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Offshore-Aktivitäten
Hierzu werden den Antragstellern umfangreiche
Untersuchungsprogramme auferlegt. Im Februar
wurde vom BSH die erste Fortschreibung des
„Standarduntersuchungskonzeptes für die Unter
suchung und Überwachung der Auswirkungen von
Offshore-Wlndenergleanlagen auf die Meeresumwelt“
(StUK) herausgegeben. Das StUK, das unter Mitwir
kung zahlreicher Experten fortentwickelt wurde, setzt
Mindeststandards für Umweltuntersuchungen durch
die Antragsteller. Es gibt den Antragstellern einen
verlässlichen Rahmen über die erforderlichen Unter
suchungen der Schutzgüter Benthos, Fische, Vögel
und Säuger In den verschiedenen Projektphasen
(Basisaufnahme, Bauphase, Betrlebsphase, Rück
bauphase). Vor dem Bau durchgeführte Untersu
chungen (Basisaufnahmen) dienen der Beschrei
bung des Ist-Zustandes und sind wesentlich für die
Bewertung von möglichen Auswirkungen und Verän
derungen In den späteren Projektphasen.
Im August wurde vom BSH unter Mitwirkung zahlrei
cher Experten aus dem In- und Ausland ein weiterer
wichtiger Standard herausgegeben, der Mindestan
forderungen für die geologischen und bautechni
schen Voruntersuchungen für Gründungsarbeiten
von Offshore-WEA-Fundamenten aufstellt. Mit diesem
Standard „Baugrunderkundung“ legt das BSH ver
bindliche und einheitliche Anforderungen für die
Untersuchungen In den einzelnen Projektphasen fest.
Die Vereinheitlichung dient der Rechts- und Investi
tionssicherheit. Bisher gab es nur Standards ver
schiedener Klasslflkatlonsgesellschaften und ein
zelne Fachvorschläge. Die Arbeiten für ein übergrei
fendes standardisiertes Schutz- und Sicherheitskon
zept sind aufgenommen worden und sollen rechtzei
tig vor Errichtung der ersten Anlagen In der AWZ,
mithin Anfang 2005 abgeschlossen werden.
Den Entwicklungsprozess begleiten Forschungspro
jekte des Umweltbundesamtes sowie des Bundes-
mlnlsterlums für Umwelt (z.B. Forschungsplattform
FINO 1, dazu Seite 78). Allerdings können fast alle
möglichen Auswirkungen nur In der Praxis an Im Be
trieb befindlichen Anlagen untersucht werden. Erste
Eindrücke aus den Untersuchungen Im benachbar
ten Ausland werden aufmerksam verfolgt. Weder bei
den schwedischen noch bei den drei dänischen
Vorhaben, die In den letzten beiden Jahren verwirk
licht worden sind, haben sich bisher gravierende
negative Auswirkungen ergeben. Da dies jedoch
noch nicht annähernd als gesicherte Erkenntnis gel
ten kann, wird seitens des BSH ein stufenweiser Auf-
bzw. Ausbau der Anlagenblöcke vorgegeben und
von den meisten Antragstellern auch akzeptiert. Dies
bedeutet, dass In den meisten Verfahren zunächst
nur über Anträge auf Teilerrichtungsgenehmigungen
entschieden werden muss, die kleinere Pilotphasen
des Gesamtprojektes umfassen.
Im letzten Jahr sind auch die Arbeiten an den vom
Gesetzgeber vorgegebenen Steuerungs- und
Planungselementen - Meeresschutzgebiete einer
seits sowie spezielle Nutzungsgebiete für WEA ande
rerseits - aufgenommen worden. Während das BMU
In Vollzug des Netzes NATURA 2000 Verfahren für
die Einrichtung von Meeresschutzgebieten durch
führt, sind vom BSH vier Eignungsgebietsverfahren
für Windenergieanlagen eingeleitet worden, die 2004
Im Rahmen von Behörden-, Verbänden- sowie Öffent-
llchkeltsbetelllgung u.a. In öffentlichen Anhörungs
terminen weiterverfolgt werden.
Rohrleitungen und Kabel
2003 wurde eine weitere Transit-Gasrohrleitung von
der dänischen Förderplattform „Tyra West E“ zur
Plattform „F03-FB-1“ Im niederländischen Sektor der
Nordsee genehmigt. Der Antragsteller spült die
Pipeline auf dem deutschen Festlandsockel entlang
einer ökologisch unbedenklichen Trasse In den
Meeresboden ein. Damit steigt die Zahl der Transit-
Rohrleitungen In der Nordsee auf sechs an.