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Full text: Jahresbericht 2000

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Zentrale Aufgaben 
Sieben Anträge ausländischer Institute zur Durch 
führung meereskundllcher Forschungen wurden ge 
nehmigt. 28 genehmigungsfreie Forschungsfahrten 
zur Untersuchung der Wassersäule wurden zustim 
mend zur Kenntnis genommen. 
Bei zwei Betriebsplanverfahren der Bergämter für 
Suchbohrungen hat das BSH zur Frage von schädi 
genden Auswirkungen auf das marine Ökosystem 
Stellung genommen. 
Meeresumweltschutz 
Das BSH verfolgt und ahndet als Ordnungswidrigkel 
tenbehörde Verstöße der Seeschifffahrt gegen Inter 
nationale Übereinkommen und nationale Vorschriften 
zum Schutze der Meeresumwelt, soweit es sich nicht 
um Straftaten handelt. 
Der Schwerpunkt der Elnzeltätlgkelten lag in der 
Überwachung der Einhaltung der Regelungen des In 
ternationalen Übereinkommens zur Verhütung der 
Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL). 
Nach der Verordnung über Zuwiderhandlungen ge 
gen MARPOL (MARPOL-OWI-VO) handelt ordnungs 
widrig, wer als Verantwortlicher an Bord eines See 
schiffes Öl-, Ladungs- und Mülltagebücher nicht 
ordnungsgemäß führt oder Öl bzw. ölhaltige Gemi 
sche, schädliche flüssige Stoffe oder Müll ins Meer 
einbringt. 
Im Jahr 2000 stellten die Wasserschutzpolizeibehörden 
der Küstenländer bei insgesamt 6 696 Überprüfungen 
von Schiffen In 1643 Fällen Mängel fest. Wegen ge 
ringfügiger Verstöße wurden gegen die betroffenen 
Kapitäne, Ingenieure und Maschinisten durch die 
Wasserschutzpollzel Verwarnungen ausgesprochen, 
bei denen z.T. ein Verwarngeld bis zu DM 75,-ver 
hängt wurde. 409 Fälle wurden zur weiteren Verfol 
gung an das BSH abgegeben. 
Das BSH führte gegen 310 Betroffene Ordnungswid 
rigkeitenverfahren durch. In 221 Verfahren handelte 
es sich um Mängel in der nach Anlage I zu MARPOL 
vorgeschriebenen Führung des Öltagebuches. 35 Ver 
fahren bezogen sich auf Verstöße bei der nach An 
lage V vorgeschriebenen Führung des Mülltagebuches. 
51 Verfahren betrafen illegale Bypassleitungen. Es er 
gingen 258 Bußgeldbescheide. Die Höhe der ver 
hängten Geldbußen lag zwischen DM 80,- und 
DM 25 000,-, insgesamt waren es DM 763 350,-. Der 
durchschnittliche Betrag lag bei DM 2 960,-. 52 Ver 
fahren wurden eingestellt. Weitere 38 Fälle bei Schif 
fen unter ausländischer Flagge, die aufgrund beste 
hender Verfahrenshindernisse nicht In Deutschland 
geahndet werden konnten, wurden an den Flaggen 
staat zur weiteren Verfolgung gemeldet. 
Dem BSH selbst wurden keine deutschen Schiffe ge 
meldet, die außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes 
gegen MARPOL-Vorschriften verstoßen haben. 
Das Einleiten von Schiffsabwässern In die Nord- und 
Ostsee Ist nach der Verordnung über die Verhütung 
der Verschmutzung der Nordsee durch Schlffsabwas- 
ser sowie dem Übereinkommen über den Schutz der 
Meeresumwelt des Ostseegebietes (Helsinki-Überein 
kommen) nur unter Einhaltung strenger Voraussetzun 
gen zulässig. Für den Bereich der Ostsee wurden 
3 Verstöße gemeldet. In zwei Fällen wurden Bußgelder 
verhängt, weil entgegen den Bestimmungen des Hel 
sinki- Übereinkommens im deutschen Küstenmeer 
Abfälle, die an Bord des Schilfes angefallen waren, 
verbrannt wurden. Ein Verfahren wurde eingestellt. 
Für den Bereich der Nordsee wurden in Bezug auf 
Schiffsabwasser keine Verstöße angezeigt. 
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Gewässer 
verunreinigungen im Küstenmeer, In der AWZ und auf 
den Seeschifffahrtsstraßen (Innere Gewässer). Von 
der Küstenwache (Bundesgrenzschutz See, Zoll, Voll 
zugsorgane der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung,
	        
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