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Umweltschutz
Verfolgung von Umweltverstößen
Das BSH verfolgt und ahndet als Ordnungswidrig
keltenbehörde Verstöße der Seeschifffahrt gegen
Internationale Übereinkommen und nationale Vor
schriften zum Schutze der Meeresumwelt, soweit es
sich nicht um Straftaten handelt.
Ordnungswidrigkeiten nach
MARPOL
Der Schwerpunkt lag In der Überwachung der Ein
haltung der Regelungen des Internationalen Überein
kommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe (MARPOL). Nach der Verordnung über
Zuwiderhandlungen gegen MARPOL (MARPOL-OWI-
VO) handelt ordnungswidrig, wer als Verantwortlicher
an Bord eines Seeschiffes Öl-, Ladungs- und Müll
tagebücher nicht ordnungsgemäß führt oder die Ein
leitvorschriften des MARPOL-Überelnkommens nicht
beachtet. Zudem werden Illegale Rohrleitungen von
den Ölschlammtanks nach außenbords als Ord
nungswidrigkeit geahndet.
2004 stellten die Wasserschutzpollzelbehörden der
Küstenländer bei Insgesamt 7 410 Überprüfungen
von Schiffen In 1 440 Lällen Mängel fest. Wegen ge
ringfügiger Verstöße wurden gegen die betroffenen
Kapitäne, Ingenieure und Maschinisten durch die
Wasserschutzpollzel Verwarnungen ausgesprochen,
bei denen z.T. ein Verwarngeld bis zu 35,00 € ver
hängt wurde. 183 Lälle wurden zur weiteren Verfol
gung an das BSH abgegeben.
Bel Schiffen unter ausländischer Llagge wurden 21
Lälle, die nicht In Deutschland geahndet werden
konnten, an den Llaggenstaat zur weiteren Verfol
gung gemeldet.
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Gewässer
verunreinigungen Im Küstenmeer, In der ausschließ
lichen Wirtschaftszone und auf den Seeschifffahrts
straßen (Innere Gewässer). Von der Küstenwache
(Bundesgrenzschutz See, Zoll, Vollzugsorgane der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Llscherelaufslcht
des Bundesamts für Ernährung und Lorstwlrtschaft),
der Marine, der Wasserschutzpolizei sowie durch pri
vate Dritte wurden 210 (2003: 231; 2002: 269) Ver
unreinigungen gemeldet. In 15 Lällen konnte der
mutmaßliche Verursacher festgestellt werden. In der
Regel handelte es sich um Ölverschmutzungen; eine
Verschmutzung der Gewässer durch Chemikalien
und Müll wurde nur In wenigen Lällen angezeigt.
Das BSH führte 2004 gegen 161 Betroffene Ordnungswidrigkeiten durch
Verfahren
Bußgelder
Summe (€)
Einstellungen
Anlage I, Regel 17
(verbotene Rohrleitungen)
25
19
21 150,00
6
Anlage I, Regel 20
(Öltagebuch)
121
109
145 593,00
12
Anlage II
(Ladungstagebuch)
5
2
600,00
3
Anlage V
(Mülltagebuch)
10
9
1 036,00
1
Gesamt:
161
139
168 379,00
22
Durchschnittliche Bußgeldhöhe
1 211,00€