Prüfen +
Genehmigen
47
von 1097 Seefunkstellen kontrolliert. 665 Magnetkom
passe wurden an Land überprüft. Im Durchschnitt
wurden zwei Mängel pro Bordprüfung festgestellt.
Für die Bundesmarme war das BSH nach Maßgabe
der Marine-Dienstvorschrift tätig; es wurden
• 183 Magnetkompasse geprüft;
• 73 Winkelmessinstrumente geprüft;
• 94 Radaranlagen geprüft;
• 26 ARPA-Anlagen geprüft;
• 266 Kompassregulierungen durchgeführt;
• 116 Deviationsbestimmungen durchgeführt;
• 17 elektrische Regulierungen mit
69 Komponenten durchgeführt.
Auch für die Binnenschifffahrt war das BSH In 24
Fällen tätig: Es wurden elektronische Magnetkom
passe In Einzelprüfungen an Land untersucht, über
den Einbau von Kompassen an Bord der Schiffe
beraten und Magnetkompasse reguliert.
Internationale
Seeschifffahrtsorganisation
stimmte Prüfnormen erarbeitet werden. In den hierfür
zuständigen Internationalen Normungsgremien arbei
tet das BSH In enger Abstimmung mit dem BMVBW
und der Wirtschaft mit.
Auch 2003 hat das BSH Im Rahmen seiner Aufgaben
Intensiv In den Ausschüssen der IMO mitgearbeitet.
So wurden vom Unterausschuss „Sicherheit der
Navigation“ (NAV) u.a. folgende für die Arbeit des
BSH bedeutsame Arbeitsergebnisse erzielt:
• Änderung der Leistungsanforderungen für
Radarreflektoren;
• Richtlinien für den operationeilen Betrieb von AIS
an Bord;
• Empfehlungen für funktionale Anforderungen an
Weitbereichsüberwachungssysteme;
• Abschlussstudie sowie Entwurf von Leistungs
normen für vereinfachte Schiffsdatenschreiber zur
Nachrüstung auf älteren Schiffen verbunden mit
einem Vorschlag zur Änderung des SOLAS-Über-
elnkommens hinsichtlich einer entsprechenden
Nachrüstungspflicht.
Die IMO legt für Navlgatlons- und Funkausrüstungen
Leistungsanforderungen fest. Je Gerät müssen be-