Schifffahrt
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- die Fertigstellung der „IMO Standard Marine Com
munication Phrases“,
- die Erstellung eines Rundschreibenentwurfs des
Schiffssicherheitsausschusses der IMO zu ergono
mischen Kriterien für die Gestaltung der Schiffs
brücke und der Brückenausrüstung,
- die Erstellung eines Entschließungsentwurfs der
Vollversammlung der IMO über die die Navigation
betreffenden aufzeichnungspflichtigen Ereignisse,
- Vorschläge zur Überarbeitung des Kapitels 13 (Na
vigationsausrüstung) des HSC-Codes im Hinblick
auf die weitestgehende Angleichung dieses Kapi
tels an die Anforderungen des künftigen SOLAS-
Kapltels V.
Das BSH hat aktiv an der Erarbeitung dieser Ergeb
nisse mitgewirkt.
Auf der 73. Tagung des Schlffsslcherheltsausschus-
ses Im November/Dezember 2000 wurden die durch
den Unterausschuss "Safety of Navigation” fertigge
stellten Leistungsnormen, Richtlinien und anderen
Entwürfe gebilligt. Daneben wurden durch den
Schiffssicherheitsausschuss noch die durch verschie
dene Unterausschüsse erarbeiteten Änderungsvor
schläge des SOLAS-Überelnkommens (u.a. zu den
Kapiteln X und V, siehe unten) und der neue Code für
Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge („2000 HSC Code“)
angenommen. Einen letzten Schwerpunkt bildete die
Annahme von Prüfprotokollen zur Baumusterprüfung
von Rettungsmitteln in Form eines Rundschreibens.
Durch deren Anwendung ergibt sich die Möglichkeit,
durchgeführte Baumusterprüfungen für Rettungsmittel
unter bestimmten Voraussetzungen weltweit gegen
seitig anzuerkennen.
SOLAS V
Die umfassende Revision des Kapitels V (Sicherung
der Seefahrt) der Anlage zum Internationalen Über
einkommen zum Schutz des menschlichen Lebens
auf See (SOLAS) regelt die Mindestausstattungen für
Schiffe sowie Dienste, die für die Schifffahrt zu erbrin
gen sind. Neu aufgenommen sind u. a. die elektroni
sche Seekarte (ECDIS) sowie die AIS-Transponder-
Systeme. Neu Ist auch eine Verpflichtung der
Küstenstaaten, einen hydrographischen Dienst zu un
terhalten. Von dieser Verpflichtung, die auf einen Vor
schlag des BSH zurückgeht, wird mittelfristig eine Ver
besserung der nautischen Sicherheit für solche
Küsten erwartet, die noch nicht regelmäßig vermes
sen werden und daher den heutigen Sicherheitsanfor
derungen nicht genügen.
Überblick über für die Arbeit des BSH relevante
Neuregelungen:
- Hilfsschiffe der Marine werden von SOLAS Kapitel V
ausgenommen
- mehr Ausnahmemögllchkelten durch den Flaggen
staat
- erstmals allgemeine ergonomische Anforderungen
an die Gestaltung von Schiffsausrüstung sowie an
die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) aller
elektrischen Brückengeräte
- Hersteller von Schiffsausrüstung müssen über ein
Qualitätssicherungssystem verfügen
- klare Regelung von Anforderungen an neuartige
Schiffsausrüstung
- erstmalig Pflicht zur Übereinstimmung freiwillig mit
geführter Schiffsausrüstung mit existierenden IMO-
Lelstungsnormen
- neue Ausrüstungsanforderungen (Funkortungs
empfänger, Radarreflektoren, Schallsignal-Emp-
fangsanlagen, weltweites automatisches Schlffs-
Identlflzlerungssystem (Universal AIS [Automatic
Identification System] equipment), Selbststeueran
lage, Schiffsdatenschreiber (Voyage Data Recor
der,VDR), Fahrtmessanlage für die Messung der
Fahrt über Grund
- Herabsetzung der Ausrüstungsgrenzen für be
stimmte Schiffsausrüstung (Magnetkompass, Ra
daranlage, Echolotanlage, Fahrtmessanlage,
2. Radaranlage, Wendeanzeiger)