Skip to main content

Full text: Jahresbericht 2004

Partner der Seeschifffahrt 
47 
Anerkennung von Befähigungen, die bei anderen 
öffentlichen Institutionen, z.B. bei der deutschen Ma 
rine oder der Wasserschutzpolizei, erworben wurden. 
Schiffssicherheitslehrgänge 
Die zum BSH gehörende Sonderstelle für Schiffs 
sicherung (SfS) in Neustadt/Holstein führt spezielle 
Fortbildungslehrgänge für Führungspersonal der 
Seeschifffahrt durch. Die Lehrgänge befassen sich 
mit diversen sicherheitsrelevanten Themen, u.a. 
Brandabwehr, Lecksicherung, Rettungsdienst, Um 
gang mit gefährlichen Gütern sowie Maßnahmen zur 
Sicherung der Schifffahrt unter besonderen Bedin 
gungen. Außerdem beinhalten die Lehrgänge seit 
Anfang 2004 eine Ausbildung zum Gefahrenabwehr 
beauftragten i.s.d. ISPS-Codes. Folgende Lehrgänge 
wurden 2004 durchgeführt: 
• Acht dreiwöchige Lehrgänge für Patentinhaber 
der Handelsschifffahrt (121 Teilnehmer); 
• Drei zweiwöchige Lehrgänge für Besatzungen von 
Behördenschiffen (46 Teilnehmer); 
• Fünf einwöchige Lehrgänge für Angehörige der 
Küstenfeuerwehren (78 Teilnehmer); 
• Ein einwöchiger Lehrgang für das Alfred-Wegener- 
Institut (10 Teilnehmer). 
Damit waren die Lehrgänge im Jahr 2004 praktisch 
ausgebucht, was auf die Qualität und Vielseitigkeit 
der Lehrgänge, aber auch darauf zurückzuführen ist, 
dass es keine andere zivile Einrichtung gibt, die eine 
derart praxisnahe Ausbildung bieten kann. Seit den 
ersten Schiffssicherungslehrgängen im November 
1968 haben nunmehr insgesamt 8678 Lehrgangs 
teilnehmer diese Fortbildungsmöglichkeit genutzt. 
Ölhaftungsbescheinigungen 
Jedes Seeschiff, das mehr als 2000 t Öl als Bulk 
ladung befördert und das das Hoheitsgebiet der 
Bundesrepublik Deutschland durchfährt, benötigt 
eine sog. Ölhaftungsbescheinigung. Diese bestätigt, 
dass der Eigentümer eines Schiffes, das entspre 
chende Verschmutzungsschäden durch Öl verur 
sachen kann, entsprechend dem Internationalen 
Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für 
Ölverschmutzungsschäden und den dazu gehörigen 
Änderungsprotokollen eine ausreichende Versiche 
rung abgeschlossen hat. Das BSH hat im Jahre 2004 
für 25 Tankschiffe Ölhaftungsbescheinigungen aus 
gestellt. 
Antarktis-Fahrten 
Zum Schutz der Antarktis ist international geregelt, 
dass für Reisen in die Antarktis Genehmigungen 
erforderlich sind. In Deutschland entscheidet das 
Umweltbundesamt über diese Genehmigungen. Das 
BSH wird als sachverständige Stelle zu Fragen des 
Schutzes der Meeresumwelt und der Feststellung der 
Verkehrs- und Betriebssicherheit des verwendeten 
Schiffes beteiligt. Wenn notwendig, schlägt das BSH 
in seiner Stellungnahme dem federführenden Um 
weltbundesamt die Erteilung von Auflagen und Hin 
weisen vor. Das BSH wirkte 2004 bei 14 Genehmi 
gungen mit.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.