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Prüfen + Genehmigen
Navigationsausrüstungen
Die Sicherheit auf See hängt wesentlich vom zuver
lässigen Funktionieren der Navigations- und Funk
ausrüstung an Bord ab, genauso wie auch von der
reibungslosen Kommunikation der Schiffe untereinan
der sowie der Zusammenarbeit der Verkehrszentra
len an Land mit der Schifffahrt. Durch eine gut funk
tionierende Ausrüstung, die den Menschen bei der
Schiffsführung unterstützt, können Schiffsunfälle, wie
Kollisionen und Grundberührungen, eher vermieden
werden.
Das BSH ist in Deutschland nach dem Seeaufgaben
gesetz zuständig für die Zulassung und Besichtigung
von Navigations- und Funkausrüstungen sowie be
stimmter Rettungsmittel und ist Benannte Stelle der
EU für Konformitätsbewertungsverfahren. Im Rahmen
der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO)
und der internationalen Normungsgremien arbeitet
das BSH in den entsprechenden Ausschüssen und
Unterausschüssen konsequent an der Entwicklung
und Einführung modernster Navigationstechnik mit.
Hierbei setzt sich das BSH besonders dafür ein, die
Sicherheit in der Seeschifffahrt auch durch Re
gelungsvereinfachung und Berücksichtigung der
„human elements“ voranzutreiben.
Arbeit als Benannte Stelle der EU
Als in Deutschland zuständige Benannte Stelle der
Europäischen Union führt das BSH EG-Konformitäts-
bewertungsverfahren im Rahmen der europäischen
Richtlinie 96/98/EG für Navigations- und Funkaus
rüstungen durch, d.h. Baumusterprüfungen und
Zulassungen. Um die so geprüften Geräte auf den
Markt zu bringen, müssen die Hersteller auch die
gleichbleibende Qualität ihrer Produkte nachweisen.
In diesem Zusammenhang werden Qualitätssiche
rungssysteme von Herstellern vor Ort begutachtet
und zugelassen.
2004 nahmen 31 Hersteller von Navigations- und
Funkausrüstungen die Dienstleistungen des BSH bei
der Zertifizierung und Überwachung von Qualitäts
sicherungsystemen in Anspruch. Dies ist gegenüber
2003 eine Steigerung um etwa 50 Prozent. Über 150
EG-Zulassungen für Qualitätssicherungssysteme
wurden erteilt.
Zwischen der EU und den USA wurde 2004 das
MRA-Abkommen (Mutual Recognition Agreement)
abgeschlossen, das die gegenseitige Anerkennung
der Zulassung von wichtigen Navigationsgeräten
regelt. Damit sind für in Europa zugelassene Ausrüs
tungen keine erneuten aufwändigen Zulassungsver
fahren in den USA mehr erforderlich. Die jeweiligen
Urkunden werden auf Antrag der Hersteller mit einer
amerikanischen Zulassungsnummer versehen. Mit
dieser Anerkennung, die auf Gegenseitigkeit beruht,
wird der Kurs der Entbürokratisierung im Interesse
der Schifffahrt und Gerätehersteller weiter fortgesetzt,
den das BSH bereits vor zwei Jahren im Wege einer
direkt mit der US Coast Guard geschlossenen Verein
barung eingeschlagen hatte.
Zur ständigen Verbesserung und Aktualisierung der
Richtlinie arbeitet das BSH in den Organisationen der
Europäischen Kommission mit. Vertreten ist das BSH
in der MarED-Gruppe (Marine Equipment Directive)
der Benannten Stellen, die für eine harmonisierte An
wendung der Richtlinie eintritt. Einen Schwerpunkt
bildet hierbei die Arbeitsgruppe Navigationsaus
rüstung, die unter dem Vorsitz des BSH steht. Die
MarED-Gruppe sorgt dafür, dass die Liste der zulas
sungspflichtigen Schiffsausrüstung und die jeweili
gen Leistungsanforderungen der EG-Richtlinie konti
nuierlich aktualisiert werden.
Baumusterzulassungen
Das BSH-Prüflabor gilt als eine der führenden Stellen
für die Zulassung neuer Navigations- und Funkaus