Partner der Seeschifffahrt
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Anerkennung von Befähigungen, die bei anderen
öffentlichen Institutionen, z.B. bei der deutschen Ma
rine oder der Wasserschutzpolizei, erworben wurden.
Schiffssicherheitslehrgänge
Die zum BSH gehörende Sonderstelle für Schiffs
sicherung (SfS) in Neustadt/Holstein führt spezielle
Fortbildungslehrgänge für Führungspersonal der
Seeschifffahrt durch. Die Lehrgänge befassen sich
mit diversen sicherheitsrelevanten Themen, u.a.
Brandabwehr, Lecksicherung, Rettungsdienst, Um
gang mit gefährlichen Gütern sowie Maßnahmen zur
Sicherung der Schifffahrt unter besonderen Bedin
gungen. Außerdem beinhalten die Lehrgänge seit
Anfang 2004 eine Ausbildung zum Gefahrenabwehr
beauftragten i.s.d. ISPS-Codes. Folgende Lehrgänge
wurden 2004 durchgeführt:
• Acht dreiwöchige Lehrgänge für Patentinhaber
der Handelsschifffahrt (121 Teilnehmer);
• Drei zweiwöchige Lehrgänge für Besatzungen von
Behördenschiffen (46 Teilnehmer);
• Fünf einwöchige Lehrgänge für Angehörige der
Küstenfeuerwehren (78 Teilnehmer);
• Ein einwöchiger Lehrgang für das Alfred-Wegener-
Institut (10 Teilnehmer).
Damit waren die Lehrgänge im Jahr 2004 praktisch
ausgebucht, was auf die Qualität und Vielseitigkeit
der Lehrgänge, aber auch darauf zurückzuführen ist,
dass es keine andere zivile Einrichtung gibt, die eine
derart praxisnahe Ausbildung bieten kann. Seit den
ersten Schiffssicherungslehrgängen im November
1968 haben nunmehr insgesamt 8678 Lehrgangs
teilnehmer diese Fortbildungsmöglichkeit genutzt.
Ölhaftungsbescheinigungen
Jedes Seeschiff, das mehr als 2000 t Öl als Bulk
ladung befördert und das das Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland durchfährt, benötigt
eine sog. Ölhaftungsbescheinigung. Diese bestätigt,
dass der Eigentümer eines Schiffes, das entspre
chende Verschmutzungsschäden durch Öl verur
sachen kann, entsprechend dem Internationalen
Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für
Ölverschmutzungsschäden und den dazu gehörigen
Änderungsprotokollen eine ausreichende Versiche
rung abgeschlossen hat. Das BSH hat im Jahre 2004
für 25 Tankschiffe Ölhaftungsbescheinigungen aus
gestellt.
Antarktis-Fahrten
Zum Schutz der Antarktis ist international geregelt,
dass für Reisen in die Antarktis Genehmigungen
erforderlich sind. In Deutschland entscheidet das
Umweltbundesamt über diese Genehmigungen. Das
BSH wird als sachverständige Stelle zu Fragen des
Schutzes der Meeresumwelt und der Feststellung der
Verkehrs- und Betriebssicherheit des verwendeten
Schiffes beteiligt. Wenn notwendig, schlägt das BSH
in seiner Stellungnahme dem federführenden Um
weltbundesamt die Erteilung von Auflagen und Hin
weisen vor. Das BSH wirkte 2004 bei 14 Genehmi
gungen mit.