Teil A - Allgemeines
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Teil A: Allgemeines
1 Einleitung
Dieser Standard dient der Rechts- und Planungssicherheit bei der Entwicklung, Konstruktion,
Ausführung, dem Betrieb und Rückbau von Offshore-Bauwerken im Geltungsbereich der Ver
ordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (Seeanlagen
verordnung - SeeAnlV). Er versteht sich als dynamisch und integrativ, sodass neue Erkennt
nisse und Entwicklungen ebenso berücksichtigt werden können wie das Bedürfnis, bisher hier
nicht enthaltene Standards im Sinne einer Standardisierung eines Gesamtsystems einbauen
zu können. Dementsprechend wurden die nach der Herausgabe dieses Standards in der
1. Fassung (2007) bekanntgemachten ergänzenden Hinweise in den Standard implementiert.
Die ersten Erfahrungen mit der Praxis seit dem Jahr der Herausgabe haben die Zulassungs
behörde sowie die ihr als Berater zur Seite stehenden Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und
die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zu der Überzeugung geführt, dass
ein weitergehender systematischer Ansatz für die übergreifende Nachweisführung erforderlich
wäre. Deswegen werden die Normungen der verschiedenen einschlägigen Eurocodes (EC) in
ihrer nationalen Umsetzung als einheitliche Basis verwendet, um noch mehr Rechtsklarheit zu
erzeugen. In der hier vorliegenden 1. Fortschreibung wurde entsprechend dem aus der Branche
artikulierten Bedarf auch ein ausführlicherer Abschnitt für Offshore-Stationen für Konverter, Um
spannstationen und Unterkünfte erarbeitet und in das Werk integriert.
An der Entwicklung dieser Neufassung des Standards haben - wie auch bei der vorherigen
Fassung - eine Vielzahl von Vertretern fachkundiger Stellen und Institutionen engagiert und
konstruktiv mitgewirkt. Vertreter aus der Wirtschaft und Wissenschaft haben wertvolle Bei
träge eingebracht. Ferner hat das BSH bei der Erstellung des Entwurfs den Verbänden (Stif
tung Offshore Windenergie, Offshore Forum Windenergie, Wirtschaftsverband Windkraft
werke, WAB Windenergie Agentur, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenhersteller und
Verband Schiffbau und Meerestechnik) sowie den Übertragungsnetzbetreibern (TenneT Off
shore GmbH und SOHertz Transmission GmbH) die Gelegenheit zur Stellungnahme einge
räumt und ihre Einwände in einem Fachgespräch sowie in einem Erörterungstermin gemein
sam mit den Leitern der Arbeitsgruppen des BSH und den Beratern der BAW und BAM disku
tiert. Insgesamt konnte auf diese Weise eine solide Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit
am Maßstab der Anlagensicherheit sowie zum Schutz der Meeresumwelt fortgeschrieben
werden.
Hinweis:
Dieser Standard beschreibt die Mindestanforderungen an die konstruktionsbezogenen und
baulichen Komponenten von Offshore-Bauwerken zur Nutzung der Offshore-Windenergie in
Bezug auf ihre strukturelle Integrität aus Sicht der Zulassungsbehörde; er ist nicht als Unter
lage für Ausschreibungen der Wirtschaft geeignet.
Die Anforderungen aus den Zulassungsentscheidungen bleiben unberührt.
2 Grundlagen
2.1 Rechtsgrundlage
Anlagen, die der Zulassungspflicht nach SeeAnlV unterfallen, müssen dem Stand der Technik
entsprechen; § 4 Abs. 1 SeeAnlV setzt dies sowohl für die Konstruktion und die Errichtung als
auch für den Betrieb der Anlagen voraus.