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Full text: Jahresbericht 2000

BSH 
kompakt 
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sehe Ostseeküste einschließlich Seehäfen sowie der 
Transit durch die deutsche Bucht-werden an das re 
gionale europäische ECDIS-Datenzentrum (PRIMÄR) 
in Stavanger, Norwegen, übermittelt. Von dort werden 
alle ECDIS-Neuveröffentllchungen und Updates ver 
trieben. Die Berichtigung der Borddatenbasis erfolgt 
dann automatisch, so dass die aufwendige Handbe 
richtigung der Papierseekarten entfallen kann. 
Nicht jede elektronische Seekarte Ist gleichwertiger 
Ersatz für eine Papierseekarte. Zugelassen sind nur 
solche Systeme, die die offiziellen ECDIS-Anforderun- 
gen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation 
erfüllen. Voraussetzung dafür ist, dass dies im Rah 
men einer behördlichen Baumusterprüfung nachge 
wiesen wurde und die elektronische Seekarte mit amt 
lich erhobenen Daten betrieben und aktualisiert wird. 
Vier neu entwickelte Systeme verschiedener Herstel 
ler hat das BSH Im Berichtsjahr zugelassen. 
Einsatz von ECDIS an Bord 
(mit freundlicher Genehmigung von PRIMÄR) 
Prüfung und Zulassung von Naviga- 
tions- und Funkausrüstungen 
Die Notwendigkeit von Baumusterprüfungen und Zu 
lassungen gilt für alle Navlgatlons- und Funkausrüs 
tungen eines Seeschiffes, nicht nur für die elektroni 
sche Seekarte. Zuständige Stelle in Deutschland für 
EG-Baumusterzulassungen und nationale Zulassun 
gen Ist das BSH, das sich Insbesondere im Bereich 
der neuen Technologien zum weltweit führenden 
Kompetenzzentrum qualifiziert hat. 
Im Jahr 2000 hat das BSH für die Navigationsausrüs 
tung von Schiffen 309 Baumusterzulassungen nach 
den neuen europäischen Vorschriften erteilt. Hinzu 
kommen die 4 bereits erwähnten neuen ECDIS-Bord- 
systeme sowie die Zulassung von 12 Baumustern für 
die Funkausrüstung. Mit der Ausstellung entsprechen 
der EG-Prüfbeschelnlgungen bestätigt das BSH, dass 
die nach Baumustern gefertigten Produkte einer re 
gelmäßigen Qualitäts- und Produktsicherung unterlie 
gen. In Einzelprüfungen wurden außerdem 900 
nautische Geräte sowie 700 Seefunkanlagen vor 
Verwendung an Bord auf ihre Wirksamkeit und Be 
triebssicherheit geprüft. 
Grundlage für die Prüf- und Überwachungstätigkeit 
des BSH, zu der auch Überprüfungen durch vom BSH 
beauftragte anerkannte Betriebe zählen, ist das Inter 
nationale Übereinkommen zum Schutz des mensch 
lichen Lebens auf See (SOLAS). Die einschlägigen 
nautischen und funktechnischen Sicherheitsvorschrif 
ten wurden unter maßgeblicher Beteiligung des BSH 
umfassend revidiert und modernisiert. So soll nach 
den Beschlüssen der UN-Schlfffahrtsorganlsatlon 
IMO die Ausrüstungspflicht für Seeschiffe ab 2002 
weltweit um neue zusätzliche Anlagen erweitert wer 
den. Dazu gehören unter anderem das Automatische 
Schiffsidentifikations-System (AIS) und der Schiffsda 
tenschreiber (VDR), die derzeit beide vom BSH ge 
prüft werden.
	        
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