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Full text: Standard Konstruktion

Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
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• laterale Verformungs- und Verschiebungsabschätzungen und 
• Pfahlgruppen-Effekte und Interaktionen von Einzelgründungselementen 
(z. B. bei Tripile-, Tripod- und Jacket-Strukturen). 
Der Nachweis hinreichender axialer Tragfähigkeit der Pfähle erfolgt durch eine hinreichende 
Anzahl dynamischer Pfahlprobebelastungen. Der Zeitpunkt der Durchführung richtet sich 
nach dem verwendeten Prognoseverfahren. Das Nähere dazu regelt Anhang 3-111. 
Für Schwergewichtsgründungen sind speziell nachzuweisen: 
• äußere Standsicherheit (Kippsicherheit, Gleitsicherheit, Grundbruchsicherheit) ggf. unter 
Berücksichtigung einer potenziellen Porenwasserüberdruckentwicklung, 
• Baugrundbeanspruchung durch Sohlnormalspannung und Begrenzung der klaffenden Fuge 
und 
• Setzungsabschätzungen unter Gesamtlast und Setzungsakkumulation unter zyklischer 
Last. 
Für Sonderformen der Gründung (z. B. suction anchors, suction Caissons) sind Nachweise in 
Analogie zu den angegebenen Nachweisen für Pfahl- und Schwergewichtsgründungen in Ab 
stimmung mit dem BSFI zu führen. Dabei können durch das BSFI geeignete Prüfer eingeschal 
tet werden. 
Für die Verformungs- und Verschiebungsnachweise sind anhand der potenziellen statischen 
und dynamischen Auswirkungen auf die Bauteile und auf das Bauwerk geeignete Bemes 
sungskriterien zu definieren wie z. B. max. zulässige Auslenkung und Verdrehung am Pfahl 
kopf in Höhe des Meeresgrundes und am Pfahlfuß, max. Ausnutzung der seitlichen 
Bettungsreaktion des Baugrundes oder Mindest- oder Maximalwerte der Baugrundsteifig 
keit. 
Es ist eine sachverständige Beurteilung vorzunehmen in Bezug auf die Auswirkungen der fol 
genden Größen und ihrer zweckmäßigen Berücksichtigung in den Nachweisen: 
• Installation der Gründungselemente auf das Baugrund- und Gründungssystem wie z. B. 
Rammung oder Einbringhilfen, 
• Lageabweichungen der Gründungselemente, 
• Toleranzüberschreitungen der Herstellung und 
• Abweichungen der Rammtiefen. 
3.3.2.5.3 Nachweise der Interaktionsverträglichkeit zwischen Gründungselementen 
und Tragstruktur 
Für die Tragstruktur ist über die als Gebrauchstauglichkeitsnachweis erforderliche Schräg 
stellungsprognose hinaus darzustellen, dass die durch potenzielle Verschiebungsdifferenzen 
der Gründungselemente auftretenden Zwängungsbeanspruchungen der Tragstruktur mit aus 
reichender Sicherheit aufgenommen werden können. Die daraus ggf. resultierenden Änderun 
gen der Einwirkungen der Tragstruktur auf die Gründungselemente sind bei den Nachweisen 
für die Gründungselemente in geeigneter Weise zu berücksichtigen. 
3.3.2.5.4 Geotechnische Bauteilversuche 
Das BSH behält sich vor, bei schwierigen Baugrundverhältnissen sowie bei nicht hinreichend 
erprobten Gründungs- oder Entwurfsmethoden die vorherige Herstellung von im Hinblick auf
	        
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