Schifffahrt
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Genehmigungen
Die Anbringung von Positionslaternen und Schallsig
nalanlagen sowie die Aufstellung von Magnetkompas
sen und Ortungsfunkanlagen muss vom BSH geneh
migt werden.
Anzahl der Genehmigungen
105 Genehmigungen für Anbringung von
Posltlonslaternen
100 Genehmigungen für Anbringung von
Schallsignalanlagen
70 Genehmigungen für Anbringung von
Manöversignalanlagen
102 Genehmigungen für Aufstellung von
Magnetkompassen
472 Genehmigungen für Aufstellung von
Ortungsfunkanlagen.
Tab. 4: Genehmigungen im Berichtsjahr
Als Ersatz für fehlende Pläne und Zeichnungen wurden
auf 52 Schiffen Feststellungsprotokolle gefertigt und
danach die Aufstellung und Anbringung genehmigt.
Prüfungen, Überwachung
Die Prüfung vor Verwendung von Navigationsausrü
stung an Bord (Erstbesichtigung) lässt das BSH so
weit wie möglich von Beauftragten wahrnehmen. Im
Jahr 2000 waren14 natürliche und 18 juristische Per
sonen beauftragt.
Die vorgeschriebenen Wiederholungs-Überprüfungen
der Navigationsausrüstung werden nicht vom BSH,
sondern von anerkannten Betrieben durchgeführt; im
Berichtsjahr waren 58 Betriebe anerkannt.
geprüft. Magnetkompasse und Wendeanzeiger wur
den an Land geprüft, die anderen nautischen Anlagen
und Geräte an Bord. Die Prüfung von Bahnführungs
und integrierten Navigationssystemen Ist besonders
zeitaufwendig.
Außerdem wurden Im Jahr 2000 vom BSH und seinen
Beauftragten 761 Magnet-Regel- und Magnet-Steuer
kompasse reguliert und 5 Peilfunkanlagen kompen
siert. Ferner wurden 7 von ausländischen Stellen
durchgeführte Regulierungen im BSH auf ihre Gleich
wertigkeit hin überprüft und anerkannt. Die bei Mag
netkompassen und Pellfunkanlagen erforderlichen
regelmäßigen Überprüfungen wurden von Betrieben
durchgeführt, die das BSH hierfür anerkannt hat. In
diesem Zusammenhang war häufig festzustellen,
dass Fristen für die Überprüfung nicht eingehalten
wurden.
Auf 294 Schiffen wurde die Wirksamkeit und Betriebs
sicherheit von 1967 Gegenständen der Navigations
ausrüstung Im Rahmen einer Einzelprüfung oder
Überwachung kontrolliert, wobei unter anderem 353
technische Mängel festgestellt wurden.
Am 1. Februar 2000 hat das BSH den Seefunkprüf
dienst von der Regulierungsbehörde für Telekommu
nikation und Post übernommen; 1099 Seefunkstellen
wurden auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit
geprüft.
Für die Deutsche Marine wurden nach Maßgabe der
Marine-Dienstvorschrift (MDv) 235 Magnetkompasse,
35 Winkeimessinstrumente, 144 Radaranlagen und
62 Peilfunkanlagen geprüft sowie 287 Kompassregu
lierungen, 157 Deviationsbestimmungen und 34 elek
trische Regulierungen mit 151 Komponenten durch
geführt.
Vom BSH und seinen Beauftragten wurden 770 nautl- Aufgrund der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
sehe Anlagen/Geräte vor ihrer Verwendung an Bord wurde auf 29 Binnenschiffen der Einbau von Magnet-