Zentrale Aufgaben
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Rechtsangelegenheiten
Offshore- Windenergieanlagen
Das BSH ist zuständig für die Genehmigung von
Offshore-Windenergieparks in der Ausschließlichen
Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) in Nord- und
Ostsee. In den Genehmigungsverfahren müssen In
teressenkonflikte zwischen Off-shore-WIndenergle so
wie Naturschutz- und Schlfffahrtsbelangen, Interessen
von Marine, Fischerei und Tourismus sowie anderen
Nutzungen abgewogen werden.
Im Berichtsjahr wurden 10 förmliche Anträge zur Er
richtung von Wlndenergleanlagen eingereicht, die
sich nun Im Genehmigungsverfahren nach der See
anlagenverordnung befinden (Stand Juli 2001: 18 An
träge). Den Anstoß für diese verstärkte Orientierung In
Richtung erneuerbarer Energien war das am 1. April
2000 In Kraft getretene Gesetz für den Vorrang Erneu
erbarer Energien (EEG), das einen Stromabnahme
preis von 17,8 Pfennig pro Kilowattstunde für Anlagen
garantiert, die bis Ende 2006 In Betrieb genommen
werden.
Für zwei der Anträge wurden Erörterungstermine und
öffentliche Auslegungen der Planungsunterlagen
durchgeführt. Der zeitlich erste Antragsteller hat die
Mitteilung über den voraussichtlichen Untersuchungs
rahmen für mögliche Auswirkungen auf die marine
Umwelt erhalten und untersucht derzeit die Verhält
nisse der beantragten Fläche. Zur Einschätzung und
Abwägung von Gefahren hinsichtlich der Schifffahrt
wurde der Germanische Lloyd beauftragt, eine Risiko
analyse zu fertigen. Die weiteren Verfahren befinden
sich In einer ersten Runde der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange. Dabei werden u. a. Belange der
Schifffahrt, der Fischerei, des Bergrechts (Boden
schätze), des Natur- und Umweltschutzes und der Be
treiber von Unterwasserkabeln und Rohrleitungen zu
koordinieren und In eine Entscheidung mit einzubezie
hen sein.
Rohrleitungen/Kabel
Der Betrieb der im BSH genehmigten Translt-Gasrohr-
leitungen EUROPIPE I, EUROPIPE II, NORPIPE,
ZEEPIPE, FRANPIPE sowie der beiden Verdichtungs
plattformen im deutschen Festlandsockel verlief ohne
Störungen. Die Lage und die Überdeckungen der
Transit-Gasrohrleitungen wurden durch die Betreiber
kontrolliert. Die Ergebnisse wurden dem BSH vorge
legt.
Für die Errichtung von zwei weiteren Translt-Gasrohr-
leltungen Im Bereich des deutschen Festlandsockels
der Ostsee wurde die Genehmigung zur Untersu
chung des Meeresbodens auf der geplanten Trasse
erteilt. Durch eine Rohrleitung soll Gas von Däne
mark/Schweden nach Rostock transportiert werden;
die zweite soll Gas von Dänemark nach Polen leiten.
Für die Verlegung eines Starkstromkabels (Viking-
Kabel) von Norwegen nach Deutschland im Bereich
des deutschen Festlandsockels wurde nach grund
legenden Änderungen beim BSH erneut die Geneh
migung beantragt. Dieses Unterwasserkabel wird
unter anderem Strom übertragen, der aus regenera
tiver Wasserkraft In Norwegen erzeugt wird. Die
Untersuchung der Trasse wurde durchgeführt. Das
Genehmigungsverfahren für die Verlegung ist noch
nicht beendet.
Für die geplante Verlegung von Telekommunikations
kabeln im Bereich des deutschen Festlandsockels
der Nordsee und der Ostsee wurden sechs Genehmi
gungen für die Durchführung von Trassenuntersu-
chungen erteilt. Die Betriebsgenehmigung wurde für
zwei Telekommunikationskabel erteilt, für vier weitere
die Genehmigung zur Verlegung. Für die geplante Er
richtung eines Windenergieparks im Küstenmeer
(Länderzuständigkeit) wurde die Genehmigung zu
Bodenuntersuchungen gegeben.