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Full text: Jahresbericht 2004

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Partner der Seeschifffahrt 
Zeugnisse und Nachweise 
für Seeleute 
Bei allem Fortschritt, den die Technik auch Im 
Schiffssicherheitsbereich gebracht hat, ist auch 
heute noch der Mensch der entscheidende Faktor für 
einen sicheren Schiffsbetrieb. Daher wird zu Recht 
Immer wieder darauf hingewiesen, dass in geschätz 
ten 80% aller Seeunfälle menschliche Unzulänglich 
keiten (mit)ursächlich sind. Fehler sind zwar mensch 
lich und werden sich nie ganz vermeiden lassen, 
aber es können Rahmenbedingungen geschaffen 
werden, die darauf abzielen, Fehlverhalten zu mini 
mieren. 
Mit dem 1995 maßgeblich überarbeiteten Internatio 
nalen Übereinkommen über Normen für die Ausbil 
dung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und 
den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Überelnkom- 
men) ist ein entsprechender Rahmen entstanden. 
Das auch In Deutschland umgesetzte Übereinkom 
men legt u.a. Mindeststandards für die Qualifizierung 
von Seeleuten sowie für die Erteilung von Befähi 
gungszeugnissen fest. Zu den wesentlichen Elemen 
ten des STCW-Übereinkommens zählen verbindliche 
Vorgaben zur 
• Qualitätssicherung bei den Aus- und 
Fortblldungselnrlchtungen; 
• Inhaltlichen Ausgestaltung der Aus- und 
Fortbildungsgänge; 
• Erteilung von Befähigungszeugnissen und 
-nachweisen, Seefunkzeugnissen und 
Anerkennungsvermerken; 
• Führung von Verzeichnissen über erteilte 
Zeugnisse; 
• Auskunftertellung hinsichtlich Echtheit und 
Gültigkeit von Zeugnissen. 
Das BSH führt nicht nur die zentrale Datenbank für 
alle ausgestellten Dokumente (Seeleutebefähigungs 
verzeichnis - SBV), sondern Ist auch der zentrale 
Ansprechpartner für die meisten Befähigungsangele 
genheiten. Die wachsende Bedeutung des SBV Ist 
aus den über 2000 Anfragen von Schlfffahrtsverwal- 
tungen und -unternehmen Im Jahre 2004 zu ersehen. 
Das Auskunftsverfahren dient nicht nur dazu, den 
aktuellen Stand der Befähigungen von Seeleuten zu 
erfragen, sondern wird auch zunehmend genutzt, um 
gefälschte Papiere aufzuspüren. Das BSH selbst hat 
im vergangenen Jahr 300 Anfragen an andere Schiff 
fahrtsverwaltungen gerichtet, um nach Bestätigung 
der Echtheit und Gültigkeit ausländischer Zeugnisse 
z.B. Anerkennungsvermerke ausstellen zu können. 
Derartige Vermerke sind für den Dienst auf Schiffen 
unter deutscher Flagge erforderlich, wenn Seeleute 
ein im Ausland erworbenes Befähigungszeugnis oder 
Seefunkzeugnis besitzen. 
Im Jahre 2004 hat das BSH insgesamt 2157 Zeug 
nisse ausgestellt, davon 
• 509 Befähigungszeugnisse für Schlffsleute, die 
Brücken-/Maschlnenwache gehen; 
• 213 Befähigungsnachweise für den Dienst auf 
Tankschiffen; 
• 253 Befähigungsnachweise für den Dienst auf 
Fahrgastschiffen; 
• 1 021 Seefunkzeugnisse und Anerkennungs 
vermerke für Seefunkzeugnisse. 
Hinzu kommen 161 nautische und technische Befähi 
gungszeugnisse für Schiffsoffiziere, wobei es sich In 
der Regel um Fälle handelt, in denen ein Befähi 
gungszeugnis außerhalb des normalen Ausblldungs- 
ganges an Fachhochschulen und Fachschulen er 
worben werden soll. 
Weitere Schwerpunkte der Arbeit sind die Beratung 
von Seeleuten in Fragen der Aus- und Fortbildung, 
die Zulassung und Überwachung von Fehrgängen, 
die Teilnahme an Abschlussprüfungen der Ausbil 
dungsstätten der Fänder, die Vertretung in nationalen 
und Internationalen Gremien sowie die Prüfung und
	        
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