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Full text: Standard Konstruktion

Anhang 
121 
Monopile 
Großrohr, das durch Rammen oder Bohren in den Boden eingebracht wird. Es bildet Grün 
dungselement und (evtl, nur Teil der) Unterstruktur für Offshore-Bauwerke in einem Stück. 
Netzersatzbetrieb 
Im Netzersatzbetrieb übernehmen Ersatzstromaggregate anstelle des allgemeinen Stromver 
sorgungsnetzes (Landanbindung) die Eigenbedarfsversorgung der Offshore-Station. Bei ge 
eigneter Auslegung der Aggregate ist darüber hinaus eine Ersatzstromversorgung aller Wind 
energieanlagen möglich. Die Regelung des Netzes erfolgt autark durch die Aggregate im 
Modus „Inselbetrieb“. Der Netzersatzbetrieb stellt eine normale Betriebsart dar, sodass gleich 
zeitig kein Notbetrieb zur Versorgung sicherheitsrelevanter Verbraucher erfolgen muss. 
Nicht-Schadenstolerante Bauteile 
Als nicht-schadenstolerant werden Bauteile bezeichnet, die bei Eintritt eines Schadens die zu 
erwartenden Belastungen nicht mehr ertragen können. 
Normalbetrieb 
Während des Normalbetriebes liegen Betriebsfälle im Rahmen der normalen Betriebspara 
meter vor. Er umfasst außerdem Betriebsfälle im abgeschalteten Zustand, während Wartung, 
Instandhaltung und Reparaturarbeiten. 
Die elektrische Verbindung zum Landnetz ist funktionstüchtig, Energie kann in beide Richtun 
gen übertragen werden, der Eigenbedarf der Offshore-Station kann durch das Landnetz ge 
deckt werden. Das Umspannwerk ist in der Lage, Ausfälle einzelner Komponenten verein 
barungsgemäß zu beherrschen. 
Notbetrieb 
Im Notbetrieb erfolgt die elektrische Versorgung aller wichtigen Verbraucher mit Sicherheits 
funktion aus einer für Sicherheitszwecke geeigneten Stromquelle. Eine Versorgung weiterer 
Verbraucher aus anderen Gründen als für Sicherheitszwecke ist für diese Stromquelle nicht 
vorgesehen. Der Notbetrieb wird automatisch eingeleitet, wenn alle Einspeisungen aus dem 
allgemeinen Stromversorgungsnetz unterbrochen sind und kein Stromerzeugungsaggregat 
für sonstige Zwecke zur Versorgung der sicherheitsrelevanten Verbraucher zur verfügbar ist. 
Notfall 
-► Ereignis 
Offshore-Bauwerk 
Offshore-Bauwerke im Sinne dieses Standards sind solche Seeanlagen, die als feste oder 
nicht nur zu einem kurzfristigen Zweck schwimmend befestigte bauliche oder technische Ein 
richtungen einschließlich künstlicher Inseln erstellt werden. Sie enthalten jeweils die für die 
Errichtung und den Betrieb erforderlichen Nebeneinrichtungen, die 
• der Erzeugung von Energie aus Wasser, Strömung und Wind, 
• der Übertragung von Energie aus Wasser, Strömung und Wind, 
• anderen wirtschaftlichen Zwecken oder 
• meereskundlichen Untersuchungen 
dienen. 
Nicht-Offshore-Bauwerke im Sinne dieses Standards sind Schiffe sowie schwimmfähige Platt 
formen und zu Plattformen umgestaltete Schiffe, auch wenn sie mit dem Ziel der Wiederinbe 
triebnahme befestigt werden und nicht unter Satz 1 fallen, Schifffahrtszeichen, Anlagen, die 
nach bergrechtlichen Vorschriften zugelassen werden, überwachungsbedürftige Anlagen im
	        
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