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Full text: Jahresbericht 2004

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Umweltschutz 
Verfolgung von Umweltverstößen 
Das BSH verfolgt und ahndet als Ordnungswidrig 
keltenbehörde Verstöße der Seeschifffahrt gegen 
Internationale Übereinkommen und nationale Vor 
schriften zum Schutze der Meeresumwelt, soweit es 
sich nicht um Straftaten handelt. 
Ordnungswidrigkeiten nach 
MARPOL 
Der Schwerpunkt lag In der Überwachung der Ein 
haltung der Regelungen des Internationalen Überein 
kommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung 
durch Schiffe (MARPOL). Nach der Verordnung über 
Zuwiderhandlungen gegen MARPOL (MARPOL-OWI- 
VO) handelt ordnungswidrig, wer als Verantwortlicher 
an Bord eines Seeschiffes Öl-, Ladungs- und Müll 
tagebücher nicht ordnungsgemäß führt oder die Ein 
leitvorschriften des MARPOL-Überelnkommens nicht 
beachtet. Zudem werden Illegale Rohrleitungen von 
den Ölschlammtanks nach außenbords als Ord 
nungswidrigkeit geahndet. 
2004 stellten die Wasserschutzpollzelbehörden der 
Küstenländer bei Insgesamt 7 410 Überprüfungen 
von Schiffen In 1 440 Lällen Mängel fest. Wegen ge 
ringfügiger Verstöße wurden gegen die betroffenen 
Kapitäne, Ingenieure und Maschinisten durch die 
Wasserschutzpollzel Verwarnungen ausgesprochen, 
bei denen z.T. ein Verwarngeld bis zu 35,00 € ver 
hängt wurde. 183 Lälle wurden zur weiteren Verfol 
gung an das BSH abgegeben. 
Bel Schiffen unter ausländischer Llagge wurden 21 
Lälle, die nicht In Deutschland geahndet werden 
konnten, an den Llaggenstaat zur weiteren Verfol 
gung gemeldet. 
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Gewässer 
verunreinigungen Im Küstenmeer, In der ausschließ 
lichen Wirtschaftszone und auf den Seeschifffahrts 
straßen (Innere Gewässer). Von der Küstenwache 
(Bundesgrenzschutz See, Zoll, Vollzugsorgane der 
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Llscherelaufslcht 
des Bundesamts für Ernährung und Lorstwlrtschaft), 
der Marine, der Wasserschutzpolizei sowie durch pri 
vate Dritte wurden 210 (2003: 231; 2002: 269) Ver 
unreinigungen gemeldet. In 15 Lällen konnte der 
mutmaßliche Verursacher festgestellt werden. In der 
Regel handelte es sich um Ölverschmutzungen; eine 
Verschmutzung der Gewässer durch Chemikalien 
und Müll wurde nur In wenigen Lällen angezeigt. 
Das BSH führte 2004 gegen 161 Betroffene Ordnungswidrigkeiten durch 
Verfahren 
Bußgelder 
Summe (€) 
Einstellungen 
Anlage I, Regel 17 
(verbotene Rohrleitungen) 
25 
19 
21 150,00 
6 
Anlage I, Regel 20 
(Öltagebuch) 
121 
109 
145 593,00 
12 
Anlage II 
(Ladungstagebuch) 
5 
2 
600,00 
3 
Anlage V 
(Mülltagebuch) 
10 
9 
1 036,00 
1 
Gesamt: 
161 
139 
168 379,00 
22 
Durchschnittliche Bußgeldhöhe 
1 211,00€
	        
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