Anhang
107
Anhang 4: Ergänzungen zu den Nachweisen im Grenzzustand der Ermüdung
für Offshore-Windenergieanlagen
Bis zu einer Regelung auf nationaler Ebene durch eine DIN-Norm oder eine entsprechende
europäische Norm sind für den Nachweis im Grenzzustand der Ermüdung in Verbindung mit
den Regelungen der gültigen Richtlinie für Windenergieanlagen für die Teilsicherheitsbeiwerte
7m auf der Materialseite die Werte der unten stehenden Tabelle als Mindestwerte zu berück
sichtigen.
Inspizierbar
Schadenstolerante Bauteile
Nicht-schadenstolerante Bauteile
Ja
1.0
1,15
Nein*
1,15
1,25
* Schweißkonstruktionen des Primärtragwerks im Unterwasserbereich sind grundsätzlich bei Nein einzuordnen
Zur Durchführung der Ermüdungsnachweise nach DIN EN 1993-1-9 können offshorespezifi
sche Ergänzungen erforderlich werden. Ergänzungen sind insbesondere für die Anzahl der zu
erwartenden Lastwechsel und für den Umgang mit Meereswasser erforderlich. Hierfür sind
geeignete Richtlinien und Regelwerke zu Rate zu ziehen.
Bezüglich der Materialgütenwahl ist den Hinweisen des Anhangs 5 zu folgen.
Hinweis auf wiederkehrende Prüfungen:
Diese Regelung ersetzt nicht die Notwendigkeit wiederkehrender Prüfungen im Unterwasser
bereich (z. B. für die Kontrolle von Bewuchs oder Beschädigungen), aber eine genaue Kont
rolle der Schweißnähte wird damit entbehrlich.