Partner der Seeschifffahrt
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bessere Kontrolle der Befähigungszeugnisse und
-nachwelse sowie der Seefunkzeugnisse durch die
Hafenstaaten.
Die vorgesehene Übergangsfrist für die vollständige
Umstellung der Ausbildung aller Befähigungszeug
nisse und -nachwelse auf das neue Recht war am
1.2. 2002 abgelaufen. Da aber diverse Länder dies
administrativ nicht bewältigen konnten, verlängerte
die IMO die Übergangsfrist bis zum 1.8. 2002. Im
Berichtszeitraum hat das BSH für 4547 Kapitäne,
Schiffsoffiziere und Funker den Fortbestand der Be
fähigung festgestellt und bisher ausgestellte See
funkzeugnisse In Funknachweise der neuen Form mit
fünfjährigem Gültigkeitsvermerk umgeschrieben.
Außerdem wurden 1310 Befähigungszeugnisse für
Brücken- und/oder Maschinenwachdienst ausge
stellt.
Bel der Umsetzung des STCW-Überelnkommens
erfüllt das BSH umfangreiche Serviceaufgaben, Ins
besondere auch für persönliche Beratungen. Deut
lich wird dies allein aus der Zahl der Anfragen Im
Berichtsjahr: 12500 Telefonauskünfte wurden erteilt,
hinzu kamen Hunderte von E-Mails.
Des weiteren stellt das BSH In Einzelfällen fest, ob
die fachlichen Voraussetzungen zum Erwerb von Be
fähigungszeugnissen erfüllt werden. So haben u.a.
72 ehemalige Soldaten der Deutschen Marine den
Bescheid erhalten, dass sie die Voraussetzungen für
den Erwerb eines zivilen Befähigungszeugnisses
erfüllen. Gleichzeitig wurde an einer Vereinbarung mit
der Deutschen Marine über generelle Anerkennungs
regelungen gearbeitet; die Anfang 2003 In Kraft trat.
Um die Sicherheit für Fahrgastschiffe, Fähren und
Tankschiffe weiter zu erhöhen, müssen Seeleute an
Fortbildungskursen teilnehmen, um entsprechende
Befähigungsnachweise zu erwerben. Die entspre
chenden Nachweise konnten 609 Seeleuten ausge
stellt werden.
Zur Prüfung der Echtheit und Gültigkeit von Zeugnis
sen und Nachweisen können nach dem STCW-
Überelnkommen In- und ausländische Schifffahrtsver
waltungen und Schifffahrtsunternehmen Informatio
nen bei den ausstellenden Staaten einholen. In
Deutschland Ist das BSH die Ansprechstelle. Hierzu
wird ein zentrales elektronisches Verzeichnis aller
hierzulande ausgestellten Befähigungszeugnisse und
-nachwelse geführt. Bis zum Ende des Jahres 2002
waren knapp 54 000 Befähigungszeugnisse und
-nachwelse registriert. Über 660 Anfragen aus dem
In- und Ausland gingen ein, eine deutlich zuneh
mende Tendenz Ist weiterhin erkennbar. Da Seeleute
Zeugnisse und Nachweise bei mehreren Dienststel
len des Bundes und der Länder erhalten, zählt auch
die korrekte Zusammenführung aller Einzeldaten In
einer zentralen Datenbank zu den Aufgaben des
BSH.
Das BSH selbst hat Im vergangenen Jahr 674 Anfra
gen an andere Schifffahrtsverwaltungen gerichtet,
um nach Bestätigung über die Echtheit und Gültig
keit ausländischer Befähigungszeugnisse und -nach
welse die International vorgeschriebenen Anerken
nungsvermerke ausstellen zu können. Deutsche An
erkennungsvermerke sind für den Dienst auf Schiffen
unter Bundesflagge erforderlich, wenn Seeleute ein
Im Ausland erworbenes nautisches, technisches Be-
fählgungszeugnlss oder Seefunkzeugnis besitzen.
Fortbildungslehrgänge
Im Jahr 2002 führte die Sonderstelle für Schiffssiche
rung In Neustadt/Holstein 11 Fortbildungslehrgänge
für Führungspersonal der deutschen Handelsschiff
fahrt und für andere Bedarfsträger auf den Gebieten
• Brandabwehr
• Lecksicherung
• Rettungsdienst