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Full text: Jahresbericht 2015 - 25 Jahre Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im wiedervereinigten Deutschland

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Verschmutzungen durch Schiffe entstehen 
zum Beispiel dadurch, dass beim Schiffs 
betrieb anfallende Rückstände wie Schwer 
ölaufbereitung, Bilgenöl, Schiffsmüll, 
Schiffsabwasser, Ladungsrückstände wie 
Öl, Chemikalien- und andere Ladungsreste 
auf See beseitigt werden. Weitere Ursachen 
für Verschmutzungen können Emissionen 
aus der Treibstoffverbrennung und giftige 
Schiffsanstriche sein. Ein besonderes 
Problem stellen fremde Mikroorganismen, 
Tiere und Pflanzen (allen specles) dar, die 
mit Ballastwasser eingeschleppt werden. 
Verbot der Verklappung von Dünnsäure 
1990 wurde die „Verklappung“ von Dünn 
säure aus der Titandioxidproduktion in der 
Deutschen Bucht endgültig eingestellt und 
die Verbrennung organischer Abfälle auf der 
Nordsee verboten. Die Verschmutzung der 
Elbe durch die ehemaligen Industriegebiete 
in der DDR und der Tschechoslowakei und 
deren hohen Einträge an Quecksilber in die 
Deutsche Bucht ging seit 1990 stark zurück. 
MARPOL 73/78 zur Verhütung der 
Meeresverschmutzung durch Schiffe 
Mit dem Internationalen Übereinkommen 
von 1973 zur Verhütung der Meeresver 
schmutzung durch Schiffe (International 
Convention forthe Prevention of Marine 
Pollution from Ships, 1973- MARPOL 
73/78) trat eine entscheidende internationale 
Vereinbarung in Kraft, die die Einträge von 
Schiffen in die Meere regelt. 
Um die Bekämpfung von Verschmutzungen 
zu intensivieren, wurde 1990 das internatio 
nale Übereinkommen über Vorsorge, 
Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem 
Gebiet der Ölverschmutzung geschlossen, 
das durch Verordnung vom 
14. Dezember 1994 in Deutsch 
land In Kraft gesetzt und durch das 
Protokoll von 2000 auf andere 
gefährliche Stoffe erweitert worden 
Ist. 
Öleinträge 
Den Umgang mit dem Eintrag von 
Öl In die Meeresumwelt regelt 
MARPOL 73/78 (Internationales 
Übereinkommen zur Verhütung 
der Meeresverschmutzung durch 
Schiffe der International Maritime 
Organization (IMO)) In Annex I. 
Für den deutschen Raum ist das BSH die 
zuständige Verwaltungsbehörde zur 
Verfolgung der Ordnungswidrigkelten nach 
MARPOL Annex I. 
In den letzten Jahrzehnten sind In techni 
schen wie auch in gesetzlichen Bereichen 
Fortschritte bei der Vermeidung von 
Öleinträgen in die Meere erzielt worden. In 
den letzten 25 Jahren haben viele Staaten 
mit erheblichem technischem und finan 
ziellem Aufwand Maßnahmen zur Über 
wachung, Kontrolle und Strafverfolgung 
Illegaler Öleinleitungen durchgeführt. 
Daneben wurden die technischen Möglich 
keiten der Bekämpfung von Öl In der 
Meeresumwelt deutlich verbessert. 
International waren es große Ölunfallereig 
nisse wie der Unfall des Tankers EXXON 
VALDEZ vor Alaska Im Jahr 1989 oder der 
PRESTIGE vor Spanien (2002), die zu 
verschärften Vorgaben für zum Beispiel 
Neubauten von Tanker- und Massengut 
schiffen durch die IMO führten. So sind 
heute für Schiffsneubauten Doppelhüllen 
konstruktionen vorgeschrieben, es wurde 
der zeitlich befristete Welterbetrieb von 
Einhüllentankern sowie regionale Verbote 
des Transports von Schwerölen in Einhül- 
Jahresbe rieht 2013 
MARPOL
	        
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