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Full text: Jahresbericht 2003

Prüfen + 
Genehmigen 
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Ausrüstungen - Testen, Prüfen und Genehmigen 
Die Sicherheit auf dem Wasser hängt wesentlich vom 
zuverlässigen Funktionieren der Navigations- und 
Funkausrüstung an Bord ab, genauso wie auch von 
der reibungslosen Kommunikation der Schiffe unter 
einander sowie der Zusammenarbeit der Verkehrs 
zentralen an Land mit der Schifffahrt. Durch eine gut 
funktionierende Ausrüstung, die den Menschen bei 
der Schiffsführung unterstützt, können Schiffsunfälle, 
wie Kollisionen und Grundberührungen, eher vermie 
den werden. 
Das BSH ist in Deutschland nach dem Seeaufgaben 
gesetz zuständig für die Zulassung und Besichtigung 
von Navigations- und Funkausrüstungen sowie be 
stimmter Rettungsmittel und ist Benannte Stelle der 
EU für Konformitätsbewertungsverfahren. Im Rahmen 
der IMO und der internationalen Normungsgremien 
arbeitet das BSH konsequent an der Entwicklung 
und Ein-führung modernster Navigationstechnik mit. 
Arbeit als Benannte Stelle der EU 
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist 
nach der europäischen Richtlinie 96/98/EG über 
Schiffsausrüstung die gegenseitige Anerkennung von 
EG-Baumusterprüfungen und Zulassungen einge 
führt. Als in Deutschland zuständige Benannte Stelle 
der Europäischen Union führt das BSH EG-Konfor- 
mitätsbewertungsverfahren im Rahmen der o. g. 
Richtlinie an Navigations- und Funkausrüstung durch, 
d.h. Baumusterprüfungen und Zulassungen. In die 
sem Zusammenhang werden auch Qualitätssiche 
rungssysteme von Herstellern begutachtet und zuge 
lassen. 
Zur ständigen Verbesserung und Aktualisierung der 
Richtlinie arbeitet das BSH in den Organisationen der 
EU-Kommission mit. Vertreten ist das BSH auch in 
der MarED-Gruppe (Marine Equipment Directive) der 
Benannten Stellen, die für eine harmonisierte Anwen 
dung der Richtlinie eintritt. Einen Schwerpunkt bildet 
hierbei die Arbeitsgruppe Navigationsausrüstung, die 
unter dem Vorsitz des BSH steht. Die MarED-Gruppe 
sorgt dafür, dass die Liste der zulassungspflichtigen 
Schiffsausrüstung und die jeweiligen 
Leistungsanforderungen der EG-Richtlinie kontinuier 
lich aktualisiert werden, so dass für Geräteneuent 
wicklungen wie AIS (Universal Shipborne Automatic 
Identification System), VDR (Voyage Data Recorder) 
und ECDIS auch europäische Zulassungen erteilt 
werden können. 
Baumusterzulassungen 
Das BSH-Prüflabor gilt als eine der führenden Stellen 
für die Zulassung neuer Navigations- und Funkaus 
rüstungen, denn es gibt kaum akkreditierte Prüflabo 
ratorien mit einer vergleichbaren technischen Band 
breite. Nicht zuletzt durch die Mitarbeit in den inter 
nationalen Normungsgremien (IEC, ISO, ETSI) kann 
das BSH zeitnah Testverfahren entwickeln und 
Prüfungen auch für neue und innovative Geräte und 
Systeme anbieten. 
Die vom BSH durchgeführten Geräteprüfungen sind 
international anerkannt. So werden die Prüfungen für 
AIS (Universal Shipborne Automatic Identification 
System) und VDR (Voyage Data Recorder) aufgrund 
einer speziellen Anerkennung des BSH-Labors durch 
die United States Coast Guard direkt ohne weitere 
Tests in den USA anerkannt. 
An Baumustern von Navigations- und funktechni 
scher Ausrüstung wurden zugelassen: 
Anzahl der Ausrüstungen 
12 AIS-Bordsysteme 
2 Bahnführungssysteme 
3 Echolotanlagen
	        
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