Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
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• die Darstellung der Angemessenheit und der Hinlänglichkeit der untersuchten Grenzzu
stände der Tragfähigkeit,
• die Darstellung der Angemessenheit und der Hinlänglichkeit der untersuchten Grenzzu
stände der Gebrauchstauglichkeit,
• Empfehlungen für Messungen am Bauwerk und im Baugrund (Monitoring) sowie
• ggf. die begründete Darstellung der Notwendigkeit, der Angemessenheit und der Hinläng
lichkeit der Beobachtungsmethode und
• die Angabe aller während der Errichtung und des Betriebs zu erbringenden Nachweise und
Verifikationen der Voraussetzungen.
Im Laufe der Bauausführung werden dem Geotechnischen Entwurfsbericht die konstruktions
spezifischen geotechnischen Ergänzungsberichte mit denjenigen Bestandteilen der Nachweise
hinzugefügt, die baubegleitend zu erarbeiten sind. Hierzu gehören die Aus- und Bewertung von
Bauteilversuchen wie dynamische Pfahlprobebelastungen, die Dokumentation und Beurteilung
von Installationsprotokollen (Rammprotokolle, Injektionsprotokolle etc.) sowie die Aus- und Be
wertung der Auswirkungen von Abweichungen der Installationsergebnisse von den Annahmen,
Voraussetzungen und Vorgaben im geotechnischen Entwurfsbericht.
3.3.3.2 Die Geotechnische Bestandsdokumentation (Geotechnischer Installations
bericht)
Nach Abschluss der Installation der Gründungselemente ist ein geprüfter Geotechnischer
Installationsbericht vorzulegen. Der Geotechnische Installationsbericht bildet den „Geotech
nischen Teil der Bestandsdokumentation“.
Ausgehend vom Geotechnischen Entwurfsbericht enthält dieser Installationsbericht alle für
die Standsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit der Gründungselemente relevanten
Angaben der durchgeführten Installation, insbesondere die Übereinstimmungen mit und die
Abweichungen von den Annahmen, Voraussetzungen und Vorgaben für die Nachweise des
Geotechnischen Entwurfs entsprechend Kapitel 3.3.3.1.
3.3.3.3 Ergänzungsberichte zum Geotechnischen Entwurfsbericht
Soweit sich die für die Sicherheitsnachweise erforderlichen Daten und Erkenntnisse erst wäh
rend der Installation der Gründungselemente ergeben, sind durch den Fachplaner für Geo
technik entsprechende Ergänzungsberichte zum Geotechnischen Entwurfsbericht auszuar
beiten. Der Bezug zum Geotechnischen Entwurfsbericht gemäß Abschnitt 3.3.3.1 ist darin
anzugeben.
Soweit die installierten Gründungselemente von den Annahmen, Voraussetzungen und Vor
gaben für die Nachweise des Geotechnischen Entwurfsberichts abweichen, sind Ergän
zungsberichte zum Geotechnischen Entwurfsbericht auszuarbeiten, mit denen die Nachwei
se der Standsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit der Gründungselemente unter den ab
weichenden Bedingungen geführt werden.
3.3.3.4 Einzureichende Unterlagen für die 2. Freigabe
Den Antragsunterlagen zur Erlangung der 2. Freigabe sind die folgenden geprüften geotech
nischen Dokumente beizufügen: