriebsphase
sind an repräsentativen Standorten für Offshore-WEA, die in Abstimmung mit dem Sachver
ständigen für Geotechnik ausgewählt werden, im Bereich der Gründungselemente Größen
wie Verschiebungen, Verformungen, Bauteilspannungen oder Frequenzen zu messen und
aufzuzeichnen (Monitoring). Anhand der Ergebnisse ist die Übereinstimmung der Boden-Bau
werksinteraktion mit den Entwurfs- und Planungsergebnissen im Rahmen der Wiederkehren
den Prüfungen sachverständig zu überprüfen und zu beurteilen.
Für alle Arten von Offshore-Bauwerken können sich besondere betriebsbegleitende Erforder
nisse aus spezifischen Installationsresultaten oder aus besonderen Anforderungen neuartiger
Gründungsprinzipen ergeben.
Betriebsbegleitende Maßnahmen sind regelhaft bei der Anwendung der Beobachtungs
methode als Standsicherheitsnachweis für die Gründungselemente durchzuführen.
3.5.2 Technische Regelwerke
Die während des Betriebs anzuwendenden geotechnischen Regelwerke ergeben sich aus DIN
EN 1997 (EC 7) mit ihren Verweisen und richten sich nach den entwurfsspezifischen Merkma
len der Gründungselemente.
3.5.3 Anforderungen und erforderliche Nachweise
Die Anforderungen und die erforderlichen Nachweise richten sich nach den jeweiligen pro
jektspezifischen Maßgaben der Freigaben, Erlaubnisse, Genehmigungen und Verfügungen
des BSH.
3.5.4 Einzureichende Unterlagen zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis
Die einzureichenden Unterlagen zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis richten sich nach
den jeweiligen projektspezifischen Maßgaben der Freigaben, Erlaubnisse, Genehmigungen
und Verfügungen der Genehmigungsbehörde für den Betrieb.