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Full text: Jahresbericht 2004

Partner der Seeschifffahrt 
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Port Facilities). Weltweit sind mehr als 60 000 Schiffe 
von den Neuregelungen betroffen. In Deutschland 
wurde das BSH für die erfolgreiche Umsetzung der 
Sicherheitsmaßnahmen bei Seeschiffen unter deut 
scher Flagge zuständig (Änderung des Seeauf 
gabengesetzes vom 25. 6. 2004). 
Mit Hochdruck hat die Staatengemeinschaft an der 
erfolgreichen Umsetzung der IMO-Vorgaben gearbei 
tet, so dass entgegen vielfach geäußerter Befürch 
tungen der Stichtag 1.7. 2004 nahezu geräuschlos 
vorüberging. Für diesen Kraftakt mussten weltweit 
deutlich über 25 Mrd. € Investiert werden. 
Dem BSH gelang es In guter und enger Zusammen 
arbeit mit allen Beteiligten, dass termingerecht prak 
tisch alle deutschen Seeschiffe mit den erforder 
lichen Zertifikaten und Dokumenten ausgestattet 
waren, obwohl teils noch keine verbindlichen Vor 
schriften für die Umsetzung des IMO-Regelwerkes 
Vorlagen. 
Dazu waren die Pläne zur Gefahrenabwehr für 
Schiffe unter deutscher Flagge zu prüfen und zu 
genehmigen sowie die Schiffe mit dem neuen Inter 
nationalen Zeugnis über die Gefahrenabwehr zu ver 
sehen. Dieses Dokument muss an Bord mitgeführt 
und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Ein Fehlen 
des Zertifikats kann empfindliche Sanktionen bis hin 
zu einer Ausweisung aus dem Hafen nach sich zie 
hen. Die zur Ausstellung dieses Zertifikats erforderli 
chen Überprüfungen an Bord erfolgten durch Klassl- 
flkatlonsgesellschaften, die zuvor vom BSH beson 
ders anerkannt worden waren. Im Jahre 2004 sind 
vom BSH 340 Gefahrenabwehrpläne genehmigt und 
350 Schiffe - teilweise vorläufig - zertifiziert worden. 
Zusätzlich stellte das BSH für alle diese Schiffe den 
Continuous Synopsis Record aus. Dies ist das an 
Bord mitzuführende Stammdatendokument eines 
Schiffes, das alle zur Identifikation relevanten Daten 
enthält und bei jeder Änderung, z. B. beim Wechsel 
des Schiffseigners oder der Flagge, zu aktualisieren 
Ist. Auch für die laufende Pflege der Stammdaten ist 
das BSH zuständig. 
Das BSH prüft und begutachtet ferner die Ausbll- 
dungsstätten, die die geforderten Fortbildungen zum 
Beauftragten für die Gefahrenabwehr Im Schifffahrts 
unternehmen oder an Bord durchführen. Bisher er 
hielten 28 Ausbildungsstätten die amtliche Bestäti 
gung, dass Ihre Lehrgänge mit den Internationalen 
Anforderungen übereinstimmen. 
Neben weiteren Aktivitäten Im Bereich der Umset 
zung technischer Vorgaben der IMO-Regelungen 
wurde ein internationales Verfahren für eine Befrei 
ung von den Meldepflichten entwickelt und einge 
führt. Grundsätzlich muss sich jedes Schiff 24 Stun 
den vor Eintreffen in den deutschen Hoheitsge 
wässern beim sog. Point of Contact (PoC) anmelden. 
Dies hat sich bei regelmäßig verkehrenden Fährschif 
fen schnell als wenig sinnvoll erwiesen. Daher sind 
derzeit neun Fährverkehrslinien von vier Unterneh 
men mit Insgesamt 30 Fährschiffen (alle im Skandina 
vienverkehr) von der Meldepflicht befreit. 
Insgesamt gab es für unter deutscher Flagge fah 
rende Schiffe in ausländischen Häfen so gut wie 
keine Beanstandungen. Dies Ist auf die Qualität der 
geleisteten Arbeit Insbesondere aber auch auf die 
sehr gute Internationale Zusammenarbeit, vor allem 
mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und 
der US-Coast Guard, zurückzuführen. 
Um eine optimale Koordinierung zwischen den 
Sicherheitsmaßnahmen für Schiffe und dem Bereich 
der Gefahrenabwehr In den Häfen zu gewährleisten, 
für den die Bundesländer zuständig sind, wurde ein 
Bund-Länder-Arbeltskrels Maritime Security (BLAMS) 
eingerichtet. Darin wie auch In den zuständigen 
Gremien der IMO und der EU arbeitete das BSH In 
tensiv mit.
	        
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