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Full text: Standard Baugrunderkundung

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Teil B - Mindestanforderungen an die geologische Erkundung 
Tabelle 6: Anforderungen an Magnetometer bzw. aktive Metall-Detektionssysteme (empfohlen). 
Geologische Erkundung 
Ziele 
• Prinzipielle Überprüfung des Untersuchungsgebietes auf Wracks, aktive 
und inaktive Kabel, Metallteile und andere gefährdende Gegenstände wie 
z. B. Kampfmittel (soweit detektierbar) 
Umfang 
• Nach Notwendigkeit gemäß den Ergebnissen der Desk Study (Stufe 1, 
siehe Tabelle 1) 
• In jedem Fall innerhalb und im nahen Umfeld von munitionsbelasteten 
Gebieten, Profile entsprechend dem seismischen Profilraster oder ggf. 
flächendeckend 
Zeitrahmen 
• Nach Notwendigkeit 
Methode 
• Magnetometer 
• Bei Kampfmittelverdacht oder in Gebieten mit Verdacht auf Munition in 
Gradiometeranordnung 
• Auflösung < 0,1 nT 
• Alternativ: aktives Metall-Detektionssystem, das die Totalintensität misst 
• Fahrtgeschwindigkeit: max. 4 kn 
• Einsatz bis Seegang max. 4 
• Die Schlepphöhe der Magnetometer über Grund ist in Abhängigkeit der 
geophysikalischen Untersuchungsergebnisse zu wählen. Bei Kampfmittel 
verdacht weniger als 4 m. 
Ergebnisdarstellung 
• Karte mit den Untersuchungsergebnissen 
• Liste aufgefundener Anomalien einschl. Abgleich mit den Ergebnissen der 
SSS-Untersuchungen. Die Daten sind zusätzlich in digitaler Form und mit 
ausreichender Dokumentation abzuliefern. 
6 Offshore-Stationen 
Offshore-Konverterstationen sind Einzelbauwerke, für die eine individuelle geologische Erkun 
dung erforderlich ist. Die Erkundung ist gemäß Teil B, Abschnitte 4 und 5 flächendeckend in 
auf die Größe des Baufelds angepasster Weise vorzusehen. 
Für Offshore-Umspannstationen oder andere Stationen innerhalb des geplanten Windpark 
baufeldes ist eine eigene geologische Erkundung nicht erforderlich. 
7 Geologischer Bericht 
7.1 Zweck 
Im Geologischen Bericht sind die Ergebnisse der geophysikalischen Aufnahme und die 
Ergebnisse der geotechnischen Vorerkundung zusammenzuführen und zu bewerten. Der Be 
richt stellt die Grundlage für die weitere Planung dar und enthält eine Beschreibung des geo 
logischen Untergrundmodells, auf dem die Bauwerke errichtet werden sollen. Er ist 
ingenieurgeologisch auszurichten und soll zusammen mit den geotechnischen Dokumenten 
(siehe Teil A, Abschnitt 2) eine Informations- und Datengrundlage für die Verifizierung der ge 
planten Standorte und für die Auswahl der geeigneten Fundamenttypen darstellen.
	        
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