64 Schütz der Meere gewin
Paraffinwachse
machen heute
den Hauptteil
der Strand
funde aus.
F&E (2013-2015)
■ TfMfciilS ÖJrtCkStifUS*
■ nussige Ölriicusiiniie
* P«r«№n
■ PflifiltnidUi
■ Unbekannt
■ Unbekannte
ÖSnöckstände
■ Ethyfen Ofigomere
■ Schmierfett
Paraffinanspülungen an die deutschen
Strände ein, das auf einem Bericht der
unabhängigen Umweltexpertengruppe
(UEG) basiert, die das Havariekommando
als wissenschaftliches Fachgremium
unterstützt, und auf die zunehmende
Paraffinproblematik hinwies. Auch auf
Grundlage der Forschungsergebnisse des
BSH zu den Paraffinverschmutzungen hat
die IMO Ende 2015 den Regelungsbedarf
für das Einleiten von Paraffin in die Meere
auf die Tagesordnung gesetzt. Das BSH-
Labor in Sülldorf ist daher heute damit
befasst, Verfahren zu entwickeln, um
ähnlich wie bei Ölverschmutzungen die
Herkunft des Paraffins besser identifizieren
zu können.
Schiffsemissionen
Die Luft im Küstenraum und in Hafenstäd
ten und damit die marine und küstennahe
Atmosphäre ist durch die Abgase aus der
Schifffahrt belastet. Dies hat Auswirkungen
auf Gesundheit und Umwelt. MARPOL
73/78 Anlage VI, die seit 2005 in Kraft ist,
regelt die Verschmutzung der Luft durch
Schiffsabgase. Die „EU Schwefelrichtlinie“
(2012/33/EG) setzt die MARPOL-Regelun-
gen zur Reduktion von Schwefelemissio
nen aus der Schifffahrt in europäisches
Recht um. Nord- und Ostsee wurden in
den Jahren 2006 und 2005 als besondere
Schwefel-Emissions-Überwachungsge-
biete (Sulphur Emission Control Area -
SECA) ausgewiesen. Zum 1. Januar 2015
traten in diesen Gebieten neue, deutlich
reduzierte Schwefelgrenzwerte von
0,1 % S (m/m) in Kraft, die von der Schiff
fahrt nur durch den Einsatz von teurerem
schwefelarmem Kraftstoff oder durch
Installation von Abgasreinigungssystemen
(Scrubber) erreicht werden können.
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU)
2015/253 hat die EU-Kommission die
Häufigkeit von Kontrollen beziehungsweise
Probenahmen pro Mitgliedstaat festgelegt,
einen Leitfaden für Probenahmen erstellt
und Anforderungen an die Berichterstat
tung nach der Schwefelrichtlinie formuliert.
Fernerkundungs- und in-situ Messungen
können einen Beitrag zur effektiven
Überwachung des Schiffsverkehrs liefern,
indem sie Hinweise darauf geben, welche
Schiffe mit hoher Wahrscheinlichkeit
keinen regelkonformen Kraftstoff einset-
zen.
Seit dem 1. Januar 2015 ist der neue
Schwefelgrenzwert zur Reduzierung der
S0 2 -Beiastung für die SECA-Gebiete in
Kraft. Seit 2 Jahren führen das BSH und
das Institut für Umweltphysik der Universi
tät Bremen im Rahmen des Forschungs-