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Full text: Jahresbericht 2003

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Partner der Seeschifffahrt 
Maßnahmen ergriffen worden. Auf europäischer 
Ebene sind die Regelungen durch eine Verordnung 
des Europäischen Parlaments und des Rates umge 
setzt worden. 
Als weitere Maßnahme hat der „Schiffssicherheits 
ausschuss“ (MSC) der IMO 2003 geänderte Leis 
tungsnormen für Schiffssicherheitsalarmsysteme 
(Ship Security Alert Systems) angenommen, die 
ebenfalls ab 1.7.2004 anzuwenden sind. Die Aus 
rüstungspflicht mit AIS wurde vorgezogen, so dass 
alle Schiffe ab einer BRZ von 300 spätestens bis zum 
31.12. 2004 mit AIS ausgerüstet sein müssen. 
Das BSH Ist an der Umsetzung dieses Massnahmen 
paketes beteiligt und hat umfassende Aufgaben für 
die unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe über 
nommen. Ein speziell für dieses neue Aufgabenge 
biet eingerichteter Aufbaustab schaffte 2003 wesent 
liche Voraussetzungen dafür, dass die notwendigen 
Maßnahmen termingerecht greifen können: 
• Um ein einheitliches Prüfverfahren zu gewähr 
leisten, wurden gemeinsam mit dem Verband 
Deutscher Reeder für die Risikobewertung der 
Schiffe Standardverfahren und Musterpläne 
entwickelt; 
• Die Ausbildungslehrgänge zum Beauftragten für 
die Gefahrenabwehr an Bord und in Reedereien 
sollen einem einheitlichen Qualltätsstandard ent 
sprechen. Das BSH überprüfte 10 Kurse, denen 
die Übereinstimmung mit den neuen Vorschriften 
bescheinigt wurde; 
• Überprüfungen an Bord erfolgen durch Klassl- 
flkatlonsgesellschaften, die das BSH als aner 
kannte Stellen zur Gefahrenabwehr (Recognlzed 
Security Organisation, RSO) anerkannt hat. 
Mit vier Klasslflkatlonsgesellschaften hat das BSH 
entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen; 
• Noch 2003 wurden bereits 10 Gefahrenabwehr 
pläne genehmigt und sogar ein erstes Inter 
national gültiges ISSC-Zeugnis dem Kreuzfahrt 
schiff DEUTSCHLAND erteilt; 
• Außerdem arbeitet das BSH in nationalen und 
Internationalen Gremien mit, in denen die praxis- 
gerechte Umsetzung der Elnzelmaßnahmen ab 
gestimmt wird. Daneben wird das BMVBW bei der 
Erstellung der notwendigen Gesetzentwürfe und 
Verordnungen unterstützt. 
Zeugnisse und Nachweise für 
Seeleute 
Der Mensch spielt Im Rahmen der Schiffssicherheit 
eine entscheidende Rolle. Es gibt Untersuchungen, 
dass in bis zu 80 Prozent aller Seeunfälle mensch 
liche Unzulänglichkeiten zumindest mitursächlich 
sind. Die IMO hat daher mit dem 1995 überarbeite 
ten Internationalen Übereinkommen über Normen für 
die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeug 
nissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW- 
Übereinkommen: Standards of Training, Certification 
and Watchkeeping for Seafarers) u.a. Mindeststan 
dards für die Qualifizierung der Seeleute sowie für 
die Erteilung von Befähigungszeugnissen festgelegt. 
Diese international gültigen Regelungen sind von 
allen EU-Staaten umgesetzt worden und sollen durch 
Qualitätssicherung in den Ausbildungsstätten, verein 
heitlichten Zeugnisinhalten, Überprüfungsregelungen 
und Auskunftsstellen in den einzelnen Staaten dazu 
beitragen, die Sicherheit der Seeschifffahrt durch 
kompetentes Personal weiter zu erhöhen. Die Rege 
lungen können eine bessere Kontrolle der Befähi 
gungszeugnisse und -nachweise sowie der Seefunk 
zeugnisse durch die Hafenstaaten ermöglichen. 
Damit Internationale Vereinbarungen ihre beabsich 
tigte Wirkung entfalten können, bedarf es neben
	        
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