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Partner der Seeschifffahrt
Maßnahmen ergriffen worden. Auf europäischer
Ebene sind die Regelungen durch eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates umge
setzt worden.
Als weitere Maßnahme hat der „Schiffssicherheits
ausschuss“ (MSC) der IMO 2003 geänderte Leis
tungsnormen für Schiffssicherheitsalarmsysteme
(Ship Security Alert Systems) angenommen, die
ebenfalls ab 1.7.2004 anzuwenden sind. Die Aus
rüstungspflicht mit AIS wurde vorgezogen, so dass
alle Schiffe ab einer BRZ von 300 spätestens bis zum
31.12. 2004 mit AIS ausgerüstet sein müssen.
Das BSH Ist an der Umsetzung dieses Massnahmen
paketes beteiligt und hat umfassende Aufgaben für
die unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe über
nommen. Ein speziell für dieses neue Aufgabenge
biet eingerichteter Aufbaustab schaffte 2003 wesent
liche Voraussetzungen dafür, dass die notwendigen
Maßnahmen termingerecht greifen können:
• Um ein einheitliches Prüfverfahren zu gewähr
leisten, wurden gemeinsam mit dem Verband
Deutscher Reeder für die Risikobewertung der
Schiffe Standardverfahren und Musterpläne
entwickelt;
• Die Ausbildungslehrgänge zum Beauftragten für
die Gefahrenabwehr an Bord und in Reedereien
sollen einem einheitlichen Qualltätsstandard ent
sprechen. Das BSH überprüfte 10 Kurse, denen
die Übereinstimmung mit den neuen Vorschriften
bescheinigt wurde;
• Überprüfungen an Bord erfolgen durch Klassl-
flkatlonsgesellschaften, die das BSH als aner
kannte Stellen zur Gefahrenabwehr (Recognlzed
Security Organisation, RSO) anerkannt hat.
Mit vier Klasslflkatlonsgesellschaften hat das BSH
entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen;
• Noch 2003 wurden bereits 10 Gefahrenabwehr
pläne genehmigt und sogar ein erstes Inter
national gültiges ISSC-Zeugnis dem Kreuzfahrt
schiff DEUTSCHLAND erteilt;
• Außerdem arbeitet das BSH in nationalen und
Internationalen Gremien mit, in denen die praxis-
gerechte Umsetzung der Elnzelmaßnahmen ab
gestimmt wird. Daneben wird das BMVBW bei der
Erstellung der notwendigen Gesetzentwürfe und
Verordnungen unterstützt.
Zeugnisse und Nachweise für
Seeleute
Der Mensch spielt Im Rahmen der Schiffssicherheit
eine entscheidende Rolle. Es gibt Untersuchungen,
dass in bis zu 80 Prozent aller Seeunfälle mensch
liche Unzulänglichkeiten zumindest mitursächlich
sind. Die IMO hat daher mit dem 1995 überarbeite
ten Internationalen Übereinkommen über Normen für
die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeug
nissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-
Übereinkommen: Standards of Training, Certification
and Watchkeeping for Seafarers) u.a. Mindeststan
dards für die Qualifizierung der Seeleute sowie für
die Erteilung von Befähigungszeugnissen festgelegt.
Diese international gültigen Regelungen sind von
allen EU-Staaten umgesetzt worden und sollen durch
Qualitätssicherung in den Ausbildungsstätten, verein
heitlichten Zeugnisinhalten, Überprüfungsregelungen
und Auskunftsstellen in den einzelnen Staaten dazu
beitragen, die Sicherheit der Seeschifffahrt durch
kompetentes Personal weiter zu erhöhen. Die Rege
lungen können eine bessere Kontrolle der Befähi
gungszeugnisse und -nachweise sowie der Seefunk
zeugnisse durch die Hafenstaaten ermöglichen.
Damit Internationale Vereinbarungen ihre beabsich
tigte Wirkung entfalten können, bedarf es neben