Zentrale Aufgaben
93
Zur Deckung des Bedarfs an Fachschulungen wur
den verstärkt kommerzielle Anbieter eingesetzt. Wie In
den Vorjahren wurden aber auch weiterhin die Ange
bote der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
und der Sonderstelle für Aus- und Fortbildung In der
WSV wahrgenommen.
Für IT-Schulungen kamen ausschließlich kommerzielle
Anbieter zum Einsatz. Diese Veranstaltungen wurden
zumeist In den IT-Schulungsräumen des BSH durch
geführt.
Fachbezogen
Informationstechnik
Gesamtmaßnahmen
Anzahl der Maßnahmen
152
87
239
Teilnehmer
235
422
657
Fortbildungstage
950
865
1.815
Tage pro Mitarbeiter*
1,02
0,93
1,95
Personalaufwand für
Fort- und Weiterbildung
1,0 (gehob. Dienst)
0,5 (mittlerer Dienst)
0,5 (gehob. Dienst)
0,5 (mittlerer Dienst)
1,5 (gehob. Dienst)
Finanzmittel
für Maßnahmen
135 TDM
311 TDM
446 TDM
Verhältnis zu
Personalkosten**
0,18 %
0,41 %
0,59 %
Berechnungsgrundlage: *935 Mitarbeiter und **75,7 Mio. DM Personalkosten
Tab. 13: Fort- und Weiterbildung in Zahlen
Personalrat
Schwerpunkt der Tätigkeit war die Mitwirkung bei
Konzepten und Personalentscheidungen Im Zusam
menhang mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen zum
Dienstsitz Rostock, die von der Föderallsmuskommls-
slon beschlossen worden war.
Gesamtpersonalrat
Der Gesamtpersonalrat vertritt die Gesamtbelange
des BSH und die Belange der verselbständigten Telle
Rostock, FS Komet und VWFS Wega. Er war Im Be
richtsjahr schwerpunktmäßig mit der Einführung eines
elektronischen Zelterfassungssystems und dem Ab
schluss einer entsprechenden Dienstvereinbarung
befasst.
Schwerbehindertenvertretung
Bel der Beschäftigung von Schwerbehinderten liegt
das BSH mit 62 Mitarbeitern deutlich über der Mindest
quote von 6%.
Frauenbeauftragte
Die Tätigkeiten der Frauenbeauftragten basieren auf
dem Frauenfördergesetz des Bundes und dem Frauen
förderplan des BSH. Sie umfassten folgendes:
- Überwachen der Einstellungsverfahren durch Ein
sichtnahme der Bewerbungsunterlagen, Teilnahme
an den Vorstellungsgesprächen In Hamburg, Süll
dorf und Rostock, Auswertung Im Gremium und,
falls erforderlich, Stellungnahme oder Beanstan
dung zu Personalmaßnahmen