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Full text: Standard Baugrunderkundung

Teil A - Einführung 
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Teil A - Einführung 
1 Vorbemerkung 
Im Rahmen der Zulassungsverfahren zur Errichtung von Offshore-Bauwerken, wie z. B. Wind 
energieanlagen (WEA) oder Konverter- und Umspannstationen, in der ausschließlichen Wirt 
schaftszone (AWZ) haben die Antragsteller bzw. Genehmigungsinhaber den Nachweis der 
baulichen Anlagensicherheit im Sinne der Anwendung und Einhaltung der allgemeinen Regeln 
der Technik zu führen (vgl. § 5 Absatz 2 SeeAnlV). Für die Durchführung von Baugrunderkun 
dungen als bautechnische Vorbereitung der Gründungsarbeiten für Offshore-Bauwerke ist 
unter Moderation und Federführung des BSFI der vorliegende Standard in einer 2. Fortschrei 
bung überarbeitet worden. Als technischer Standard wird er im Standard Konstruktion - 
Mindestanforderungen an die konstruktive Ausführung von Offshore-Bauwerken in der 
ausschließlichen Wirtschaftszone {AWZ) verankert, in den Genehmigungen bzw. Planfest 
stellungsbeschlüssen/Plangenehmigungen nach SeeAnlV vorgeschrieben. Die Vereinheit 
lichung dient der Rechts- und Investitionssicherheit und ist für eine der Gleichbehandlung 
verpflichteten Baugenehmigungsbehörde eine wichtige Grundlage bei der Entscheidung über 
den Antrag auf Errichtung von Offshore-Bauwerken. 
Mit dem vorliegenden Standard Baugrunderkundung gibt die Zulassungsbehörde die gegen 
wärtigen technischen Mindestanforderungen heraus, die konkrete Vorgaben für die geolo 
gische und geotechnische Baugrunderkundung aller parkinternen und -externen Bauwerke 
von Offshore-Windparks im Sinne des Standards Konstruktion, d. h. Offshore-WEA, Offshore- 
Konverterstationen, Offshore-Umspannstationen, Stromkabel usw., enthalten. Dieser Stan 
dard beruht in seiner 2. Fortschreibung auf der Grundlage einer fundierten Überarbeitung 
unter Mitwirkung einer Expertengruppe aus Ingenieuren und Geowissenschaftlern aus Wirt 
schaft, Forschung und öffentlicher Verwaltung. Er trägt den bisherigen Erfahrungen zur 
Errichtung von Offshore-Bauwerken und den Ergebnissen der aktuellen Forschung wie auch 
den bisherigen Erfahrungen mit seiner 1. und 2. Fassung in der Praxis Rechnung. Ferner 
wurde er inhaltlich und formal mit dem Standard Konstruktion in seiner aktualisierten Fas 
sung harmonisiert. 
Dieser Standard ist das Ergebnis einer überaus engagierten und in hohem Maße sachver 
ständig geführten Diskussion. Soweit einige Auffassungen und Vorstellungen, die im Rahmen 
des Entscheidungsfindungsprozesses zur Diskussion gestellt wurden, keine Berücksichtigung 
gefunden haben, spricht dies nicht gegen die einzelne sachverständige Auffassung. Vielmehr 
hat sich die in dieser Weise beratene Zulassungsbehörde für eine von mehreren möglichen 
Lösungen entschieden oder Alternativen zugelassen, die für das Verfahren als angemessen 
angesehen werden.
	        
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