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EINLEITUNG
Am 3. Dezember 1982 hat der Rat der Europäischen Gemein
schaften die Richtlinie über die Einzelheiten der Über
wachung und Kontrolle der durch die Ableitungen aus der
Titandioxidproduktion betroffenen Umweltmedien erlassen
(82/883/EWG). Nach Artikel 14 ist der Richtlinie zwei
Jahre nach ihrer Bekanntgabe nachzukommen. Der erste
Bericht für das Jahr 1985 wird hiermit vorgelegt.
Monitoring der betroffenen Umweltmedien
1 EINLEITUNG IN DIE LUFT
Anhang I der Richtlinie
In der Bundesrepublik Deutschland sind zwei unterschiedliche
Regionen durch Emissionen in die Luft betroffen, einmal die
Region "Rhein/Ruhr-Gebiet" durch die Firmen Kronos Titan,
Leverkusen, Pigment-Chemie, Duisburg und Bayer AG, Uerdingen
- siehe Bemerkungen Punkt 1 in Anhang I -
und die
Region "Mündungsgebiet Weser" durch die Firma Kronos Titan,
Nordenham - siehe Bemerkungen Punkt 2 in Anhang I.