BSH
kompakt
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sehe Ostseeküste einschließlich Seehäfen sowie der
Transit durch die deutsche Bucht-werden an das re
gionale europäische ECDIS-Datenzentrum (PRIMÄR)
in Stavanger, Norwegen, übermittelt. Von dort werden
alle ECDIS-Neuveröffentllchungen und Updates ver
trieben. Die Berichtigung der Borddatenbasis erfolgt
dann automatisch, so dass die aufwendige Handbe
richtigung der Papierseekarten entfallen kann.
Nicht jede elektronische Seekarte Ist gleichwertiger
Ersatz für eine Papierseekarte. Zugelassen sind nur
solche Systeme, die die offiziellen ECDIS-Anforderun-
gen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation
erfüllen. Voraussetzung dafür ist, dass dies im Rah
men einer behördlichen Baumusterprüfung nachge
wiesen wurde und die elektronische Seekarte mit amt
lich erhobenen Daten betrieben und aktualisiert wird.
Vier neu entwickelte Systeme verschiedener Herstel
ler hat das BSH Im Berichtsjahr zugelassen.
Einsatz von ECDIS an Bord
(mit freundlicher Genehmigung von PRIMÄR)
Prüfung und Zulassung von Naviga-
tions- und Funkausrüstungen
Die Notwendigkeit von Baumusterprüfungen und Zu
lassungen gilt für alle Navlgatlons- und Funkausrüs
tungen eines Seeschiffes, nicht nur für die elektroni
sche Seekarte. Zuständige Stelle in Deutschland für
EG-Baumusterzulassungen und nationale Zulassun
gen Ist das BSH, das sich Insbesondere im Bereich
der neuen Technologien zum weltweit führenden
Kompetenzzentrum qualifiziert hat.
Im Jahr 2000 hat das BSH für die Navigationsausrüs
tung von Schiffen 309 Baumusterzulassungen nach
den neuen europäischen Vorschriften erteilt. Hinzu
kommen die 4 bereits erwähnten neuen ECDIS-Bord-
systeme sowie die Zulassung von 12 Baumustern für
die Funkausrüstung. Mit der Ausstellung entsprechen
der EG-Prüfbeschelnlgungen bestätigt das BSH, dass
die nach Baumustern gefertigten Produkte einer re
gelmäßigen Qualitäts- und Produktsicherung unterlie
gen. In Einzelprüfungen wurden außerdem 900
nautische Geräte sowie 700 Seefunkanlagen vor
Verwendung an Bord auf ihre Wirksamkeit und Be
triebssicherheit geprüft.
Grundlage für die Prüf- und Überwachungstätigkeit
des BSH, zu der auch Überprüfungen durch vom BSH
beauftragte anerkannte Betriebe zählen, ist das Inter
nationale Übereinkommen zum Schutz des mensch
lichen Lebens auf See (SOLAS). Die einschlägigen
nautischen und funktechnischen Sicherheitsvorschrif
ten wurden unter maßgeblicher Beteiligung des BSH
umfassend revidiert und modernisiert. So soll nach
den Beschlüssen der UN-Schlfffahrtsorganlsatlon
IMO die Ausrüstungspflicht für Seeschiffe ab 2002
weltweit um neue zusätzliche Anlagen erweitert wer
den. Dazu gehören unter anderem das Automatische
Schiffsidentifikations-System (AIS) und der Schiffsda
tenschreiber (VDR), die derzeit beide vom BSH ge
prüft werden.