56
Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
3 Gründungselemente
3.1 Vorbemerkungen
Die grundlegenden Definitionen für die geotechnischen Systeme aus Baugrund und Grün
dungselementen folgen aus der DIN EN 1997 (EC 7) mit seinen Verweisen.
Die geotechnischen Dokumente des Antragsverfahrens beim BSH sind:
(1) gemäß Standard Baugrunderkundung:
- Baugrundvoruntersuchungsbericht,
- Baugrundhauptuntersuchungsbericht,
- Baugrund- und Gründungsgutachten (Entwicklungsphase) und
- Baugrund- und Gründungsgutachten (Konstruktionsphase),
(2) gemäß Standard Konstruktion:
- Geotechnischer Entwurfsbericht, ggf. mit Ergänzungsgutachten zur zyklischen Lastein
wirkung („Zyklik“),
- Geotechnische Bestandsdokumentation (Geotechnischer Installationsbericht) und
- Geotechnische Ergänzungsberichte.
Das Baugrund- und Gründungsgutachten (Konstruktionsphase) enthält Vorschläge zur Be
rücksichtigung der zyklischen Einwirkungen bei der Bemessung der Gründungselemente
(sog. „Zyklik-Konzept“). Zum Geotechnischen Entwurfsbericht gehört ggf. das Ergänzungs
gutachten mit den Ergebnissen der auf den konkreten Entwurf abgestimmten Laborversuche
zu den Bodeneigenschaften unter zyklischer Lasteinwirkung (Ergänzungsgutachten „Zyklik“).
Die Dokumente zu (1) gehören zu den Planungsgrundlagen, sie werden von dem Sach
verständigen für Geotechnik gemäß dem BSH-Standard Baugrunderkundung erstellt. Die
Dokumente zu (2) bilden die geotechnischen Planungsbeiträge zum Entwurf der Gründungs
elemente. Ihre Erarbeitung obliegt einem Fachplaner für Geotechnik auf Seiten des Entwurfs
verfassers. Der Geotechnische Entwurfsbericht inkludiert als Planungsgrundlagen den
Baugrundhauptuntersuchungsbericht und das Baugrund- und Gründungsgutachten (Konst
ruktionsphase) durch Bezugnahme.
In Tabelle 3-1 sind die wesentlichen Inhalte und die Verfasser sowie die Bezeichnungen der
Berichte in den beiden o.a. BSH-Standards und ihre Entsprechungen in den maßgebenden
Normen zusammengestellt und für das Antragsverfahren des BSH präzisiert.