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Full text: Standard Konstruktion

Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
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Kerninhalt 
Bezeichnungen gemäß 
BSH-Standards (ab 2014) 
DIN 
EC-7 
Geotechnischer 
Untersuchungs 
bericht 
SVGt* 
Baugrundvoruntersuchungsbericht 
Baugrundhauptuntersuchungs 
bericht 
Geotechnischer 
Bericht (DIN 4020) 
Geotechnischer 
Entwurfsbericht 
(DIN EN 1997-1 und 
DIN 1054 ab 2011) 
Charakteristische 
Werte, Baugrund 
modell und Grün 
dungsvorschlag 
SVGt* 
Baugrund- und Gründungsgutachten 
(Entwicklungsphase) 
Baugrund- und Gründungsgutachten 
(Konstruktionsphase) 
Standsicherheits 
und Gebrauchstaug 
lichkeitsnachweise 
FRGt 
(EV)** 
Geotechnischer Entwurfsbericht (ggf. 
mit Ergänzungsgutachten „Zyklik“) 
Geotechnischer 
Entwurfsbericht 
(DIN 1054 bis 2010) 
* SVGt: Sachverständiger für Geotechnik 
** FRGt (EV): Fachplaner für Geotechnik auf Seiten des Entwurfsverfassers 
Tabelle 3-1: Inhalte, Bezeichnungen der und Zuständigkeiten für die Dokumente nach den 
Standards Baugrund und Konstruktion und Gegenüberstellung mit den entsprechenden 
Bezeichnungen in den maßgebenden Normen. 
Die konkrete Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche des Sachverständigen für Geotechnik 
und des Fachplaners für Geotechnik obliegt dem Antragsteller. 
Anmerkung: 
Gemäß DIN EN 1997-1, 2.8, A Anmerkung zu (3), kann die Erstellung des Geotechnischen Be 
richts und des Geotechnischen Entwurfsberichts in einer Hand liegen, wenn die erforderliche 
Sachkunde und Erfahrung vorliegen. 
Offshore-Bauwerke sind unter geotechnischen Gesichtspunkten Bauwerke mit hohem 
Schwierigkeitsgrad, ihre Gründungen sind nach DIN 1054 in die geotechnische Kategorie 
GK 3 einzustufen (Erd- und Grundbauwerke sowie geotechnische Maßnahmen mit hohem 
geo-technischen Risiko). Sie erfordern eine ingenieurmäßige Bearbeitung des Gründungsent 
wurfs durch einen Fachplaner für Geotechnik (ein geotechnischer Sachverständiger mit ver 
tieften Kenntnissen und Erfahrungen auf diesem Gebiet). Die Abgrenzung der Aufgaben die 
ses Fachplaners für Geotechnik von den Aufgaben des Sachverständigen für Geotechnik 
gemäß dem Standard Baugrunderkundung, Teil A, Abschn. 4, ist im erforderlichen Maß durch 
den Antragsteller bzw. Genehmigungsinhaber zu präzisieren. 
Über die Unwägbarkeiten der örtlichen Baugrundsituation hinaus sind die beschränkten Mög 
lichkeiten deterministischer Berechnungsmodelle der Geotechnik beim Entwurf der Grün 
dungselemente von Offshore-Bauwerken zu berücksichtigen. 
Die erzielbare „Genauigkeit“ numerischer Modellberechnungen unter Einbeziehung des Bau 
grundes ist wegen der Implementation notwendigerweise stark vereinfachter Spannungs- 
Verformungsbeziehungen und Kontaktflächenbedingungen signifikant geringer als diejenige 
der konstruktiven Bauteile. In der Regel sind deshalb Variationen der maßgebenden geotech 
nischen Einflussparameter durchzuführen, mit denen ihr Einfluss auf das Entwurfsziel einge 
grenzt und gezeigt wird, dass sich das Gesamtbauwerk mit ausreichender Wahrscheinlichkeit 
innerhalb dieser Grenzen „verhalten“ wird (Anhang 3-V). 
Dieses Vorgehen ist unerlässlich für alle diejenigen Nachweise, in denen Baugrundverfor 
mungen als Ziel- oder als Einflussgröße enthalten sind, in denen Veränderungen der Bau
	        
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