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Teil C - Mindestanforderungen an die geotechnischen Untersuchungen
2.2.2 Indirekte Aufschlüsse (Sondierungen und in situ Messungen)
Bei Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT) nach DIN EN ISO 22476-1 werden
mindestens der Sondierspitzendruck und die lokale Mantelreibung gemessen. Zusätzlich kön
nen der Porenwasserdruck gemessen (CPTu) sowie weitere Parameter (z. B. Gesamtdruck
kraft, Gestängeneigung und Sondiergeschwindigkeit) erfasst werden.
Drucksondierungen werden entweder als kontinuierliche Sondierungen ab dem Gewässer
boden (Seabed CPT) bzw. von einer feststehenden Arbeitsplattform (Topdrive CPT) oder als
diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Downhole CPT) ausgeführt. Weitere
Regelungen und Hinweise zur Durchführung und Auswertung von Drucksondierungen sind
u. a. in Lunne et al. (1997) enthalten.
Die Bohrlochrammsondierung (BDP) nach DIN 4094-2 ist eine Rammsondierung auf der Bohr
lochsohle. Dabei wird durch das Einrammen der Sondenspitze die Schlagzahl [n 30 ] ermittelt.
Eine Übersicht über weitere indirekte Aufschlussverfahren (Flügelsonde, Pressiometersonde,
Temperatursonde, Bohrlochgeophysik u. a.) liefern z. B. DIN EN ISO 19901-8 oder Balthes
et al. (2005).
2.2.3 Probenentnahme (Locker- und Festgestein)
Der Sachverständige für Geotechnik legt die Häufigkeit der Probenentnahme in Abhängigkeit
der angetroffenen Baugrundschichtung gemäß DIN 4020 fest. Besondere offshore Bedingun
gen sind ggf. in Anlehnung an Fugro-McClelland Ltd. (1993), McClelland & Reifei (1986), API
RP 2A-WSD, DNV-OS-J101, DNV Classification Notes No. 30.4 oder DIN EN ISO 19901 -8 zu
berücksichtigen.
Die Bohrverfahren und die Entnahmegeräte für Lockergesteine (Böden) müssen der Entnahme
kategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 entsprechen und sind so auszuwählen, dass bei bindigen
Böden Bodenproben möglichst der Güteklasse 1, mindestens aber der Güteklasse 2 gewonnen
werden können. Die Bodenproben müssen also mindestens hinsichtlich ihrer Zusammenset
zung, ihres Wassergehalts, ihrer Dichte sowie ihrer Durchlässigkeit unverändert sein.
Kann mit den zur Verfügung stehenden Bohrverfahren in bindigen Böden eine Güteklasse 1
bis 2 nicht erreicht werden, besteht die Möglichkeit, an der Bohrlochsohle mit einem geeigne
ten Entnahmegerät entsprechend der Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1
Bodenproben der erforderlichen Güteklasse zu entnehmen.
Für die Entnahme von Bodenproben in normal konsolidierten bindigen Böden sind erfah
rungsgemäß offene dünnwandige Entnahmegeräte (Wandstärke 2 mm) geeignet. Zum Einsatz
kommen üblicherweise konventionelle Shelby Tubes oder dünnwandige Entnahmestutzen.
Die Probenentnahme erfolgt vorzugsweise drückend.
Für die Probenentnahme in überkonsolidierten bindigen Böden eignen sich spezielle dickwan
dige Entnahmegeräte (Wandstärke ca. 4,5 mm), die drückend oder rammend eingebracht
werden können.
Bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse 4 gewonnen wer
den, die mindestens hinsichtlich ihrer Zusammensetzung unverändert sind. Die Gewinnung
von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für nichtbindige Böden jedoch anzustreben. Bei kern
fähigen nichtbindigen Böden können rammende und/oder rotierende Bohrverfahren mit oder
ohne Spülhilfe mit durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben nach DIN EN
ISO 22475-1 zum Einsatz kommen.