Offshore-Windenergie: Von der Genehmigung zur Bauaufsicht 83
Offshore-Windenergie:
Von der Genehmigung zur Bauaufsicht
Am 9. November 2001 erteilte das BSH erstmals eine Genehmigung für die Errich
tung und den Betrieb von 12 Offshore-Windenergieanlagen in der Deutschen Bucht.
Mit diesem Windpark, der später unter dem Namen „alpha ventus“ bekannt wurde,
sollten erstmals die Realisierung und Auswirkungen der Energiegewinnung auf dem
Meer getestet werden.
Am 16. Februar 2002 fand in Berlin die
Fachtagung „Energiewende - Atomaus
stieg und Klimaschutz“ statt. Sie definierte
unter anderem die Realisierung einer
nachhaltigen Energieversorgung mit
erneuerbaren Energien. Offshore-Wind
energie war damals eine vielverspre
chende Zukunftsoption. Zehn Jahre später
erhielt die Energiewende eine völlige neue
Dynamik: Am 11. März 2011 löste in Japan
ein starkes Erdbeben und ein darauf
folgender Tsunami mehrere Explosionen
und Brände in den Kernreaktoren von
Fukushima aus. Kernschmelzen und der
Austritt radioaktiver Stoffe waren die Folge.
Als Reaktion auf diese vorher für undenk
bar gehaltene Katastrophe beschloss die
Regierung der Bundesrepublik Deutsch
land im Juni 2011 den Atomausstieg. Der
Umstieg auf regenerative Energien im
großen Maßstab sollte beginnen. Das Ziel:
Bis 2020 sollen 25 Prozent des benötigten
Energieverbrauchs aus erneuerbaren
Energien gewonnen werden, 50 Prozent
bis 2030 und 80 Prozent bis 2050.
Energie aus den Meeren - Wind, Wellen,
Meereswärme und Strömung - könnten
weltweit das Dreihundertfache der von der
Menschheit benötigten Energie erzeugen.
Fast 90 Prozent des globalen Windener
giepotentials befindet sich in den Windfel
dern über den Ozeanen. Auf diese Quelle
erneuerbarer Energie setzt Deutschland
vorrangig. Deutsche Windparks auf See
sollen - und dies ist eine Anforderung von
Naturschutz und Tourismus - von der
Küste aus möglichst weit entfernt und
nicht sichtbar sein. Daher liegen fast alle
Projekte jenseits der 12-Seemeilen-Grenze
über 20 Kilometer vom Festland bezie
hungsweise den vorgelagerten Inseln
entfernt. Allein aufgrund dieser Anforde
rung stand Deutschland Anfang 2000 bei
Bau und Betrieb von Offshore-Windener
gieanlagen vor neuen und bisher unbe
kannten Fragestellungen und Herausforde
rungen. Zur Unterstützung der in
Deutschland jungen Offshore-Branche
erstellte das BSH unter Mitwirkung einer
Expertengruppe aus Verwaltung, Wirt
schaft und Wissenschaft mehrere Regel
werke:
• Der Standard „Standard zur Untersu
chung der Auswirkungen von Offshore-
Windenergieanlagen auf die Meeresum
welt“ (StUK) definiert die Anforderungen
an die Untersuchung der Meeresumwelt
im Vorhabensgebiet und an die Über
wachung des Baus und des Betriebs
von Offshore-Windparks und beschreibt
detailliert die Umweltverträglichkeitsprü
fung, in der prognostiziert wird, inwie
weit die Errichtung des Windparks die
Meeresumwelt gefährdet. Der Standard
verfolgt den Ansatz eines Vorher-
Nachher-Vergleichs und umfasst somit
die Untersuchungen, die zwei Jahre vor,
während und drei Jahre nach der Errich
tung durchzuführen sind und ist für die
Erbauer verbindlich.
• In dem „Standard Baugrund“ sind
die Mindestanforderungen an eine
erforderliche und ordnungsgemäße
geologisch- geophysikalische und
geotechnische Baugrunduntersuchung