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Teil C - Mindestanforderungen an die geotechnischen Untersuchungen
4.2.2.2 Laborversuche
Die Ergebnisse von Laborversuchen sollen nach Bodenkennwerten (z. B. Körnungslinien,
Ergebnissen der Kompressionsversuche, Ergebnisse der Scherversuche) geordnet vollständig
dokumentiert und beschrieben werden, um jedem Leser eine Interpretation der Ergebnisse zu
ermöglichen. Die jeweils angewendeten Versuchsanordnungen sind zu beschreiben. Sofern
die Versuche genormt sind, reicht der Bezug auf die jeweilige Norm.
Die Ergebnisse von Kompressionsversuchen sind stets als Drucksetzungslinien und als Zeit
setzungslinien darzustellen, die Laststufen und die Konsolidierungsdauern sind anzugeben.
Zur Dokumentation der Ergebnisse gehört auch die Angabe von Geräteabmessungen und Art
des Einbaus des Bodens in die Geräte. Die Ergebnisse von Versuchen zum Festigkeitsverhal
ten des Bodens sind in Übereinstimmung mit den einschlägigen Normen darzustellen.
Die Ergebnisse der Laborversuche werden schließlich in Tabellenform geordnet nach Bohrun
gen, Entnahmetiefe und Probennummer zusammengestellt.
4.2.3 Zusammenfassung aller Untersuchungsergebnisse (Baugrundbeschreibung)
Die Ergebnisse der Feld- und Laborversuche werden in den Baugrunduntersuchungsberich
ten zu einer Beschreibung des Baugrunds zusammengefasst.
Körnungslinien werden, soweit sinnvoll, zu Körnungsbändern der Flauptbodenarten zusam
mengefasst. Ferner werden die Bandbreiten der charakteristischen Werte der bodenmecha
nischen Kenngrößen der Flauptbodenarten angegeben. Diese Angaben sollen - falls sinnvoll -
in bereichsweise typische Baugrundprofile zusammengefasst werden. Wenn erforderlich, sind
Flinweise zur Verwendung der charakteristischen bodenmechanischen Kenngrößen im FHin-
blick auf die geplante Gründungsstruktur zu geben.
4.2.4 Generelle Baugrundbeurteilung
Die generelle Baugrundbeurteilung enthält eine Bewertung der angetroffenen Baugrundsitua
tion im FHinblick auf ihre qualitative Eignung zur Gründung von Offshore-Bauwerken sowohl im
FHinblick auf die Tragfähigkeit als auch auf die Flerstellbarkeit bei unterschiedlichen Grün
dungskonzepten.
4.3 Baugrund- und Gründungsgutachten
4.3.1 Inhalte von Baugrund- und Gründungsgutachten
Die Baugrund- und Gründungsgutachten als eigenständiger Teil des geotechnischen Berich
tes nach DIN 4020 in den jeweiligen Projektphasen müssen mindestens enthalten:
• die geologisch-geotechnische Standortbeschreibung,
• Flinweise auf die räumliche Orientierung von Diskontinuitäten, sofern relevant,
• die wesentlichen Bauwerksdaten als Gründungskriterien,
• die Baugrundbeurteilung in Bezug auf die Baumaßnahme,
• eine kritische Beurteilung der im Baugrunduntersuchungsbericht aufgeführten Ergebnisse
in Abstimmung auf die bauliche Anlage,
• die Angabe von Bemessungsprofilen,
• die Festlegung der charakteristischen Werte der bodenmechanischen Kenngrößen und er
forderlichenfalls auch der Berechnungsverfahren bzw. des Berechnungsmodells,
• sofern erforderlich, Angaben zu Rammhindernissen bzw. zu geeigneten Verfahren der Ein
bringung von Pfählen und Schürzen,
• die Darstellung der Gründungsmöglichkeiten mit ihrer geotechnischen Bewertung,