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Full text: Jahresbericht 2000

Zentrale Aufgaben 
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Rechtsangelegenheiten 
Offshore- Windenergieanlagen 
Das BSH ist zuständig für die Genehmigung von 
Offshore-Windenergieparks in der Ausschließlichen 
Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) in Nord- und 
Ostsee. In den Genehmigungsverfahren müssen In 
teressenkonflikte zwischen Off-shore-WIndenergle so 
wie Naturschutz- und Schlfffahrtsbelangen, Interessen 
von Marine, Fischerei und Tourismus sowie anderen 
Nutzungen abgewogen werden. 
Im Berichtsjahr wurden 10 förmliche Anträge zur Er 
richtung von Wlndenergleanlagen eingereicht, die 
sich nun Im Genehmigungsverfahren nach der See 
anlagenverordnung befinden (Stand Juli 2001: 18 An 
träge). Den Anstoß für diese verstärkte Orientierung In 
Richtung erneuerbarer Energien war das am 1. April 
2000 In Kraft getretene Gesetz für den Vorrang Erneu 
erbarer Energien (EEG), das einen Stromabnahme 
preis von 17,8 Pfennig pro Kilowattstunde für Anlagen 
garantiert, die bis Ende 2006 In Betrieb genommen 
werden. 
Für zwei der Anträge wurden Erörterungstermine und 
öffentliche Auslegungen der Planungsunterlagen 
durchgeführt. Der zeitlich erste Antragsteller hat die 
Mitteilung über den voraussichtlichen Untersuchungs 
rahmen für mögliche Auswirkungen auf die marine 
Umwelt erhalten und untersucht derzeit die Verhält 
nisse der beantragten Fläche. Zur Einschätzung und 
Abwägung von Gefahren hinsichtlich der Schifffahrt 
wurde der Germanische Lloyd beauftragt, eine Risiko 
analyse zu fertigen. Die weiteren Verfahren befinden 
sich In einer ersten Runde der Beteiligung der Träger 
öffentlicher Belange. Dabei werden u. a. Belange der 
Schifffahrt, der Fischerei, des Bergrechts (Boden 
schätze), des Natur- und Umweltschutzes und der Be 
treiber von Unterwasserkabeln und Rohrleitungen zu 
koordinieren und In eine Entscheidung mit einzubezie 
hen sein. 
Rohrleitungen/Kabel 
Der Betrieb der im BSH genehmigten Translt-Gasrohr- 
leitungen EUROPIPE I, EUROPIPE II, NORPIPE, 
ZEEPIPE, FRANPIPE sowie der beiden Verdichtungs 
plattformen im deutschen Festlandsockel verlief ohne 
Störungen. Die Lage und die Überdeckungen der 
Transit-Gasrohrleitungen wurden durch die Betreiber 
kontrolliert. Die Ergebnisse wurden dem BSH vorge 
legt. 
Für die Errichtung von zwei weiteren Translt-Gasrohr- 
leltungen Im Bereich des deutschen Festlandsockels 
der Ostsee wurde die Genehmigung zur Untersu 
chung des Meeresbodens auf der geplanten Trasse 
erteilt. Durch eine Rohrleitung soll Gas von Däne 
mark/Schweden nach Rostock transportiert werden; 
die zweite soll Gas von Dänemark nach Polen leiten. 
Für die Verlegung eines Starkstromkabels (Viking- 
Kabel) von Norwegen nach Deutschland im Bereich 
des deutschen Festlandsockels wurde nach grund 
legenden Änderungen beim BSH erneut die Geneh 
migung beantragt. Dieses Unterwasserkabel wird 
unter anderem Strom übertragen, der aus regenera 
tiver Wasserkraft In Norwegen erzeugt wird. Die 
Untersuchung der Trasse wurde durchgeführt. Das 
Genehmigungsverfahren für die Verlegung ist noch 
nicht beendet. 
Für die geplante Verlegung von Telekommunikations 
kabeln im Bereich des deutschen Festlandsockels 
der Nordsee und der Ostsee wurden sechs Genehmi 
gungen für die Durchführung von Trassenuntersu- 
chungen erteilt. Die Betriebsgenehmigung wurde für 
zwei Telekommunikationskabel erteilt, für vier weitere 
die Genehmigung zur Verlegung. Für die geplante Er 
richtung eines Windenergieparks im Küstenmeer 
(Länderzuständigkeit) wurde die Genehmigung zu 
Bodenuntersuchungen gegeben.
	        
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