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Full text: Jahresbericht 2015 - 25 Jahre Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im wiedervereinigten Deutschland

Offshore-Windenergie: Von der Genehmigung zur Bauaufsicht 83 
Offshore-Windenergie: 
Von der Genehmigung zur Bauaufsicht 
Am 9. November 2001 erteilte das BSH erstmals eine Genehmigung für die Errich 
tung und den Betrieb von 12 Offshore-Windenergieanlagen in der Deutschen Bucht. 
Mit diesem Windpark, der später unter dem Namen „alpha ventus“ bekannt wurde, 
sollten erstmals die Realisierung und Auswirkungen der Energiegewinnung auf dem 
Meer getestet werden. 
Am 16. Februar 2002 fand in Berlin die 
Fachtagung „Energiewende - Atomaus 
stieg und Klimaschutz“ statt. Sie definierte 
unter anderem die Realisierung einer 
nachhaltigen Energieversorgung mit 
erneuerbaren Energien. Offshore-Wind 
energie war damals eine vielverspre 
chende Zukunftsoption. Zehn Jahre später 
erhielt die Energiewende eine völlige neue 
Dynamik: Am 11. März 2011 löste in Japan 
ein starkes Erdbeben und ein darauf 
folgender Tsunami mehrere Explosionen 
und Brände in den Kernreaktoren von 
Fukushima aus. Kernschmelzen und der 
Austritt radioaktiver Stoffe waren die Folge. 
Als Reaktion auf diese vorher für undenk 
bar gehaltene Katastrophe beschloss die 
Regierung der Bundesrepublik Deutsch 
land im Juni 2011 den Atomausstieg. Der 
Umstieg auf regenerative Energien im 
großen Maßstab sollte beginnen. Das Ziel: 
Bis 2020 sollen 25 Prozent des benötigten 
Energieverbrauchs aus erneuerbaren 
Energien gewonnen werden, 50 Prozent 
bis 2030 und 80 Prozent bis 2050. 
Energie aus den Meeren - Wind, Wellen, 
Meereswärme und Strömung - könnten 
weltweit das Dreihundertfache der von der 
Menschheit benötigten Energie erzeugen. 
Fast 90 Prozent des globalen Windener 
giepotentials befindet sich in den Windfel 
dern über den Ozeanen. Auf diese Quelle 
erneuerbarer Energie setzt Deutschland 
vorrangig. Deutsche Windparks auf See 
sollen - und dies ist eine Anforderung von 
Naturschutz und Tourismus - von der 
Küste aus möglichst weit entfernt und 
nicht sichtbar sein. Daher liegen fast alle 
Projekte jenseits der 12-Seemeilen-Grenze 
über 20 Kilometer vom Festland bezie 
hungsweise den vorgelagerten Inseln 
entfernt. Allein aufgrund dieser Anforde 
rung stand Deutschland Anfang 2000 bei 
Bau und Betrieb von Offshore-Windener 
gieanlagen vor neuen und bisher unbe 
kannten Fragestellungen und Herausforde 
rungen. Zur Unterstützung der in 
Deutschland jungen Offshore-Branche 
erstellte das BSH unter Mitwirkung einer 
Expertengruppe aus Verwaltung, Wirt 
schaft und Wissenschaft mehrere Regel 
werke: 
• Der Standard „Standard zur Untersu 
chung der Auswirkungen von Offshore- 
Windenergieanlagen auf die Meeresum 
welt“ (StUK) definiert die Anforderungen 
an die Untersuchung der Meeresumwelt 
im Vorhabensgebiet und an die Über 
wachung des Baus und des Betriebs 
von Offshore-Windparks und beschreibt 
detailliert die Umweltverträglichkeitsprü 
fung, in der prognostiziert wird, inwie 
weit die Errichtung des Windparks die 
Meeresumwelt gefährdet. Der Standard 
verfolgt den Ansatz eines Vorher- 
Nachher-Vergleichs und umfasst somit 
die Untersuchungen, die zwei Jahre vor, 
während und drei Jahre nach der Errich 
tung durchzuführen sind und ist für die 
Erbauer verbindlich. 
• In dem „Standard Baugrund“ sind 
die Mindestanforderungen an eine 
erforderliche und ordnungsgemäße 
geologisch- geophysikalische und 
geotechnische Baugrunduntersuchung
	        
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