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Full text: Jahresbericht 2002

Partner der Seeschifffahrt 
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bessere Kontrolle der Befähigungszeugnisse und 
-nachwelse sowie der Seefunkzeugnisse durch die 
Hafenstaaten. 
Die vorgesehene Übergangsfrist für die vollständige 
Umstellung der Ausbildung aller Befähigungszeug 
nisse und -nachwelse auf das neue Recht war am 
1.2. 2002 abgelaufen. Da aber diverse Länder dies 
administrativ nicht bewältigen konnten, verlängerte 
die IMO die Übergangsfrist bis zum 1.8. 2002. Im 
Berichtszeitraum hat das BSH für 4547 Kapitäne, 
Schiffsoffiziere und Funker den Fortbestand der Be 
fähigung festgestellt und bisher ausgestellte See 
funkzeugnisse In Funknachweise der neuen Form mit 
fünfjährigem Gültigkeitsvermerk umgeschrieben. 
Außerdem wurden 1310 Befähigungszeugnisse für 
Brücken- und/oder Maschinenwachdienst ausge 
stellt. 
Bel der Umsetzung des STCW-Überelnkommens 
erfüllt das BSH umfangreiche Serviceaufgaben, Ins 
besondere auch für persönliche Beratungen. Deut 
lich wird dies allein aus der Zahl der Anfragen Im 
Berichtsjahr: 12500 Telefonauskünfte wurden erteilt, 
hinzu kamen Hunderte von E-Mails. 
Des weiteren stellt das BSH In Einzelfällen fest, ob 
die fachlichen Voraussetzungen zum Erwerb von Be 
fähigungszeugnissen erfüllt werden. So haben u.a. 
72 ehemalige Soldaten der Deutschen Marine den 
Bescheid erhalten, dass sie die Voraussetzungen für 
den Erwerb eines zivilen Befähigungszeugnisses 
erfüllen. Gleichzeitig wurde an einer Vereinbarung mit 
der Deutschen Marine über generelle Anerkennungs 
regelungen gearbeitet; die Anfang 2003 In Kraft trat. 
Um die Sicherheit für Fahrgastschiffe, Fähren und 
Tankschiffe weiter zu erhöhen, müssen Seeleute an 
Fortbildungskursen teilnehmen, um entsprechende 
Befähigungsnachweise zu erwerben. Die entspre 
chenden Nachweise konnten 609 Seeleuten ausge 
stellt werden. 
Zur Prüfung der Echtheit und Gültigkeit von Zeugnis 
sen und Nachweisen können nach dem STCW- 
Überelnkommen In- und ausländische Schifffahrtsver 
waltungen und Schifffahrtsunternehmen Informatio 
nen bei den ausstellenden Staaten einholen. In 
Deutschland Ist das BSH die Ansprechstelle. Hierzu 
wird ein zentrales elektronisches Verzeichnis aller 
hierzulande ausgestellten Befähigungszeugnisse und 
-nachwelse geführt. Bis zum Ende des Jahres 2002 
waren knapp 54 000 Befähigungszeugnisse und 
-nachwelse registriert. Über 660 Anfragen aus dem 
In- und Ausland gingen ein, eine deutlich zuneh 
mende Tendenz Ist weiterhin erkennbar. Da Seeleute 
Zeugnisse und Nachweise bei mehreren Dienststel 
len des Bundes und der Länder erhalten, zählt auch 
die korrekte Zusammenführung aller Einzeldaten In 
einer zentralen Datenbank zu den Aufgaben des 
BSH. 
Das BSH selbst hat Im vergangenen Jahr 674 Anfra 
gen an andere Schifffahrtsverwaltungen gerichtet, 
um nach Bestätigung über die Echtheit und Gültig 
keit ausländischer Befähigungszeugnisse und -nach 
welse die International vorgeschriebenen Anerken 
nungsvermerke ausstellen zu können. Deutsche An 
erkennungsvermerke sind für den Dienst auf Schiffen 
unter Bundesflagge erforderlich, wenn Seeleute ein 
Im Ausland erworbenes nautisches, technisches Be- 
fählgungszeugnlss oder Seefunkzeugnis besitzen. 
Fortbildungslehrgänge 
Im Jahr 2002 führte die Sonderstelle für Schiffssiche 
rung In Neustadt/Holstein 11 Fortbildungslehrgänge 
für Führungspersonal der deutschen Handelsschiff 
fahrt und für andere Bedarfsträger auf den Gebieten 
• Brandabwehr 
• Lecksicherung 
• Rettungsdienst
	        
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