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Teil B - Mindestanforderungen an die geologische Erkundung
Tabelle 6: Anforderungen an Magnetometer bzw. aktive Metall-Detektionssysteme (empfohlen).
Geologische Erkundung
Ziele
• Prinzipielle Überprüfung des Untersuchungsgebietes auf Wracks, aktive
und inaktive Kabel, Metallteile und andere gefährdende Gegenstände wie
z. B. Kampfmittel (soweit detektierbar)
Umfang
• Nach Notwendigkeit gemäß den Ergebnissen der Desk Study (Stufe 1,
siehe Tabelle 1)
• In jedem Fall innerhalb und im nahen Umfeld von munitionsbelasteten
Gebieten, Profile entsprechend dem seismischen Profilraster oder ggf.
flächendeckend
Zeitrahmen
• Nach Notwendigkeit
Methode
• Magnetometer
• Bei Kampfmittelverdacht oder in Gebieten mit Verdacht auf Munition in
Gradiometeranordnung
• Auflösung < 0,1 nT
• Alternativ: aktives Metall-Detektionssystem, das die Totalintensität misst
• Fahrtgeschwindigkeit: max. 4 kn
• Einsatz bis Seegang max. 4
• Die Schlepphöhe der Magnetometer über Grund ist in Abhängigkeit der
geophysikalischen Untersuchungsergebnisse zu wählen. Bei Kampfmittel
verdacht weniger als 4 m.
Ergebnisdarstellung
• Karte mit den Untersuchungsergebnissen
• Liste aufgefundener Anomalien einschl. Abgleich mit den Ergebnissen der
SSS-Untersuchungen. Die Daten sind zusätzlich in digitaler Form und mit
ausreichender Dokumentation abzuliefern.
6 Offshore-Stationen
Offshore-Konverterstationen sind Einzelbauwerke, für die eine individuelle geologische Erkun
dung erforderlich ist. Die Erkundung ist gemäß Teil B, Abschnitte 4 und 5 flächendeckend in
auf die Größe des Baufelds angepasster Weise vorzusehen.
Für Offshore-Umspannstationen oder andere Stationen innerhalb des geplanten Windpark
baufeldes ist eine eigene geologische Erkundung nicht erforderlich.
7 Geologischer Bericht
7.1 Zweck
Im Geologischen Bericht sind die Ergebnisse der geophysikalischen Aufnahme und die
Ergebnisse der geotechnischen Vorerkundung zusammenzuführen und zu bewerten. Der Be
richt stellt die Grundlage für die weitere Planung dar und enthält eine Beschreibung des geo
logischen Untergrundmodells, auf dem die Bauwerke errichtet werden sollen. Er ist
ingenieurgeologisch auszurichten und soll zusammen mit den geotechnischen Dokumenten
(siehe Teil A, Abschnitt 2) eine Informations- und Datengrundlage für die Verifizierung der ge
planten Standorte und für die Auswahl der geeigneten Fundamenttypen darstellen.