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Offs ho re- Aktivitäten
Offshore-Aktivitäten
Der Begriff „Offshore“ umfasst insgesamt die flachen
Küstengewässer eines Staates, die unterschiedlichen
Nutzungsrechten unterliegen. Nach dem Seerechts
übereinkommen der Vereinten Nationen gilt das
Gebiet bis 12 Seemeilen als Hoheitsgebiet. Hieran
schließt sich ein maximal 200 Seemeilen breiter Mee
resstreifen an, die Ausschließliche Wirtschaftszone
(AWZ). In dieser hat der Staat unter anderem souve
räne Rechte an der Nutzung der Energieerzeugung
aus Wasser, Strömung und Wind.
Offshore-Windenergieanlagen
Das BSH ist nach §2 der Seeanlagenverordnung
(SeeAnlV) zuständig für die Genehmigung von Off
shore-Windenergieanlagen in der AWZ von Nord-
und Ostsee. Im Rahmen der Genehmigungsverfah
ren muss das Vorliegen eventueller Beeinträchtigun
gen der Schifffahrt oder Gefährdungen der Meeres
umwelt überprüft werden. Daneben fließen auch die
Interessen des Militärs, der Fischerei und des Tou
rismus, sowie bergrechtliche Aspekte (Boden
schätze) in das Verfahren ein.
Im Berichtsjahr wurden zusätzlich zu den bereits vor
liegenden 10 Anträgen weitere 19 Anträge auf Ge
nehmigung der Errichtung von Windenergieanlagen
gestellt, die nunmehr das Genehmigungsverfahren
nach der SeeAnlV durchlaufen. Ausgelöst wurde
diese Entwicklung durch das am 1. April 2000 In
Kraft getretene Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer
Energien (EEG), das einen Stromabnahmepreis von
17,8 Pfennig pro Kilowattstunde für Anlagen garan
tiert, die bis Ende 2006 In Betrieb genommen wer
den.
Die eingereichten Antragsunterlagen durchlaufen
zwei Betelllgungsrunden, die es den Antragstellern
ermöglichen, Ihre Planungen den Anforderungen der
Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzver
bände und sonstiger Betroffener anzupassen Dane
ben werden die Antragsunterlagen auch öffentlich
ausgelegt, um der Bevölkerung Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben und eine größtmögliche
Transparenz der Verfahren zu gewährleisten. Die
überarbeiteten Antragsunterlagen werden In einer
Antragskonferenz mit den Anhörungsstellen (Behör
den, Verbände etc.) erörtert. Für 8 Anträge wurden
Antragskonferenzen durchgeführt.
Zur Einschätzung und Abwägung von Gefahren hin
sichtlich der Schifffahrt müssen die Antragsteller
Gutachten In Form von Risikoanalysen belbrlngen.
Zur Einschätzung und Abwägung möglicher Ge
fahren für die Meeresumwelt müssen die Antragstel
ler umfangreiche Umweltuntersuchungen vor Bau
beginn, In der Bauphase und In der Betriebsphase
durchführen. Der Umfang der Untersuchungen rich
tet sich In der Regel nach dem Standarduntersu
chungskonzept für Genehmigungsverfahren nach
der Seeanlagenverordnung, das vom BSH in Zusam
menarbeit mit Experten erstellt und im Dezember
2001 herausgegeben wurde. In einer dritten Beteili
gungsrunde werden die Ergebnisse der Risikoana
lyse und der Umweltuntersuchungen geprüft, bevor
das BSH über die Erteilung einer Genehmigung ent
scheidet
Am 9. November 2001 wurde eine erste Genehmi
gung für einen Offshore-Wlndpark In der AWZ mit
12 Anlagen (Pllotphase) 40 km nördlich von Borkum
erteilt.
Rohrleitungen und Kabel
Der Betrieb der Translt-Gasrohrleltungen NORPIPE,
EUROPIPE I, EUROPIPE II, ZEEPIPE, FRANPIPE so
wie der beiden Verdichterplattformen im deutschen
Festlandsockel verlief ohne Störungen. Die Lage und
die Überdeckungen der Transit-Gasrohrleitungen