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Offshore-Aktivitäten
Offshore-Aktivitäten
„Offshore” bedeutet im buchstäblichen Sinn „im
Meer” und wird inzwischen synonym für all die kom
plexen Aktivitäten und Planungen verwendet, die im
Meer vor der Küste eines Landes durchgeführt wer
den. Nach dem Seerechtsübereinkommen der Ver
einten Nationen können Gebiete bis zu 12 Seemei
len (sm) als Hoheitsgebiet beansprucht werden.
Deutschland kann in seiner Ausschließlichen Wirt
schaftszone (AWZ), die sich an diese 12-Seemeilen-
Grenze anschließt, bestimmte souveräne Rechte aus
üben, obwohl die AWZ nicht mehr Hoheitsgebiet ist.
Hierzu gehört die exklusive Nutzung von Boden
schätzen und wirtschaftlichen Zwecken dienende
Anlagen, zum Beispiel Offshore-Windenergieanlagen.
Schon seit langem spielt der Offshore-Bereich eine
zentrale Rolle nicht nur für die traditionellen Nutzun
gen Schifffahrt, Fischerei und Tourismus sondern
auch bei der Rohstoff- und Energiegewinnung: Sand
und Kies, Öl und Gas werden aus dem Meer gewon
nen. Rund 8000 Plattformen sind weltweit im Einsatz.
Mehr als ein Drittel des Bedarfs der Europäischen
Union wird inzwischen durch die Öl- und Gasförde
rung in der Nordsee gedeckt. Auch bei der Suche
nach regenerativen Energien rücken die Meere
immer stärker in unser Blickfeld. Als Teil der Nach
haltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung
zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Ener
gien bis 2010 zu verdoppeln. Dabei soll der Bau von
Windparks in der Nord- und Ostsee einen wichtigen
Beitrag liefern, die Energieversorgung der Bundes
republik Deutschland für die Zukunft auf eine nach
haltige Basis zu stellen.
Zugleich sind Offshore-Windparks nur eine von vielen
Nutzungsarten in Nord- und Ostsee, die miteinander
in Einklang zu bringen sind. Neben der Verlegung
von Seekabeln und Pipelines, Sand- und Kiesentnah
men oder der Erdgasgewinnung sind außerdem
Wellen-, Strömungs- und Meereswärmekraftwerke in
der Diskussion sowie die Weiterentwicklung der mari
nen Agrarwirtschaft (sogen. Marikulturen). Hinzu
kommt eine Vielzahl von Substanzen im Meer, die
zunehmend als essenzielle Grundlage für Pharmazie
und Biotechnologie benötigt werden. Dies zeigt,
dass die traditionellen Nutzungsarten starke Kon
kurrenz bekommen und vielfältige Schutz- und
Nutzungskonflikte zu lösen sind, um ein erfolgreiches
Nebeneinander aller Interessen zu erreichen.
Windenergieanlagen
ln Deutschland ist das BSH nach §2 der Seeanla
genverordnung (SeeAnlV) zuständig für die Geneh
migung von Anlagen - ausgenommen Bohrplattfor
men - in der AWZ von Nord- und Ostsee.
30 Anträge auf Errichtung von Offshore-WEA wurden
seit September 1999 beim BSH gestellt, 2003 gingen
jedoch keine neuen Anträge mehr ein. Dieses Jahr
war insbesondere dadurch geprägt, dass die Phase
des Wettrennens um vermeintlich günstige Standorte
beendet und ein Konsolidierungsprozess auf Seiten
der Antragsteller eingesetzt hat. Bei den planenden
Pionieren der Anfangszeit werden die Ressourcen
knapper, so dass sie sich zunehmend finanzstarke
Partner suchen. Ausländische Energieversorger
(E2/DK; Essent/NL) finden sich nun ebenso auf
Antragstellerseite wie EON und größere Fondgesell
schaften.
Nach einer ersten Genehmigung im November 2001
(PROKON Nord: 12 WEA - 40 km nördlich von
Borkum) und einer zweiten im Dezember 2002
(Butendiek: 80 WEA 34 km westlich von Sylt) wurde
2003 eine Reihe von Verfahren intensiv weitergeführt.
Sechs Projekte wurden nach Vorlage der Umwelt
verträglichkeitsstudie im Rahmen von Erörterungs
terminen behandelt. Für acht weitere Vorhaben sind
bis Ende 2003 entsprechende Unterlagen einge