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Full text: Standard Konstruktion

Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
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Entwurfsannahmen und -Voraussetzungen erforderlichen Feststellungen zu treffen und für 
den geotechnischen Installationsbericht zu dokumentieren. 
3.4.4 Geotechnische Unterlagen für die Betriebsfreigabe 
[Dok.-Nr. 340] 
[Dok.-Nr. 341] 
[Dok.-Nr. 342] 
[Dok.-Nr. 343] 
Geotechnische Bestandsdokumentation gemäß Kapitel 3.3.3.2, 
Bericht über die Ergebnisse der dynamischen Pfahlprobebelastungen, 
Ergänzungsberichte zum Geotechnischen Entwurfsbericht und geprüfte 
sonstige Berichte entsprechend den Maßgaben des BSH, 
Prüfbericht(e) zu Dok.-Nr. 340, 341 und 342. 
3.5 Betrieb 
3.5.1 Vorbemerkungen 
Grundsätzlich unterliegen Gründungselemente nach ihrer sach- und fachgerechten Installa 
tion während des Betriebes der Anlagen keinen besonderen betrieblichen Anforderungen. 
Zur Überprüfung des Gesamtverhaltens der Gründungselemente während der Betriebsphase 
sind an repräsentativen Standorten für Offshore-WEA, die in Abstimmung mit dem Sachver 
ständigen für Geotechnik ausgewählt werden, im Bereich der Gründungselemente Größen 
wie Verschiebungen, Verformungen, Bauteilspannungen oder Frequenzen zu messen und 
aufzuzeichnen (Monitoring). Anhand der Ergebnisse ist die Übereinstimmung der Boden-Bau 
werksinteraktion mit den Entwurfs- und Planungsergebnissen im Rahmen der Wiederkehren 
den Prüfungen sachverständig zu überprüfen und zu beurteilen. 
Für alle Arten von Offshore-Bauwerken können sich besondere betriebsbegleitende Erforder 
nisse aus spezifischen Installationsresultaten oder aus besonderen Anforderungen neuartiger 
Gründungsprinzipen ergeben. 
Betriebsbegleitende Maßnahmen sind regelhaft bei der Anwendung der Beobachtungs 
methode als Standsicherheitsnachweis für die Gründungselemente durchzuführen. 
3.5.2 Technische Regelwerke 
Die während des Betriebs anzuwendenden geotechnischen Regelwerke ergeben sich aus DIN 
EN 1997 (EC 7) mit ihren Verweisen und richten sich nach den entwurfsspezifischen Merkma 
len der Gründungselemente. 
3.5.3 Anforderungen und erforderliche Nachweise 
Die Anforderungen und die erforderlichen Nachweise richten sich nach den jeweiligen pro 
jektspezifischen Maßgaben der Freigaben, Erlaubnisse, Genehmigungen und Verfügungen 
des BSH. 
3.5.4 Einzureichende Unterlagen zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis 
Die einzureichenden Unterlagen zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis richten sich nach 
den jeweiligen projektspezifischen Maßgaben der Freigaben, Erlaubnisse, Genehmigungen 
und Verfügungen der Genehmigungsbehörde für den Betrieb.
	        
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