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BSH kompakt
Flaggenrecht
Als Flaggenbehörde stattet das BSH alle unter deut
scher Flagge geführten Schiffe mit entsprechenden
Dokumenten aus. Gleiches gilt für Probe- bzw. Über
führungsfahrten, für zeitweise einzuflaggende auslän
dische Schiffe oder Sportboote bis 15 Meter
Rumpflänge, die Flaggenzertifikate erhalten. Ver
zeichnet wird dies alles Im Flaggenregister des BSH.
Zudem entscheidet das BSH darüber, ob ein deut
sches Schiff zeitweise eine ausländische Flagge
führen darf. Unter deutscher Flagge fahren derzeit
700 Handelsschiffe mit einer Bruttoraumzahl (BRZ)
von 6,7 Millionen. Davon wurden Ende 2000
420 Schiffe mit 6,3 Millionen BRZ Im Internationalen
Register geführt. Steigend Ist die Tendenz bei den be
fristeten Ausflaggungen: für 520 Schiffe (BRZ 4,2 Mio.)
genehmigte das BSH die befristete Ausflaggung. Ins
gesamt haben 857 Schiffe (8,4 Mio. BRZ) eine solche
Genehmigung. Für Sportboote wurden 1 300 Flaggen
zertifikate ausgestellt und 500 geändert oder verlängert.
Zweitregister
Zusätzlich können deutsche Handelsschiffe auch In
einem Internationalen Seeschifffahrtsregister (ISR)
eingetragen werden, das es seit 1989 gibt und
ebenfalls vom BSH geführt wird. Mit der zusätzli
chen Registrierung Ihrer Handelsschiffe In diesem
Zweitregister wird deutschen Reedern die Möglich
keit gegeben, ausländische Besatzungsmitglieder
zu Helmatlohn-Bedingungen zu beschäftigen. Mit
dieser Maßnahme sollen der deutschen Schifffahrt
Anreize gegeben werden, Schiffe nicht auszuflag
gen und nicht unter sogenannten „Billigflaggen“
fahren zu lassen.
Mit freundlicher
Genehmigung
von PRIMAR