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Prüfen + Genehmigen
land zuständigen Schifffahrtszeichenverwaltung
(Northern Lighthouse Board) durchgeführt.
Planprüfungen und Prüfungen
an Bord
Zur Vorbereitung von Schiffsneubauten, bei Um
rüstungen, Nachrüstungen und Rückflaggungen wur
den vom BSH 649 Planprüfungen für die Anbringung
der Schallsignalanlagen, Navigationslichter und
Manöversignalanlagen sowie für die Aufstellung von
Navigations- und Funkausrüstungen durchgeführt; für
63 Schiffe wurden Genehmigungen für die Anbrin
gung und Aufstellung von Ausrüstung nach den Kolli
sionsverhütungsregeln (KVR) erteilt.
Mitte 2004 wurde das System zur Beauftragung und
Anerkennung von natürlichen und juristischen Perso
nen durch die neuen „Bedingungen für die Anerken
nung als Einrichtung zur Durchführung von Besichti
gungen und Laboreinzelprüfungen im Auftrag des
BSH“ abgelöst. Damit können an Bord deutscher
Seeschiffe die Prüfungen des korrekten Einbaus und
die einwandfreie Funktion von Navigationsausrüstun
gen nicht nur von Besichtigern des BSH, sondern
auch von „Anerkannten Einrichtungen“ durchgeführt
werden. Die Funktionsprüfung der Funkausrüstung
wird weiterhin nur durch Besichtiger des BSH durch
geführt.
2004 hat das BSH über 1300 Anträge von Reede
reien zu Besichtigungen von Navigations- und Funk
ausrüstungen auf Handelsschiffen abgearbeitet. Hier
bei wurden insgesamt 24 342 Ausrüstungsgegen
stände geprüft. Mit wenigen Ausnahmen kann fest
gestellt werden, dass der Standard der Navigations
und Funkausrüstungen auf deutschen Schiffen her
vorragend ist. Für die Bundesmarine prüfte bzw. re
gulierte das BSH nach Maßgabe der Marine-Dienst
vorschrift weitere 768 Einzelgeräte.
Anzahl der Genehmigungen
557
Anlagen nach Kollisions-Verhütungs-
Regeln (KVR)
3 878
Ortungsfunkanlagen
1331
andere Navigationsausrüstung ohne
Ortungsfunkanlagen
7
Peilfunkanlagen
5 007
UKW-Sprechfunkgeräte
(tragbar oder stationär)
13 562
andere Funkanlagen und Zusatzgeräte
Auch für die Binnenschifffahrt war das BSH in 32 Fäl
len tätig, teils beratend z.B. beim Einbau von Kom
passen oder im Bereich der Regulierung von Mag
netkompassen. 75 elektronische Magnetkompasse
wurden in Einzelprüfungen an Land untersucht.
Internationale
Seeschifffahrtsorganisation
2004 beteiligte sich das BSH an der 50. Sitzung des
Unterausschusses „Sicherheit der Navigation“ (NAV)
sowie der 78. und 79. Sitzung des Schiffssicherheits
ausschusses (MSC) der IMO. Für die Arbeit des BSH
konnten 2004 bedeutsame Arbeitsergebnisse erzielt
werden:
• Änderung der SOLAS-Kapitel III (Rettungsmittel),
IV (Funkkommunikation) und V (Sicherheit der
Navigation);
• Änderung des Codes für Hochgeschwindigkeits
fahrzeuge (HSC-Code);
• Erarbeitung neuer IMO-Leistungsnormen für
vereinfachte Schiffsdatenschreiber (S-VDR) und
von IMO-Leistungsnormen für die Darstellung
von Navigationsinformationen auf Anzeigebild
schirmen;
• Überarbeitung der IMO-Leistungsnormen für
Radaranlagen und der IMO-Leistungsnormen für
Radarreflektoren.