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Full text: Jahresbericht 2001

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Offs ho re- Aktivitäten 
Offshore-Aktivitäten 
Der Begriff „Offshore“ umfasst insgesamt die flachen 
Küstengewässer eines Staates, die unterschiedlichen 
Nutzungsrechten unterliegen. Nach dem Seerechts 
übereinkommen der Vereinten Nationen gilt das 
Gebiet bis 12 Seemeilen als Hoheitsgebiet. Hieran 
schließt sich ein maximal 200 Seemeilen breiter Mee 
resstreifen an, die Ausschließliche Wirtschaftszone 
(AWZ). In dieser hat der Staat unter anderem souve 
räne Rechte an der Nutzung der Energieerzeugung 
aus Wasser, Strömung und Wind. 
Offshore-Windenergieanlagen 
Das BSH ist nach §2 der Seeanlagenverordnung 
(SeeAnlV) zuständig für die Genehmigung von Off 
shore-Windenergieanlagen in der AWZ von Nord- 
und Ostsee. Im Rahmen der Genehmigungsverfah 
ren muss das Vorliegen eventueller Beeinträchtigun 
gen der Schifffahrt oder Gefährdungen der Meeres 
umwelt überprüft werden. Daneben fließen auch die 
Interessen des Militärs, der Fischerei und des Tou 
rismus, sowie bergrechtliche Aspekte (Boden 
schätze) in das Verfahren ein. 
Im Berichtsjahr wurden zusätzlich zu den bereits vor 
liegenden 10 Anträgen weitere 19 Anträge auf Ge 
nehmigung der Errichtung von Windenergieanlagen 
gestellt, die nunmehr das Genehmigungsverfahren 
nach der SeeAnlV durchlaufen. Ausgelöst wurde 
diese Entwicklung durch das am 1. April 2000 In 
Kraft getretene Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer 
Energien (EEG), das einen Stromabnahmepreis von 
17,8 Pfennig pro Kilowattstunde für Anlagen garan 
tiert, die bis Ende 2006 In Betrieb genommen wer 
den. 
Die eingereichten Antragsunterlagen durchlaufen 
zwei Betelllgungsrunden, die es den Antragstellern 
ermöglichen, Ihre Planungen den Anforderungen der 
Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzver 
bände und sonstiger Betroffener anzupassen Dane 
ben werden die Antragsunterlagen auch öffentlich 
ausgelegt, um der Bevölkerung Gelegenheit zur 
Stellungnahme zu geben und eine größtmögliche 
Transparenz der Verfahren zu gewährleisten. Die 
überarbeiteten Antragsunterlagen werden In einer 
Antragskonferenz mit den Anhörungsstellen (Behör 
den, Verbände etc.) erörtert. Für 8 Anträge wurden 
Antragskonferenzen durchgeführt. 
Zur Einschätzung und Abwägung von Gefahren hin 
sichtlich der Schifffahrt müssen die Antragsteller 
Gutachten In Form von Risikoanalysen belbrlngen. 
Zur Einschätzung und Abwägung möglicher Ge 
fahren für die Meeresumwelt müssen die Antragstel 
ler umfangreiche Umweltuntersuchungen vor Bau 
beginn, In der Bauphase und In der Betriebsphase 
durchführen. Der Umfang der Untersuchungen rich 
tet sich In der Regel nach dem Standarduntersu 
chungskonzept für Genehmigungsverfahren nach 
der Seeanlagenverordnung, das vom BSH in Zusam 
menarbeit mit Experten erstellt und im Dezember 
2001 herausgegeben wurde. In einer dritten Beteili 
gungsrunde werden die Ergebnisse der Risikoana 
lyse und der Umweltuntersuchungen geprüft, bevor 
das BSH über die Erteilung einer Genehmigung ent 
scheidet 
Am 9. November 2001 wurde eine erste Genehmi 
gung für einen Offshore-Wlndpark In der AWZ mit 
12 Anlagen (Pllotphase) 40 km nördlich von Borkum 
erteilt. 
Rohrleitungen und Kabel 
Der Betrieb der Translt-Gasrohrleltungen NORPIPE, 
EUROPIPE I, EUROPIPE II, ZEEPIPE, FRANPIPE so 
wie der beiden Verdichterplattformen im deutschen 
Festlandsockel verlief ohne Störungen. Die Lage und 
die Überdeckungen der Transit-Gasrohrleitungen
	        
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