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Anhang
Anhang 3-IV Anwendung der Beobachtungsmethode nach dem Eurocode 7
Die Beobachtungsmethode ist in der DIN EN 1997 (EC 7) als Methode des Standsicherheits
nachweises vorgesehen. Sie ist eine Kombination der üblichen Untersuchungen und
Nachweise (Prognosen) mit der laufenden messtechnischen Kontrolle des Bauwerks, wobei
kritische Situationen durch die Anwendung geeigneter vorbereiteter technischer Maßnahmen
beherrscht werden. Diese Methode ist anerkannter Stand der Technik für Bauwerke, deren
Gründungsentwurf die Basis gesicherter Ingenieurerfahrung verlässt. Der Beobachtungszeit
raum ist auf die Betriebsphase auszudehnen. Grenzzustände, die weder ausreichend genau
berechnet noch durch Beobachtung rechtzeitig erkannt werden können, sind durch Arbeiten
auf der sicheren Seite und durch konstruktive Maßnahmen zu vermeiden. Rechnerische Pro
gnosen sind, soweit möglich, durch Erfahrungen mit vergleichbaren Baumaßnahmen zu
ergänzen. Zur Anwendung der Beobachtungsmethode sind vor Baubeginn folgende Vorberei
tungen zu treffen:
• Die einzuhaltenden Grenzen des Bauwerks- und Baugrundverhaltens sind festzulegen.
• Der Bereich, in dem das Bauwerksverhalten wahrscheinlich liegen wird, ist aufgrund der
vorliegenden Erkundungsergebnisse zu ermitteln.
• Es ist nachzuweisen, dass das Bauwerksverhalten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
innerhalb der einzuhaltenden Grenzen liegt.
• Die einzuhaltenden Grenzen der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit sind zu
unterscheiden.
• Es ist ein Messprogramm aufzustellen, durch das anhand maßgebender Größen geprüft
werden kann, ob das tatsächliche Bauwerksverhalten innerhalb der einzuhaltenden Gren
zen liegt.
• Die Warnwerte und die Eingreifwerte derjenigen Messgrößen, die die Indikatoren der einzu
haltenden Grenzen bilden, sind festzulegen.
• Es ist ein Plan mit geeigneten Gegenmaßnahmen für jeden möglichen Fall zu entwickeln, in
dem Messungen die Überschreitung einzuhaltender Grenzen anzeigen; dieser Plan ist Ele
ment des Standsicherheitsnachweises. Die geplanten Gegenmaßnahmen müssen jederzeit
bei Bedarf ausgeführt werden können.
• Die Messintervalle und die Messergebnisse müssen die Notwendigkeit von Gegenmaßnah
men in einem ausreichend frühen Stadium erkennen lassen, so dass die Gegenmaßnahmen
rechtzeitig ergriffen werden können.
• Während der Bauarbeiten und während des Betriebes ist die plangemäße Durchführung
des Messprogramms und seine rechtzeitige Auswertung sicherzustellen und zu dokumen
tieren. Abweichungen vom Plan sind zu dokumentieren.
Die Beobachtung des Bauwerks (Monitoring) allein ohne die Festlegung konkreter Grenzen
und Gegenmaßnahmen ist als Nachweisverfahren nicht geeignet.
Anhang 3-V Anwendung numerischer Modelle für geotechnische Nachweise
Die regelhafte Aufstellung geotechnischer Standsicherheitsnachweise mit numerischen
Methoden ist in Deutschland nicht allgemein anerkannter Stand der Technik, allerdings in DIN
1054 grundsätzlich zugelassen. Grundbausteine zu standardisierten Vorgehensweisen wer
den in Form von Empfehlungen des Arbeitskreises AK 1.6 Numerik in der Geotechnik der
Deutschen Gesellschaft für Geotechnik (DGGT) erarbeitet.
Bodenmechanische Modellberechnungen sind generell mit Ungewissheiten behaftet. Nume
rische Modelle mit FE-Methoden eröffnen zwar die Anwendbarkeit kontinuumsmechanischer