Skip to main content

Full text: Standard Konstruktion

Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
65 
• die Darstellung der Angemessenheit und der Hinlänglichkeit der untersuchten Grenzzu 
stände der Tragfähigkeit, 
• die Darstellung der Angemessenheit und der Hinlänglichkeit der untersuchten Grenzzu 
stände der Gebrauchstauglichkeit, 
• Empfehlungen für Messungen am Bauwerk und im Baugrund (Monitoring) sowie 
• ggf. die begründete Darstellung der Notwendigkeit, der Angemessenheit und der Hinläng 
lichkeit der Beobachtungsmethode und 
• die Angabe aller während der Errichtung und des Betriebs zu erbringenden Nachweise und 
Verifikationen der Voraussetzungen. 
Im Laufe der Bauausführung werden dem Geotechnischen Entwurfsbericht die konstruktions 
spezifischen geotechnischen Ergänzungsberichte mit denjenigen Bestandteilen der Nachweise 
hinzugefügt, die baubegleitend zu erarbeiten sind. Hierzu gehören die Aus- und Bewertung von 
Bauteilversuchen wie dynamische Pfahlprobebelastungen, die Dokumentation und Beurteilung 
von Installationsprotokollen (Rammprotokolle, Injektionsprotokolle etc.) sowie die Aus- und Be 
wertung der Auswirkungen von Abweichungen der Installationsergebnisse von den Annahmen, 
Voraussetzungen und Vorgaben im geotechnischen Entwurfsbericht. 
3.3.3.2 Die Geotechnische Bestandsdokumentation (Geotechnischer Installations 
bericht) 
Nach Abschluss der Installation der Gründungselemente ist ein geprüfter Geotechnischer 
Installationsbericht vorzulegen. Der Geotechnische Installationsbericht bildet den „Geotech 
nischen Teil der Bestandsdokumentation“. 
Ausgehend vom Geotechnischen Entwurfsbericht enthält dieser Installationsbericht alle für 
die Standsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit der Gründungselemente relevanten 
Angaben der durchgeführten Installation, insbesondere die Übereinstimmungen mit und die 
Abweichungen von den Annahmen, Voraussetzungen und Vorgaben für die Nachweise des 
Geotechnischen Entwurfs entsprechend Kapitel 3.3.3.1. 
3.3.3.3 Ergänzungsberichte zum Geotechnischen Entwurfsbericht 
Soweit sich die für die Sicherheitsnachweise erforderlichen Daten und Erkenntnisse erst wäh 
rend der Installation der Gründungselemente ergeben, sind durch den Fachplaner für Geo 
technik entsprechende Ergänzungsberichte zum Geotechnischen Entwurfsbericht auszuar 
beiten. Der Bezug zum Geotechnischen Entwurfsbericht gemäß Abschnitt 3.3.3.1 ist darin 
anzugeben. 
Soweit die installierten Gründungselemente von den Annahmen, Voraussetzungen und Vor 
gaben für die Nachweise des Geotechnischen Entwurfsberichts abweichen, sind Ergän 
zungsberichte zum Geotechnischen Entwurfsbericht auszuarbeiten, mit denen die Nachwei 
se der Standsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit der Gründungselemente unter den ab 
weichenden Bedingungen geführt werden. 
3.3.3.4 Einzureichende Unterlagen für die 2. Freigabe 
Den Antragsunterlagen zur Erlangung der 2. Freigabe sind die folgenden geprüften geotech 
nischen Dokumente beizufügen:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.