Partner der Seeschifffahrt
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einer einheitlichen Umsetzung auch der Durchset
zung, Kontrolle und gegebenenfalls Sanktionierung.
Um die Dienstleistungen Im Bereich der STCW-Rege-
lungen zu verbessern, hat das BSH 2003 die ent
sprechenden Arbeiten In einer neuen Organisations
einheit konzentriert. Von dieser wurden im Berichts
jahr über 9 200 Telefonauskünfte erteilt, hinzu kamen
Hunderte von E-Mails.
Um die Sicherheit für Fahrgastschiffe, Fähren und
Tankschiffe weiter zu erhöhen, müssen Seeleute an
Fortbildungskursen teilnehmen, wo sie entspre
chende Befähigungsnachweise erwerben. 286 See
leuten konnten solche Befähigungsnachweise ausge
stellt werden.
552 Seeleute haben beim BSH nachgewiesen,
dass sie die Voraussetzungen an der Teilnahme von
Brücken- und/oder Maschinenwache erfüllen.
Über 550 nautische Offiziere haben Ihre fachliche
Eignung zur Ausübung des Seefunkdienstes nachge
wiesen und ein entsprechendes Seefunkzeugnis er
worben.
Zur Prüfung der Echtheit und Gültigkeit von Zeugnis
sen und Nachweisen können nach dem STCW-Über-
elnkommen In- und ausländische Schifffahrtsverwal
tungen und Schifffahrtsunternehmen Informationen
bei den ausstellenden Staaten einholen. In Deutsch
land ist das BSH die zuständige Ansprechstelle und
führt ein zentrales elektronisches Verzeichnis aller
hierzulande ausgestellten Befähigungszeugnisse und
-nachweise. Da Seeleute Zeugnisse und Nachweise
bei mehreren Dienststellen des Bundes und der Län-
der erhalten, zählt auch die korrekte Zusammenfüh
rung aller Einzeldaten in einer zentralen Datenbank
zu den Aufgaben des BSH. Bis zum Ende des Jah
res 2003 waren knapp 60 000 Befähigungszeugnisse
und -nachweise registriert. Über 1 490 Anfragen aus
dem In- und Ausland gingen ein, wobei sich weiter
hin eine deutlich zunehmende Tendenz abzeichnet.
Vermutlich erkennen viele Beteiligte dieses Verfahren
Inzwischen als geeignetes Instrumentarium, um
betrügerische Zeugnisse und Nachweise aufzuspü
ren. Das BSH hat Im vergangenen Jahr 240 Anfragen
an andere Schlfffahrtsverwaltungen gerichtet, um
nach Bestätigung über die Echtheit und Gültigkeit
ausländischer Befähigungszeugnisse und -nach
weise die International vorgeschriebenen Anerken
nungsvermerke auszustellen.
Des Weiteren stellt das BSH in Einzelfällen fest, ob
die fachlichen Voraussetzungen zum Erwerb von
Befähigungszeugnissen auch abweichend vom vor
geschriebenen Ausbildungsgang erfüllt werden. Zur
Förderung des seemännischen Nachwuchses hat
das BSH Anfang 2003 mit dem Marineamt eine Ver
einbarung gezeichnet, In der festgelegt worden ist,
welche Ausbildungen, Prüfungen und Verwendungen
in der Deutschen Marine für den Erwerb von Befä
higungszeugnissen, -nachweisen und Seefunkzeug
nissen der Kauffahrteischifffahrt anerkannt werden.
Fortbildungslehrgänge
Die Sonderstelle für Schiffsicherung (SfS) In Neu-
stadt/Holsteln führt Fortblldungslehrgänge für Füh
rungspersonal In der Seeschifffahrt durch. Das Ange
bot richtet sich vor allem an Patentinhaber der Han
delsschifffahrt, aber auch an Besatzungen der
Schadstoffunfall-Bekämpfungs-Schiffe des Bundes
sowie - Im Rahmen der Aufgaben des Havariekom
mandos - an Feuerwehrleute der Küstenfeuerwehren.
2003 wurde erstmalig auch für die Neumayer-Station
In der Antarktis eine Überwinterungsgruppe fortge
bildet.
Die SfS-Lehrgänge, zu denen ein praxisnaher theore
tischer Unterricht und realistische Übungsszenarien
gehören, betreffen eine Vielzahl sicherheitsrelevanter
Themen, unter anderem Brandabwehr, Lecksiche