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Full text: Standard Baugrunderkundung

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Teil C - Mindestanforderungen an die geotechnischen Untersuchungen 
4.4 Ergänzungsbericht zur Zyklik 
4.4.1 Allgemeines 
Bei den Nachweisen von Gründungsstrukturen sind die möglichen Einflüsse zyklischer Be 
lastung auf das Tragverhalten des Bodens wie Degradation, Verformungsakkumulation und 
Porenwasserüberdruckakkumulation ggf. bis hin zur Verflüssigung zu erfassen (siehe auch 
Standard Konstruktion). 
4.4.2 Ergänzungsbericht Zyklik 
Im Rahmen der 2. Freigabe hat der Entwurfsverfasser unter Einbeziehung eines Fachplaners 
für Geotechnik in Zusammenhang mit dem in Arbeit befindlichen Gründungsentwurf die Auf 
gabe, das Baugrundverhalten unter zyklischer Belastung zu beschreiben und dafür gemein 
sam mit dem Sachverständigen für Geotechnik ein angemessenes Untersuchungsprogramm 
zu planen. Die Durchführung des Untersuchungsprogramms ist vom Sachverständigen für 
Geotechnik zu begleiten, und die Ergebnisse sind von ihm im Hinblick auf das gewählte Grün 
dungssystem zu bewerten. Flierzu ist eine enge Abstimmung zwischen dem geotechnischen 
Fachplaner und dem Sachverständigen für Geotechnik erforderlich. Es ist auch möglich, dass 
die Aufgaben des Fachplaners durch den Sachverständigen für Geotechnik ausgeführt wer 
den, der dann auch auf der Entwurfsseite tätig wird. 
Die Erkenntnisse sind in einem Ergänzungsbericht Zyklik zusammenzufassen, der den Geo 
technischen Entwurfsbericht um die für die zyklische Bemessung relevanten Parameter 
ergänzt. 
5 Baubegleitende Untersuchungen (Ausführungsphase) 
Die geotechnischen Elemente der Bauausführung sind nach den üblichen Regeln zu über 
wachen und zu überprüfen, die Ergebnisse sind zu protokollieren und in Ergebnisberichten 
vom Sachverständigen für Geotechnik zu bewerten. 
6 Betriebsbegleitende Untersuchungen (Betriebsphase) 
Soweit Elemente der Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise nicht durch 
vorherige Untersuchung auf dem Wege der Berechnung oder der Bauteilprüfung oder durch 
nachprüfbar belegte besondere oder allgemeine Erfahrungen abgesichert sind, sind geeig 
nete messtechnische Überwachungseinrichtungen vorzusehen und in Betrieb zu nehmen 
(Beobachtungsmethode nach DIN EN 1997-1). 
Anmerkung: Das messtechnische Überwachungskonzept ist dann Bestandteil des Stand 
sicherheitsnachweises und ist notwendiges Element der betriebsbegleitenden Untersuchun 
gen. Art und Umfang der Untersuchungen und zeitliche Abstände sowie Toleranzen sind vom 
Fachplaner für Geotechnik auf Seiten des Entwurfsverfassers unter Berücksichtigung der Auf 
gabe und der Erfordernisse nach vorheriger Abstimmung mit dem Sachverständigen für Geo 
technik festzulegen. Die Messergebnisse sind vom Fachplaner für Geotechnik in regelmäßi 
gen Abständen dahingehend zu beurteilen, ob die Anlage sich dem Entwurf entsprechend 
verhält. Der Sachverständige für Geotechnik nimmt zu den Ergebnissen und Beurteilungen 
Stellung. Die geprüften Berichte über die Messergebnisse und ihre Beurteilungen sind der 
Zulassungsbehörde turnusgemäß vorzulegen. Näheres regelt der Standard Konstruktion.
	        
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