Umweltschutz
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Verfolgung von Umweltverstößen
Das BSH verfolgt und ahndet als Ordnungswidrig
keltenbehörde Verstöße der Seeschifffahrt gegen
Internationale Übereinkommen und nationale Vor
schriften zum Schutze der Meeresumwelt, soweit es
sich nicht um Straftaten handelt.
Ordnungswidrigkeiten nach
MARPOL
Der Schwerpunkt lag In der Überwachung der Ein
haltung der Regelungen des Internationalen Überein
kommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe (MARPOL). Nach der Verordnung über
Zuwiderhandlungen gegen MARPOL (MARPOL-OWI-
VO) handelt ordnungswidrig, wer als Verantwortlicher
an Bord eines Seeschiffes Öl-, Ladungs- und Müll
tagebücher nicht ordnungsgemäß führt oder die Eln-
leltvorschrlften des MARPOL-Überelnkommens nicht
beachtet. Zudem werden Illegale Rohrleitungen von
den Ölschlammtanks nach außenbords als Ord
nungswidrigkeit geahndet.
2003 stellten die Wasserschutzpolizeibehörden der
Küstenländer bei Insgesamt 6036 Überprüfungen
von Schiffen In 1533 Lällen Mängel fest. Wegen ge
ringfügiger Verstöße wurden gegen die betroffenen
Kapitäne, Ingenieure und Maschinisten durch die
Wasserschutzpolizei Verwarnungen ausgesprochen,
bei denen z.T. ein Verwarngeld bis zu 35,00 € ver
hängt wurde. 251 Lälle wurden zur weiteren Verfol
gung an das BSH abgegeben.
Bel Schiffen unter ausländischer Llagge wurden 28
Lälle, die nicht In Deutschland geahndet werden
konnten, an den Llaggenstaat zur weiteren Verfol
gung gemeldet.
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Gewässer
verunreinigungen Im Küstenmeer, In der ausschließ
lichen Wirtschaftszone und auf den Seeschifffahrts
straßen (Innere Gewässer). Von der Küstenwache
(Bundesgrenzschutz See, Zoll, Vollzugsorgane der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Llscherelaufslcht
des Bundesamts für Ernährung und Lortwlrtschaft),
der Marine, der Wasserschutzpolizei sowie durch pri
vate Dritte wurden 231 (2002: 269; 2001: 300) Ver
unreinigungen gemeldet. In 32 Lällen konnte der
mutmaßliche Verursacher festgestellt werden. In der
Regel handelte es sich um Ölverschmutzungen; eine
Verschmutzung der Gewässer durch Chemikalien
und Müll wurde nur In wenigen Lällen angezeigt.
Das BSH führte 2003 gegen 125 Betroffene Ordnungswidrigkeiten durch.
Verfahren
Bußgelder
Summe (€)
Einstellungen
Anlage I, Regel 17
(verbotene Rohrleitungen)
34
26
52 475,00
8
Anlage I, Regel 20
(Öltagebuch)
85
83
153 460,00
2
Anlage II
(Ladungstagebuch)
2
0
0,00
2
Anlage V
(Mülltagebuch)
4
3
225,00
1
Gesamt:
125
112
206 160,00
13
Durchschnittliche Bußgeldhöhe
1 841,00