46
Partner der Seeschifffahrt
Zeugnisse und Nachweise
für Seeleute
Bei allem Fortschritt, den die Technik auch Im
Schiffssicherheitsbereich gebracht hat, ist auch
heute noch der Mensch der entscheidende Faktor für
einen sicheren Schiffsbetrieb. Daher wird zu Recht
Immer wieder darauf hingewiesen, dass in geschätz
ten 80% aller Seeunfälle menschliche Unzulänglich
keiten (mit)ursächlich sind. Fehler sind zwar mensch
lich und werden sich nie ganz vermeiden lassen,
aber es können Rahmenbedingungen geschaffen
werden, die darauf abzielen, Fehlverhalten zu mini
mieren.
Mit dem 1995 maßgeblich überarbeiteten Internatio
nalen Übereinkommen über Normen für die Ausbil
dung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und
den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Überelnkom-
men) ist ein entsprechender Rahmen entstanden.
Das auch In Deutschland umgesetzte Übereinkom
men legt u.a. Mindeststandards für die Qualifizierung
von Seeleuten sowie für die Erteilung von Befähi
gungszeugnissen fest. Zu den wesentlichen Elemen
ten des STCW-Übereinkommens zählen verbindliche
Vorgaben zur
• Qualitätssicherung bei den Aus- und
Fortblldungselnrlchtungen;
• Inhaltlichen Ausgestaltung der Aus- und
Fortbildungsgänge;
• Erteilung von Befähigungszeugnissen und
-nachweisen, Seefunkzeugnissen und
Anerkennungsvermerken;
• Führung von Verzeichnissen über erteilte
Zeugnisse;
• Auskunftertellung hinsichtlich Echtheit und
Gültigkeit von Zeugnissen.
Das BSH führt nicht nur die zentrale Datenbank für
alle ausgestellten Dokumente (Seeleutebefähigungs
verzeichnis - SBV), sondern Ist auch der zentrale
Ansprechpartner für die meisten Befähigungsangele
genheiten. Die wachsende Bedeutung des SBV Ist
aus den über 2000 Anfragen von Schlfffahrtsverwal-
tungen und -unternehmen Im Jahre 2004 zu ersehen.
Das Auskunftsverfahren dient nicht nur dazu, den
aktuellen Stand der Befähigungen von Seeleuten zu
erfragen, sondern wird auch zunehmend genutzt, um
gefälschte Papiere aufzuspüren. Das BSH selbst hat
im vergangenen Jahr 300 Anfragen an andere Schiff
fahrtsverwaltungen gerichtet, um nach Bestätigung
der Echtheit und Gültigkeit ausländischer Zeugnisse
z.B. Anerkennungsvermerke ausstellen zu können.
Derartige Vermerke sind für den Dienst auf Schiffen
unter deutscher Flagge erforderlich, wenn Seeleute
ein im Ausland erworbenes Befähigungszeugnis oder
Seefunkzeugnis besitzen.
Im Jahre 2004 hat das BSH insgesamt 2157 Zeug
nisse ausgestellt, davon
• 509 Befähigungszeugnisse für Schlffsleute, die
Brücken-/Maschlnenwache gehen;
• 213 Befähigungsnachweise für den Dienst auf
Tankschiffen;
• 253 Befähigungsnachweise für den Dienst auf
Fahrgastschiffen;
• 1 021 Seefunkzeugnisse und Anerkennungs
vermerke für Seefunkzeugnisse.
Hinzu kommen 161 nautische und technische Befähi
gungszeugnisse für Schiffsoffiziere, wobei es sich In
der Regel um Fälle handelt, in denen ein Befähi
gungszeugnis außerhalb des normalen Ausblldungs-
ganges an Fachhochschulen und Fachschulen er
worben werden soll.
Weitere Schwerpunkte der Arbeit sind die Beratung
von Seeleuten in Fragen der Aus- und Fortbildung,
die Zulassung und Überwachung von Fehrgängen,
die Teilnahme an Abschlussprüfungen der Ausbil
dungsstätten der Fänder, die Vertretung in nationalen
und Internationalen Gremien sowie die Prüfung und