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Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
2.4.2.1.3 Fertigungsüberwachung (Betonbau)
Für die bewehrten und unbewehrten Betonbauteile sind noch folgende Dokumente beim Prüf
beauftragten einzureichen:
• Montagepläne
• Schal- und Bewehrungspläne
Bei den regelmäßigen Kontrollen durch den Prüfbeauftragten sind während der Fertigung in An
lehnung an die „Empfehlungen für die Bauüberwachung von Windenergieanlagen“ des Bau
überwachungsvereins (BÜV) folgende Prüfungen nach den gültigen Normen durchzuführen:
• Kontrolle der Schalung auf
- Grenzmaße, Lotabweichungen,
- Schalungsverankerungen,
- Dichtigkeit und Sauberkeit,
- ggf. Vorbehandlung und
- Trennmittel (Anfrage und Fierstelleranweisung).
• Kontrolle der Einbauteile auf
- Lage und Lagesicherung,
- Beeinträchtigung der Verdichtung des Betons und
- Schwächung des Querschnitts.
• Bei Aussparungen und Leerrohren Kontrolle der Schwächung des Querschnitts.
• Bei Fugen Kontrolle der
- Fugenausbildung (Abdichtung) und
- Arbeitsfugen (Rauigkeit).
• Bei Bewehrungen Kontrolle der
- Werk- und Verarbeiterkennzeichen nach DIN 488,
- Stahlsorte, Durchmesser, Form, Länge und Lage,
- Verankernngs-, Übergreifungslängen und mechanische Verbindungen,
- Verknüpfung, Standfestigkeit und Sauberkeit,
- Abstandhalter und Unterstützungen (Nennmaße und Verlegemaße der Betondeckung),
- Anordnung hinsichtlich Betoneinbau (Stababstände, Betonieröffnungen und Rüttellücken)
und
- Erdung.
• Bei Bewehrungen Einsichtnahme in
- die Zulassung Betonstahlverbindungen (Einhaltung der Randbedingungen) und
- den Eignungsnachweis zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660.
• Bei Vorspannung von Beton Kontrolle der
- Lage und Lagesicherung der Hüllrohre,
- Lage und Lagesicherung der Monolitzen,
- Lage der Anspannstellen und Ankerkörper und
- Verankerungsbewehrung.