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Full text: Standard Konstruktion

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Anhang 
Anhang 3-IV Anwendung der Beobachtungsmethode nach dem Eurocode 7 
Die Beobachtungsmethode ist in der DIN EN 1997 (EC 7) als Methode des Standsicherheits 
nachweises vorgesehen. Sie ist eine Kombination der üblichen Untersuchungen und 
Nachweise (Prognosen) mit der laufenden messtechnischen Kontrolle des Bauwerks, wobei 
kritische Situationen durch die Anwendung geeigneter vorbereiteter technischer Maßnahmen 
beherrscht werden. Diese Methode ist anerkannter Stand der Technik für Bauwerke, deren 
Gründungsentwurf die Basis gesicherter Ingenieurerfahrung verlässt. Der Beobachtungszeit 
raum ist auf die Betriebsphase auszudehnen. Grenzzustände, die weder ausreichend genau 
berechnet noch durch Beobachtung rechtzeitig erkannt werden können, sind durch Arbeiten 
auf der sicheren Seite und durch konstruktive Maßnahmen zu vermeiden. Rechnerische Pro 
gnosen sind, soweit möglich, durch Erfahrungen mit vergleichbaren Baumaßnahmen zu 
ergänzen. Zur Anwendung der Beobachtungsmethode sind vor Baubeginn folgende Vorberei 
tungen zu treffen: 
• Die einzuhaltenden Grenzen des Bauwerks- und Baugrundverhaltens sind festzulegen. 
• Der Bereich, in dem das Bauwerksverhalten wahrscheinlich liegen wird, ist aufgrund der 
vorliegenden Erkundungsergebnisse zu ermitteln. 
• Es ist nachzuweisen, dass das Bauwerksverhalten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit 
innerhalb der einzuhaltenden Grenzen liegt. 
• Die einzuhaltenden Grenzen der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit sind zu 
unterscheiden. 
• Es ist ein Messprogramm aufzustellen, durch das anhand maßgebender Größen geprüft 
werden kann, ob das tatsächliche Bauwerksverhalten innerhalb der einzuhaltenden Gren 
zen liegt. 
• Die Warnwerte und die Eingreifwerte derjenigen Messgrößen, die die Indikatoren der einzu 
haltenden Grenzen bilden, sind festzulegen. 
• Es ist ein Plan mit geeigneten Gegenmaßnahmen für jeden möglichen Fall zu entwickeln, in 
dem Messungen die Überschreitung einzuhaltender Grenzen anzeigen; dieser Plan ist Ele 
ment des Standsicherheitsnachweises. Die geplanten Gegenmaßnahmen müssen jederzeit 
bei Bedarf ausgeführt werden können. 
• Die Messintervalle und die Messergebnisse müssen die Notwendigkeit von Gegenmaßnah 
men in einem ausreichend frühen Stadium erkennen lassen, so dass die Gegenmaßnahmen 
rechtzeitig ergriffen werden können. 
• Während der Bauarbeiten und während des Betriebes ist die plangemäße Durchführung 
des Messprogramms und seine rechtzeitige Auswertung sicherzustellen und zu dokumen 
tieren. Abweichungen vom Plan sind zu dokumentieren. 
Die Beobachtung des Bauwerks (Monitoring) allein ohne die Festlegung konkreter Grenzen 
und Gegenmaßnahmen ist als Nachweisverfahren nicht geeignet. 
Anhang 3-V Anwendung numerischer Modelle für geotechnische Nachweise 
Die regelhafte Aufstellung geotechnischer Standsicherheitsnachweise mit numerischen 
Methoden ist in Deutschland nicht allgemein anerkannter Stand der Technik, allerdings in DIN 
1054 grundsätzlich zugelassen. Grundbausteine zu standardisierten Vorgehensweisen wer 
den in Form von Empfehlungen des Arbeitskreises AK 1.6 Numerik in der Geotechnik der 
Deutschen Gesellschaft für Geotechnik (DGGT) erarbeitet. 
Bodenmechanische Modellberechnungen sind generell mit Ungewissheiten behaftet. Nume 
rische Modelle mit FE-Methoden eröffnen zwar die Anwendbarkeit kontinuumsmechanischer
	        
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