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BSH kompakt
Offshore-Windpark in Schweden
(Abb. mit freundlicher Genehmigung der Fa. ENRON)
Alle In der AWZ beantragten Standorte befinden sich
30 bis 40 Kilometer von der Küste entfernt In Gebieten
mit Wassertiefen von 15 bis 35 Meter. Im Genehmi
gungsverfahren muss festgestellt werden, Inwieweit
Seeschifffahrt und Meeresumwelt durch Windkraftan
lagen beeinträchtigt sein könnten. Dabei werden un
ter anderem Naturschutzbelange berücksichtigt, z. B.
der Schutz von Vögeln und Schweinswalen. Außer
dem sind die Interessen von Marine, Fischerei, Touris
mus und anderen Nutzungen, wie Pipelines, Stromlei
tungen oder Telekommunikationskabel zu beachten.
Wann die ersten Offshore-Anlagen In der deutschen
AWZ tatsächlich ans Netz gehen, hängt jedoch nicht
allein vom BSH ab. Für Kabeldurchleltungen durch
die 12-Mellen-Zone und die landseitige Stromelnspel-
sung sind die jeweiligen Bundesländer zuständig.
Offshore-Windpark in Schweden
(Abb. mit freundlicher Genehmigung der Fa. ENRON)