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Full text: Standard Baugrunderkundung

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Teil C - Mindestanforderungen an die geotechnischen Untersuchungen 
2.2.2 Indirekte Aufschlüsse (Sondierungen und in situ Messungen) 
Bei Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT) nach DIN EN ISO 22476-1 werden 
mindestens der Sondierspitzendruck und die lokale Mantelreibung gemessen. Zusätzlich kön 
nen der Porenwasserdruck gemessen (CPTu) sowie weitere Parameter (z. B. Gesamtdruck 
kraft, Gestängeneigung und Sondiergeschwindigkeit) erfasst werden. 
Drucksondierungen werden entweder als kontinuierliche Sondierungen ab dem Gewässer 
boden (Seabed CPT) bzw. von einer feststehenden Arbeitsplattform (Topdrive CPT) oder als 
diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Downhole CPT) ausgeführt. Weitere 
Regelungen und Hinweise zur Durchführung und Auswertung von Drucksondierungen sind 
u. a. in Lunne et al. (1997) enthalten. 
Die Bohrlochrammsondierung (BDP) nach DIN 4094-2 ist eine Rammsondierung auf der Bohr 
lochsohle. Dabei wird durch das Einrammen der Sondenspitze die Schlagzahl [n 30 ] ermittelt. 
Eine Übersicht über weitere indirekte Aufschlussverfahren (Flügelsonde, Pressiometersonde, 
Temperatursonde, Bohrlochgeophysik u. a.) liefern z. B. DIN EN ISO 19901-8 oder Balthes 
et al. (2005). 
2.2.3 Probenentnahme (Locker- und Festgestein) 
Der Sachverständige für Geotechnik legt die Häufigkeit der Probenentnahme in Abhängigkeit 
der angetroffenen Baugrundschichtung gemäß DIN 4020 fest. Besondere offshore Bedingun 
gen sind ggf. in Anlehnung an Fugro-McClelland Ltd. (1993), McClelland & Reifei (1986), API 
RP 2A-WSD, DNV-OS-J101, DNV Classification Notes No. 30.4 oder DIN EN ISO 19901 -8 zu 
berücksichtigen. 
Die Bohrverfahren und die Entnahmegeräte für Lockergesteine (Böden) müssen der Entnahme 
kategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 entsprechen und sind so auszuwählen, dass bei bindigen 
Böden Bodenproben möglichst der Güteklasse 1, mindestens aber der Güteklasse 2 gewonnen 
werden können. Die Bodenproben müssen also mindestens hinsichtlich ihrer Zusammenset 
zung, ihres Wassergehalts, ihrer Dichte sowie ihrer Durchlässigkeit unverändert sein. 
Kann mit den zur Verfügung stehenden Bohrverfahren in bindigen Böden eine Güteklasse 1 
bis 2 nicht erreicht werden, besteht die Möglichkeit, an der Bohrlochsohle mit einem geeigne 
ten Entnahmegerät entsprechend der Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 
Bodenproben der erforderlichen Güteklasse zu entnehmen. 
Für die Entnahme von Bodenproben in normal konsolidierten bindigen Böden sind erfah 
rungsgemäß offene dünnwandige Entnahmegeräte (Wandstärke 2 mm) geeignet. Zum Einsatz 
kommen üblicherweise konventionelle Shelby Tubes oder dünnwandige Entnahmestutzen. 
Die Probenentnahme erfolgt vorzugsweise drückend. 
Für die Probenentnahme in überkonsolidierten bindigen Böden eignen sich spezielle dickwan 
dige Entnahmegeräte (Wandstärke ca. 4,5 mm), die drückend oder rammend eingebracht 
werden können. 
Bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse 4 gewonnen wer 
den, die mindestens hinsichtlich ihrer Zusammensetzung unverändert sind. Die Gewinnung 
von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für nichtbindige Böden jedoch anzustreben. Bei kern 
fähigen nichtbindigen Böden können rammende und/oder rotierende Bohrverfahren mit oder 
ohne Spülhilfe mit durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben nach DIN EN 
ISO 22475-1 zum Einsatz kommen.
	        
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