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Full text: Jahresbericht 2004

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Prüfen + Genehmigen 
Navigationsausrüstungen 
Die Sicherheit auf See hängt wesentlich vom zuver 
lässigen Funktionieren der Navigations- und Funk 
ausrüstung an Bord ab, genauso wie auch von der 
reibungslosen Kommunikation der Schiffe untereinan 
der sowie der Zusammenarbeit der Verkehrszentra 
len an Land mit der Schifffahrt. Durch eine gut funk 
tionierende Ausrüstung, die den Menschen bei der 
Schiffsführung unterstützt, können Schiffsunfälle, wie 
Kollisionen und Grundberührungen, eher vermieden 
werden. 
Das BSH ist in Deutschland nach dem Seeaufgaben 
gesetz zuständig für die Zulassung und Besichtigung 
von Navigations- und Funkausrüstungen sowie be 
stimmter Rettungsmittel und ist Benannte Stelle der 
EU für Konformitätsbewertungsverfahren. Im Rahmen 
der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) 
und der internationalen Normungsgremien arbeitet 
das BSH in den entsprechenden Ausschüssen und 
Unterausschüssen konsequent an der Entwicklung 
und Einführung modernster Navigationstechnik mit. 
Hierbei setzt sich das BSH besonders dafür ein, die 
Sicherheit in der Seeschifffahrt auch durch Re 
gelungsvereinfachung und Berücksichtigung der 
„human elements“ voranzutreiben. 
Arbeit als Benannte Stelle der EU 
Als in Deutschland zuständige Benannte Stelle der 
Europäischen Union führt das BSH EG-Konformitäts- 
bewertungsverfahren im Rahmen der europäischen 
Richtlinie 96/98/EG für Navigations- und Funkaus 
rüstungen durch, d.h. Baumusterprüfungen und 
Zulassungen. Um die so geprüften Geräte auf den 
Markt zu bringen, müssen die Hersteller auch die 
gleichbleibende Qualität ihrer Produkte nachweisen. 
In diesem Zusammenhang werden Qualitätssiche 
rungssysteme von Herstellern vor Ort begutachtet 
und zugelassen. 
2004 nahmen 31 Hersteller von Navigations- und 
Funkausrüstungen die Dienstleistungen des BSH bei 
der Zertifizierung und Überwachung von Qualitäts 
sicherungsystemen in Anspruch. Dies ist gegenüber 
2003 eine Steigerung um etwa 50 Prozent. Über 150 
EG-Zulassungen für Qualitätssicherungssysteme 
wurden erteilt. 
Zwischen der EU und den USA wurde 2004 das 
MRA-Abkommen (Mutual Recognition Agreement) 
abgeschlossen, das die gegenseitige Anerkennung 
der Zulassung von wichtigen Navigationsgeräten 
regelt. Damit sind für in Europa zugelassene Ausrüs 
tungen keine erneuten aufwändigen Zulassungsver 
fahren in den USA mehr erforderlich. Die jeweiligen 
Urkunden werden auf Antrag der Hersteller mit einer 
amerikanischen Zulassungsnummer versehen. Mit 
dieser Anerkennung, die auf Gegenseitigkeit beruht, 
wird der Kurs der Entbürokratisierung im Interesse 
der Schifffahrt und Gerätehersteller weiter fortgesetzt, 
den das BSH bereits vor zwei Jahren im Wege einer 
direkt mit der US Coast Guard geschlossenen Verein 
barung eingeschlagen hatte. 
Zur ständigen Verbesserung und Aktualisierung der 
Richtlinie arbeitet das BSH in den Organisationen der 
Europäischen Kommission mit. Vertreten ist das BSH 
in der MarED-Gruppe (Marine Equipment Directive) 
der Benannten Stellen, die für eine harmonisierte An 
wendung der Richtlinie eintritt. Einen Schwerpunkt 
bildet hierbei die Arbeitsgruppe Navigationsaus 
rüstung, die unter dem Vorsitz des BSH steht. Die 
MarED-Gruppe sorgt dafür, dass die Liste der zulas 
sungspflichtigen Schiffsausrüstung und die jeweili 
gen Leistungsanforderungen der EG-Richtlinie konti 
nuierlich aktualisiert werden. 
Baumusterzulassungen 
Das BSH-Prüflabor gilt als eine der führenden Stellen 
für die Zulassung neuer Navigations- und Funkaus
	        
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