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Full text: Jahresbericht 2004

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Prüfen + Genehmigen 
land zuständigen Schifffahrtszeichenverwaltung 
(Northern Lighthouse Board) durchgeführt. 
Planprüfungen und Prüfungen 
an Bord 
Zur Vorbereitung von Schiffsneubauten, bei Um 
rüstungen, Nachrüstungen und Rückflaggungen wur 
den vom BSH 649 Planprüfungen für die Anbringung 
der Schallsignalanlagen, Navigationslichter und 
Manöversignalanlagen sowie für die Aufstellung von 
Navigations- und Funkausrüstungen durchgeführt; für 
63 Schiffe wurden Genehmigungen für die Anbrin 
gung und Aufstellung von Ausrüstung nach den Kolli 
sionsverhütungsregeln (KVR) erteilt. 
Mitte 2004 wurde das System zur Beauftragung und 
Anerkennung von natürlichen und juristischen Perso 
nen durch die neuen „Bedingungen für die Anerken 
nung als Einrichtung zur Durchführung von Besichti 
gungen und Laboreinzelprüfungen im Auftrag des 
BSH“ abgelöst. Damit können an Bord deutscher 
Seeschiffe die Prüfungen des korrekten Einbaus und 
die einwandfreie Funktion von Navigationsausrüstun 
gen nicht nur von Besichtigern des BSH, sondern 
auch von „Anerkannten Einrichtungen“ durchgeführt 
werden. Die Funktionsprüfung der Funkausrüstung 
wird weiterhin nur durch Besichtiger des BSH durch 
geführt. 
2004 hat das BSH über 1300 Anträge von Reede 
reien zu Besichtigungen von Navigations- und Funk 
ausrüstungen auf Handelsschiffen abgearbeitet. Hier 
bei wurden insgesamt 24 342 Ausrüstungsgegen 
stände geprüft. Mit wenigen Ausnahmen kann fest 
gestellt werden, dass der Standard der Navigations 
und Funkausrüstungen auf deutschen Schiffen her 
vorragend ist. Für die Bundesmarine prüfte bzw. re 
gulierte das BSH nach Maßgabe der Marine-Dienst 
vorschrift weitere 768 Einzelgeräte. 
Anzahl der Genehmigungen 
557 
Anlagen nach Kollisions-Verhütungs- 
Regeln (KVR) 
3 878 
Ortungsfunkanlagen 
1331 
andere Navigationsausrüstung ohne 
Ortungsfunkanlagen 
7 
Peilfunkanlagen 
5 007 
UKW-Sprechfunkgeräte 
(tragbar oder stationär) 
13 562 
andere Funkanlagen und Zusatzgeräte 
Auch für die Binnenschifffahrt war das BSH in 32 Fäl 
len tätig, teils beratend z.B. beim Einbau von Kom 
passen oder im Bereich der Regulierung von Mag 
netkompassen. 75 elektronische Magnetkompasse 
wurden in Einzelprüfungen an Land untersucht. 
Internationale 
Seeschifffahrtsorganisation 
2004 beteiligte sich das BSH an der 50. Sitzung des 
Unterausschusses „Sicherheit der Navigation“ (NAV) 
sowie der 78. und 79. Sitzung des Schiffssicherheits 
ausschusses (MSC) der IMO. Für die Arbeit des BSH 
konnten 2004 bedeutsame Arbeitsergebnisse erzielt 
werden: 
• Änderung der SOLAS-Kapitel III (Rettungsmittel), 
IV (Funkkommunikation) und V (Sicherheit der 
Navigation); 
• Änderung des Codes für Hochgeschwindigkeits 
fahrzeuge (HSC-Code); 
• Erarbeitung neuer IMO-Leistungsnormen für 
vereinfachte Schiffsdatenschreiber (S-VDR) und 
von IMO-Leistungsnormen für die Darstellung 
von Navigationsinformationen auf Anzeigebild 
schirmen; 
• Überarbeitung der IMO-Leistungsnormen für 
Radaranlagen und der IMO-Leistungsnormen für 
Radarreflektoren.
	        
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