Partner der Seeschifffahrt
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Port Facilities). Weltweit sind mehr als 60 000 Schiffe
von den Neuregelungen betroffen. In Deutschland
wurde das BSH für die erfolgreiche Umsetzung der
Sicherheitsmaßnahmen bei Seeschiffen unter deut
scher Flagge zuständig (Änderung des Seeauf
gabengesetzes vom 25. 6. 2004).
Mit Hochdruck hat die Staatengemeinschaft an der
erfolgreichen Umsetzung der IMO-Vorgaben gearbei
tet, so dass entgegen vielfach geäußerter Befürch
tungen der Stichtag 1.7. 2004 nahezu geräuschlos
vorüberging. Für diesen Kraftakt mussten weltweit
deutlich über 25 Mrd. € Investiert werden.
Dem BSH gelang es In guter und enger Zusammen
arbeit mit allen Beteiligten, dass termingerecht prak
tisch alle deutschen Seeschiffe mit den erforder
lichen Zertifikaten und Dokumenten ausgestattet
waren, obwohl teils noch keine verbindlichen Vor
schriften für die Umsetzung des IMO-Regelwerkes
Vorlagen.
Dazu waren die Pläne zur Gefahrenabwehr für
Schiffe unter deutscher Flagge zu prüfen und zu
genehmigen sowie die Schiffe mit dem neuen Inter
nationalen Zeugnis über die Gefahrenabwehr zu ver
sehen. Dieses Dokument muss an Bord mitgeführt
und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Ein Fehlen
des Zertifikats kann empfindliche Sanktionen bis hin
zu einer Ausweisung aus dem Hafen nach sich zie
hen. Die zur Ausstellung dieses Zertifikats erforderli
chen Überprüfungen an Bord erfolgten durch Klassl-
flkatlonsgesellschaften, die zuvor vom BSH beson
ders anerkannt worden waren. Im Jahre 2004 sind
vom BSH 340 Gefahrenabwehrpläne genehmigt und
350 Schiffe - teilweise vorläufig - zertifiziert worden.
Zusätzlich stellte das BSH für alle diese Schiffe den
Continuous Synopsis Record aus. Dies ist das an
Bord mitzuführende Stammdatendokument eines
Schiffes, das alle zur Identifikation relevanten Daten
enthält und bei jeder Änderung, z. B. beim Wechsel
des Schiffseigners oder der Flagge, zu aktualisieren
Ist. Auch für die laufende Pflege der Stammdaten ist
das BSH zuständig.
Das BSH prüft und begutachtet ferner die Ausbll-
dungsstätten, die die geforderten Fortbildungen zum
Beauftragten für die Gefahrenabwehr Im Schifffahrts
unternehmen oder an Bord durchführen. Bisher er
hielten 28 Ausbildungsstätten die amtliche Bestäti
gung, dass Ihre Lehrgänge mit den Internationalen
Anforderungen übereinstimmen.
Neben weiteren Aktivitäten Im Bereich der Umset
zung technischer Vorgaben der IMO-Regelungen
wurde ein internationales Verfahren für eine Befrei
ung von den Meldepflichten entwickelt und einge
führt. Grundsätzlich muss sich jedes Schiff 24 Stun
den vor Eintreffen in den deutschen Hoheitsge
wässern beim sog. Point of Contact (PoC) anmelden.
Dies hat sich bei regelmäßig verkehrenden Fährschif
fen schnell als wenig sinnvoll erwiesen. Daher sind
derzeit neun Fährverkehrslinien von vier Unterneh
men mit Insgesamt 30 Fährschiffen (alle im Skandina
vienverkehr) von der Meldepflicht befreit.
Insgesamt gab es für unter deutscher Flagge fah
rende Schiffe in ausländischen Häfen so gut wie
keine Beanstandungen. Dies Ist auf die Qualität der
geleisteten Arbeit Insbesondere aber auch auf die
sehr gute Internationale Zusammenarbeit, vor allem
mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
der US-Coast Guard, zurückzuführen.
Um eine optimale Koordinierung zwischen den
Sicherheitsmaßnahmen für Schiffe und dem Bereich
der Gefahrenabwehr In den Häfen zu gewährleisten,
für den die Bundesländer zuständig sind, wurde ein
Bund-Länder-Arbeltskrels Maritime Security (BLAMS)
eingerichtet. Darin wie auch In den zuständigen
Gremien der IMO und der EU arbeitete das BSH In
tensiv mit.