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Full text: Jahresbericht 2000

Schifffahrt 
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- die Fertigstellung der „IMO Standard Marine Com 
munication Phrases“, 
- die Erstellung eines Rundschreibenentwurfs des 
Schiffssicherheitsausschusses der IMO zu ergono 
mischen Kriterien für die Gestaltung der Schiffs 
brücke und der Brückenausrüstung, 
- die Erstellung eines Entschließungsentwurfs der 
Vollversammlung der IMO über die die Navigation 
betreffenden aufzeichnungspflichtigen Ereignisse, 
- Vorschläge zur Überarbeitung des Kapitels 13 (Na 
vigationsausrüstung) des HSC-Codes im Hinblick 
auf die weitestgehende Angleichung dieses Kapi 
tels an die Anforderungen des künftigen SOLAS- 
Kapltels V. 
Das BSH hat aktiv an der Erarbeitung dieser Ergeb 
nisse mitgewirkt. 
Auf der 73. Tagung des Schlffsslcherheltsausschus- 
ses Im November/Dezember 2000 wurden die durch 
den Unterausschuss "Safety of Navigation” fertigge 
stellten Leistungsnormen, Richtlinien und anderen 
Entwürfe gebilligt. Daneben wurden durch den 
Schiffssicherheitsausschuss noch die durch verschie 
dene Unterausschüsse erarbeiteten Änderungsvor 
schläge des SOLAS-Überelnkommens (u.a. zu den 
Kapiteln X und V, siehe unten) und der neue Code für 
Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge („2000 HSC Code“) 
angenommen. Einen letzten Schwerpunkt bildete die 
Annahme von Prüfprotokollen zur Baumusterprüfung 
von Rettungsmitteln in Form eines Rundschreibens. 
Durch deren Anwendung ergibt sich die Möglichkeit, 
durchgeführte Baumusterprüfungen für Rettungsmittel 
unter bestimmten Voraussetzungen weltweit gegen 
seitig anzuerkennen. 
SOLAS V 
Die umfassende Revision des Kapitels V (Sicherung 
der Seefahrt) der Anlage zum Internationalen Über 
einkommen zum Schutz des menschlichen Lebens 
auf See (SOLAS) regelt die Mindestausstattungen für 
Schiffe sowie Dienste, die für die Schifffahrt zu erbrin 
gen sind. Neu aufgenommen sind u. a. die elektroni 
sche Seekarte (ECDIS) sowie die AIS-Transponder- 
Systeme. Neu Ist auch eine Verpflichtung der 
Küstenstaaten, einen hydrographischen Dienst zu un 
terhalten. Von dieser Verpflichtung, die auf einen Vor 
schlag des BSH zurückgeht, wird mittelfristig eine Ver 
besserung der nautischen Sicherheit für solche 
Küsten erwartet, die noch nicht regelmäßig vermes 
sen werden und daher den heutigen Sicherheitsanfor 
derungen nicht genügen. 
Überblick über für die Arbeit des BSH relevante 
Neuregelungen: 
- Hilfsschiffe der Marine werden von SOLAS Kapitel V 
ausgenommen 
- mehr Ausnahmemögllchkelten durch den Flaggen 
staat 
- erstmals allgemeine ergonomische Anforderungen 
an die Gestaltung von Schiffsausrüstung sowie an 
die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) aller 
elektrischen Brückengeräte 
- Hersteller von Schiffsausrüstung müssen über ein 
Qualitätssicherungssystem verfügen 
- klare Regelung von Anforderungen an neuartige 
Schiffsausrüstung 
- erstmalig Pflicht zur Übereinstimmung freiwillig mit 
geführter Schiffsausrüstung mit existierenden IMO- 
Lelstungsnormen 
- neue Ausrüstungsanforderungen (Funkortungs 
empfänger, Radarreflektoren, Schallsignal-Emp- 
fangsanlagen, weltweites automatisches Schlffs- 
Identlflzlerungssystem (Universal AIS [Automatic 
Identification System] equipment), Selbststeueran 
lage, Schiffsdatenschreiber (Voyage Data Recor 
der,VDR), Fahrtmessanlage für die Messung der 
Fahrt über Grund 
- Herabsetzung der Ausrüstungsgrenzen für be 
stimmte Schiffsausrüstung (Magnetkompass, Ra 
daranlage, Echolotanlage, Fahrtmessanlage, 
2. Radaranlage, Wendeanzeiger)
	        
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