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Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
• Zusammenarbeit der im Baufeld tätigen Personen bzw. Auftragnehmer mit der Bauleitung,
• Bauphasenplan einschl. kurzer Beschreibung,
• Sicherung des Baufelds,
• Beschreibung der Transport- und Montagezustände,
• bei Verwendung von Pfahlgründungen die Dokumentation des Einbringungsverfahrens der
Pfähle (Herstellbericht nach DIN 12699 Abs. 9.2),
• bei Verwendung von Schwergewichtsgründungen die Dokumentation der Meeresboden
vorbereitung (z. B. Baugrubenherstellung),
• Beschreibung der Prozeduren zu Beton-(Grout-)verbindungen und allen weiteren die Grün
dung betreffenden Errichtungsarbeiten,
• Beschreibung besonderer Arbeitsschritte bei der Errichtung der Gründungsstruktur (z. B.
Pre- und Post-Piling, Ballastieren und Gleichgewicht von Schwergewichtsgründungen her-
steilen),
• Beschreibung des Nachweises der Reinheit des Meeresbodens (Nebenbestimmung
Nr. 13.6) sowie der ordnungsgemäßen Entsorgung von baustellenbedingten Abfällen und
Abwässern,
• Zeichnerische Darstellung der Erreichbarkeit des Errichtungsortes, der Sperrgebiete und
Schutzzonen.
2.3.5 Errichtungsplanung
Eine detaillierte Planung der Errichtungsaktivitäten ist vor ihrem Beginn zu erstellen.
Die Errichtungsplanung für die Durchführung der Arbeiten obliegt dem Antragsteller unter der
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften. Grundlage der Errichtungsplanung ist der
Ansatz, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des Schiffsverkehres ausge
schlossen sein muss.
Den spezifischen Anweisungen der Hersteller für den Transport und die Errichtung der
Einzelkomponenten ist Folge zu leisten. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der
Beteiligten.
Checklisten und Operationshandbücher für alle geplanten Tätigkeiten werden vorbereitet und
fortgeschrieben. Über die Ausführung ist ein Bautagebuch zu führen. Die Dokumente liegen
ständig an geeigneten Orten (mindestens bei der Bauleitung auf See und am Stützpunkt an
Land) zur Einsicht bereit.
Die Planung der Errichtung ist auf die tatsächlich verwendeten Geräte und Bedingungen ab
zustimmen und enthält u. a. aber nicht ausschließlich folgende Punkte:
• Projektmanagement,
• Nachweis der Planunterlagen,
• Nachweis des Transportes und der Transportsicherungen,
• Nachweis der wesentlichen Komponenten durch Zeichnungen, Spezifikationen für das
Errichtungsverfahren, Details aller Lasten und Gewichte mit Angaben zu Schwerpunkt,
Anschlagpunkten, Spezialwerkzeugen und Verfahren,
• Nachweis der Handhabung der Komponenten während der Errichtung innerhalb der Vorga
ben des Antragsstellers bzw. Herstellers (z. B. Beschleunigungen während des Transports
und der Installation, sowie weitere Einwirkungen aus Welle, Wind, Temperatur, Nieder
schlag, Blitz etc.),