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Full text: Jahresbericht 2015 - 25 Jahre Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im wiedervereinigten Deutschland

64 Schütz der Meere gewin 
Paraffinwachse 
machen heute 
den Hauptteil 
der Strand 
funde aus. 
F&E (2013-2015) 
■ TfMfciilS ÖJrtCkStifUS* 
■ nussige Ölriicusiiniie 
* P«r«№n 
■ PflifiltnidUi 
■ Unbekannt 
■ Unbekannte 
ÖSnöckstände 
■ Ethyfen Ofigomere 
■ Schmierfett 
Paraffinanspülungen an die deutschen 
Strände ein, das auf einem Bericht der 
unabhängigen Umweltexpertengruppe 
(UEG) basiert, die das Havariekommando 
als wissenschaftliches Fachgremium 
unterstützt, und auf die zunehmende 
Paraffinproblematik hinwies. Auch auf 
Grundlage der Forschungsergebnisse des 
BSH zu den Paraffinverschmutzungen hat 
die IMO Ende 2015 den Regelungsbedarf 
für das Einleiten von Paraffin in die Meere 
auf die Tagesordnung gesetzt. Das BSH- 
Labor in Sülldorf ist daher heute damit 
befasst, Verfahren zu entwickeln, um 
ähnlich wie bei Ölverschmutzungen die 
Herkunft des Paraffins besser identifizieren 
zu können. 
Schiffsemissionen 
Die Luft im Küstenraum und in Hafenstäd 
ten und damit die marine und küstennahe 
Atmosphäre ist durch die Abgase aus der 
Schifffahrt belastet. Dies hat Auswirkungen 
auf Gesundheit und Umwelt. MARPOL 
73/78 Anlage VI, die seit 2005 in Kraft ist, 
regelt die Verschmutzung der Luft durch 
Schiffsabgase. Die „EU Schwefelrichtlinie“ 
(2012/33/EG) setzt die MARPOL-Regelun- 
gen zur Reduktion von Schwefelemissio 
nen aus der Schifffahrt in europäisches 
Recht um. Nord- und Ostsee wurden in 
den Jahren 2006 und 2005 als besondere 
Schwefel-Emissions-Überwachungsge- 
biete (Sulphur Emission Control Area - 
SECA) ausgewiesen. Zum 1. Januar 2015 
traten in diesen Gebieten neue, deutlich 
reduzierte Schwefelgrenzwerte von 
0,1 % S (m/m) in Kraft, die von der Schiff 
fahrt nur durch den Einsatz von teurerem 
schwefelarmem Kraftstoff oder durch 
Installation von Abgasreinigungssystemen 
(Scrubber) erreicht werden können. 
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 
2015/253 hat die EU-Kommission die 
Häufigkeit von Kontrollen beziehungsweise 
Probenahmen pro Mitgliedstaat festgelegt, 
einen Leitfaden für Probenahmen erstellt 
und Anforderungen an die Berichterstat 
tung nach der Schwefelrichtlinie formuliert. 
Fernerkundungs- und in-situ Messungen 
können einen Beitrag zur effektiven 
Überwachung des Schiffsverkehrs liefern, 
indem sie Hinweise darauf geben, welche 
Schiffe mit hoher Wahrscheinlichkeit 
keinen regelkonformen Kraftstoff einset- 
zen. 
Seit dem 1. Januar 2015 ist der neue 
Schwefelgrenzwert zur Reduzierung der 
S0 2 -Beiastung für die SECA-Gebiete in 
Kraft. Seit 2 Jahren führen das BSH und 
das Institut für Umweltphysik der Universi 
tät Bremen im Rahmen des Forschungs-
	        
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