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Teil A - Einführung
2 Allgemeines
Die Errichtung von Bauwerken zur Nutzung der Offshore-Windenergie in der AWZ gehört zu
den Baumaßnahmen mit einem hohen geotechnischen Schwierigkeitsgrad. Neben Aspekten
der Konstruktion und Belastung spielen die Baugrundverhältnisse eine entscheidende Rolle.
Entgegen landläufiger Meinung stellt der Meeresboden in der AWZ von Nord- und Ostsee
keinen homogenen Sedimentkörper dar, sondern kann sowohl regional als auch lokal sehr
heterogen aufgebaut sein. Im Gegensatz zur eigentlichen Konstruktion aus Stahl oder Beton
können die Materialeigenschaften des Baugrundes nicht an das Bauwerk angepasst werden.
Aus diesem Grund ist eine genaue Kenntnis der geologischen Verhältnisse und geotech
nischen Eigenschaften des Untergrunds an den konkreten Standorten aller Komponenten
eines Offshore-Windparks zwingend erforderlich, um eine erfolgreiche Realisierung der Bau
werke eines Offshore-Windparks sicherzustellen.
Der geologische Aufbau des Meeresbodens als Modell ist Grundlage für die anschließende
Standorterkundung, Planung und Bauausführung. Anhand der Ergebnisse einer geologischen
Vorerkundung können Bereiche abgegrenzt, der geotechnische Erkundungsaufwand geplant
und u. U. Alternativstandorte für Offshore-Bauwerke in Seegebieten mit örtlich ungünstigem
Baugrund identifiziert werden.
Der Entwurf der Gründungskonstruktionen erfordert ausreichend detaillierte Kenntnisse des
Baugrunds, seiner geotechnischen Eigenschaften und Parameter am Standort jedes Bau
werkes. Dazu sind stets Baugrunduntersuchungen in einem Umfang durchzuführen, mit dem
alle planungsrelevanten Eigenschaften des jeweils anstehenden Baugrunds rechtzeitig vor der
Errichtung des Bauwerkes bestimmt werden. Eine geotechnische Standorterkundung und
-beurteilung durch qualifizierte Sachverständige ist deshalb zwingend geboten.
Der vorliegende Standard enthält ein nach Art und Umfang abgestuftes Baugrunderkun-
dungs- und -Untersuchungsprogramm für die Planung und Errichtung von Offshore-Bauwer-
ken, das auf die Anforderungen der einzelnen Phasen im Sinne des Standards Konstruktion
abgestimmt ist und einen Mindestumfang definiert.
Der Begriff Baugrunderkundung umfasst die Felduntersuchungen. Der Oberbegriff Baugrund
erkundung und -Untersuchung schließt die Laboruntersuchungen sowie ihre sachverständige
Aus- und Bewertung ein.
Aus geotechnischer Sicht können die in Tabelle 1 aufgeführten Schritte der Bearbeitung ein
schließlich ihrer fachlichen Ausarbeitung und Dokumentation nach ihrer zeitlichen Abfolge
unterschieden werden: