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Full text: Jahresbericht 2003

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Beobachten + Vorhersagen 
Der Ausschuss verständigte sich auf eine Änderung 
der Helsinki-Konvention im Hinblick auf die Verhü 
tung der Meeresverschmutzung durch Schiffsab 
wässer. Er folgte damit einer entsprechenden Ände 
rung von MARPOL 1973/78. Intensiv diskutiert wur 
den Möglichkeiten, die Hafenstaatkontrolle im Ost 
seebereich effektiver zu gestalten. Hierzu sollten zur 
nächsten Sitzung Anfang 2004 Vorschläge unterbrei 
tet werden. Des weiteren wurden Möglichkeiten einer 
Schlepperbegleitung bestimmter Schiffe mit gefähr 
lichen Ladungen in Bereichen der Ostsee erörtert. 
Diskutiert wurde auch, welche zusätzlichen Maßnah 
men zum Schutz der Ostsee eingeführt werden soll 
ten, wenn diese von der IMO als „PSSA“ (Partlcular 
Sensitive Area) ausgewiesen wird. 
Zwischenstaatliche 
Ozeanographische Kommision 
(IOC) der UNESCO 
Deutschland wird in der Zwischenstaatlichen Ozea- 
nographischen Kommission (IOC) durch das BSH 
vertreten. Die deutschen IOC-Aktivitäten werden von 
der Deutschen IOC-Sektion (DIS) koordiniert. Den 
Vorsitz führt das Auswärtige Amt; die Sekretariatsge 
schäfte nimmt das BSH wahr. Das Sekretariat hat 
sich erfolgreich für die Berücksichtigung deutscher 
Vertreter in wichtigen IOC-Gremien eingesetzt. 
Am 23. Juni 2003 traf sich der Exekutivrat (EC) der 
IOC zu seiner 36 Sitzung. Vom 24. Juni bis 4. Juli 
2003 fand in Paris die 22. Vollversammlung statt. Die 
wichtigsten Ergebnisse sind: 
• Die IOC hat einen einheitlichen und umfassenden 
Strategieplan für das Management meereskund- 
licher Daten und Informationen erarbeitet und eine 
eigene Politik zum Austausch ozeanographischer 
Daten verabschiedet; 
• UNEP, die IOC und andere UN-Behörden haben 
die Durchführbarkeit eines koordinierten Prozesses 
zur globalen Feststellung des Meereszustandes 
(GMA) untersucht. Der Exekutivsekretär der IOC 
bereitet für die nächste Sitzung des Exekutivrats 
eine Zusammenfassung der dafür notwendigen 
personellen und finanziellen Ressourcen vor; 
• Die Strukturen und Aufgaben für das GOOS wer 
den in einem Begutachtungsprozess untersucht, 
der Vorschläge für eine effizientere Ausrichtung, 
ein klareres Management und eine bessere 
Außenwirksamkeit bewirken soll; 
• Der Seerechts-Beratungsausschuss (ABE-LOS) 
der IOC erarbeitete Kriterien und Leitlinien für den 
Transfer mariner Technologie. Weiter werden 
Leitlinien für Routinebeobachtungen in den AWZ 
nach Art 247 SRÜ erarbeitet und die nationalen 
Praktiken bei der Genehmigung von Forschungs 
handlungen untersucht.
	        
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