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Full text: Jahresbericht 2000

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BSH kompakt 
Offshore-Windpark in Schweden 
(Abb. mit freundlicher Genehmigung der Fa. ENRON) 
Alle In der AWZ beantragten Standorte befinden sich 
30 bis 40 Kilometer von der Küste entfernt In Gebieten 
mit Wassertiefen von 15 bis 35 Meter. Im Genehmi 
gungsverfahren muss festgestellt werden, Inwieweit 
Seeschifffahrt und Meeresumwelt durch Windkraftan 
lagen beeinträchtigt sein könnten. Dabei werden un 
ter anderem Naturschutzbelange berücksichtigt, z. B. 
der Schutz von Vögeln und Schweinswalen. Außer 
dem sind die Interessen von Marine, Fischerei, Touris 
mus und anderen Nutzungen, wie Pipelines, Stromlei 
tungen oder Telekommunikationskabel zu beachten. 
Wann die ersten Offshore-Anlagen In der deutschen 
AWZ tatsächlich ans Netz gehen, hängt jedoch nicht 
allein vom BSH ab. Für Kabeldurchleltungen durch 
die 12-Mellen-Zone und die landseitige Stromelnspel- 
sung sind die jeweiligen Bundesländer zuständig. 
Offshore-Windpark in Schweden 
(Abb. mit freundlicher Genehmigung der Fa. ENRON)
	        
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